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Lieferung von Hygienepapieren für KfW Standorte

Auftraggeber
KfW Bankengruppe
60325, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
Angebotsfrist
25.06.25
29.07.25, 10:00

Stichwörter

  • Altpapier
  • Handtuchpapier
  • Hygienepapier
  • Nachhaltigkeit
  • Toilettenpapier
  • Umweltlabel

Zusammenfassung

Die KfW Bankengruppe beabsichtigt die Beschaffung von Hygienepapier, bestehend aus Handtuchpapier und Toilettenpapier. Die Lieferung soll an die Standorte der KfW in Frankfurt am Main, Bonn und Berlin erfolgen. Der Auftrag wird im Rahmen eines offenen Verfahrens vergeben. Ein wesentlicher Aspekt der Beschaffung ist die Nachhaltigkeit, die durch die Forderung nach einem Altpapieranteil von 100% und die Bewertung von Umweltlabels im Rahmen der Zuschlagskriterien berücksichtigt wird. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von vier Jahren mit automatischen Verlängerungsoptionen.

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ZEITPLAN

  • Bekanntmachung
    25.06.25


  • Bieterfragenfrist
    17.07.25


  • Heute
    26.07.25


  • Abgabefrist
    29.07.25


  • Veröffentlichungsende
    29.07.25

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:NATIONAL
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten
Zuschlagskriterien:Preis 80%, Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog zu den Nachhaltigkeitskriterien 20% - Anzahl der Umweltlabel/Typ I für Handtuchpapier und Toilettenpapier
Erfüllungsort:60325 Frankfurt am Main, Berlin, Bonn, Deutschland

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

LOSE

LOT-0001: Hygienepapier

Lieferung von Hygienepapieren (Handtuchpapier und Toilettenpapier) für die KfW Standorte Frankfurt a.M., Bonn und Berlin


VORAUSSETZUNGEN

Referenzen:
  • Mindestens zwei Referenzen vergleichbar mit ausgeschriebener Leistung seit 2022
  • Mindestliefermenge Toilettenpapier: 118.000 Rollen p.a.
  • Mindestliefermenge Handtuchpapier: 12 Mio. Blatt p.a.
Rechtlich:
  • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis gemäß § 57, 42 Abs. 1 VgV
Sonstige:
  • Elektronische Rechnungsstellung erforderlich
  • Keine E-Katalog-Einreichung erlaubt
  • Keine elektronische Signatur erforderlich

DOKUMENTE

Dateiname
  • Bekanntmachung
    1 Datei
  • Unterlagen
    2 Dateien

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