Beratungsleistungen für Telefonanlage der Bergischen Universität Wuppertal
Auftraggeber
Bergische Universität Wuppertal
Wuppertal
Veröffentlicht
Angebotsfrist
18.05.25
10.06.25, 10:00
Stichwörter
Beratung
Telefonanlage
Telekommunikation
technische Beratung
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst Planungsleistungen für die Erneuerung und Erweiterung der Telefonanlage der Bergischen Universität Wuppertal (BUW). Es sollen zwei Varianten erarbeitet werden: eine komplett neue TK-Anlage und die Modernisierung der bestehenden Anlage. Eine zweite TK-Anlage für IT-Telefonie soll aufgebaut und über ISDN-Leitungen mit der ersten verbunden werden, um die IT-Sicherheit zu erhöhen. Die Leistungen umfassen die Analyse vorhandener Unterlagen, die Mitwirkung bei Abstimmungen, die Erstellung von Kostenschätzungen, die Anpassung der Kostenberechnung, die Erstellung von Kundendatenerfassungstabellen und Bewertungsmatrizen, die Einweisung der Facheinheiten, die Ausführungsplanung, die Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Lastenheften, die Mitwirkung bei der Vergabe, die Bauleitung/Objektüberwachung und die Objektbetreuung und Dokumentation.
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Beschreibung
Die Ausschreibung beinhaltet die Planungsleistungen für die Erneuerung und Erweiterung der Telefonanlage der Bergischen Universität Wuppertal (BUW). Die BUW plant, ihre bestehende Telefonanlage OpenScape4000 auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Zusätzlich werden weitere Nummernblöcke, Lizenzen und Wartungsverträge benötigt. Die Anlage soll als hybride Anlage weiterbetrieben werden.
Im Rahmen der Vorplanung (LP 2) sind zwei verschiedene Varianten zu erarbeiten, wie die TK-Anlage auf den aktuellen Stand gebracht werden kann: die Betrachtung einer komplett neuen TK-Anlage und die Modernisierung der bestehenden Anlage. Die grobe Idee ist, eine zweite Anlage für die reine IT-Telefonie aufzubauen und die zwei TK-Anlagen über ISDN-Leitungen zu verknüpfen, um die IT-Sicherheit zu erhöhen und bei einem Hackerangriff eine autarke TK-Anlage zu gewährleisten.
Die Vorplanung umfasst die Analyse der vorhandenen Unterlagen der Ist-Analyse, die Mitwirkung bei Abstimmungen mit beteiligten Fachbereichen und anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie die Erstellung der Kostenschätzung zu Variante 1 und 2.
Die Entwurfsplanung (LP 3) stellt, aufbauend auf der Vorplanung, das fertige Planungskonzept mit allen festgelegten Komponenten dar. Nach der Entscheidung, welche Variante in LP 2 genommen wird, wird diese in LP 3 weiter nachverfolgt. Die Planung wird in der späteren Ausführungsplanung noch weiter ausgearbeitet.
Die Entwurfsplanung umfasst die Anpassung der Kostenberechnung nach Festlegung der aus LP 2 entschiedenen Variante und nach dem Endstand von der Entwurfsplanung, die Erstellung einer Kundendatenerfassungstabelle hinsichtlich der Eignungskriterien und Leistungsanforderungen sowie der dazu benötigten Bewertungsmatrizen und die Einweisung der zuständigen Facheinheiten in die Kundendatenerfassungstabelle und Bewertungsmatrizen.
Die Ausführungsplanung (LP 5) enthält alle Angaben, die zur Erstellung der geforderten Lösung erforderlich sind, wie Mengen und Massen, Angaben zur Qualität und Beschaffenheit. Bestandteil der Ausführungsplanung sind außerdem tabellarisch aufbereitete schriftliche Anweisungen für die spätere Umsetzung der geplanten technischen Lösung. Schwerpunkt der Ausführungsplanung ist die Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Lastenheften.
Die Ausführungsplanung umfasst die stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen bis zur ausführungsreifen Lösung, die Feinplanung aller erforderlichen Komponenten und Anwendungen, die Feinplanung der Montageausführung für alle Standorte, die Fortschreibung der Ausführungsplanung, die Mitwirkung bei der Erstellung der UfAB-Bewertungsmatrix und die Erstellung von Leistungsverzeichnissen.
Die Vorbereitung der Vergabe (LP 6) umfasst das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen, die Erstellung der spezifischen, technischen und vertraglichen Vorbemerkungen unter Berücksichtigung besonderer Anforderungen, die Erstellung der endgültigen Ausführungsplanung, die Aufstellung der geforderten Bieternachweise bzw. deren Qualifikationen zur Ausschreibung und die Abstimmung der Unterlagen mit der Facheinheit Recht/Vergabe/Revision.
Die Mitwirkung bei der Vergabe (LP 7) umfasst das Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen, die technische Beurteilung des angebotenen Leistungsumfangs, die Mitwirkung bei der UfAB-Bewertung, die Mitwirkung bei der Verhandlung mit Bietern, sofern diese zulässig sind und Erstellen eines Vergabevorschlages und die Mitwirkung bei der Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung.
Die Bauleitung/Objektüberwachung (LP 8) umfasst die Mitwirkung bei dem Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes, die Projektbetreuung vor und während der Installationsphase, die Aufstellung eines Zeitplans für die Ausführung des Projektes, die Einweisung des Auftragsnehmers auf der Baustelle inkl. Außenstellen, die örtliche, regelmäßige Bauleitung und Bauüberwachung während der gesamten Baumaßnahme, das Führen und Terminieren von Baubesprechungen (min. 14-tägig), die Mitwirkung beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen, die fachtechnische Abnahme der Leistungen und Feststellen der Mängel, die Rechnungsprüfung, das Zusammenstellen und Übergeben der Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle, die Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel und die Mitwirkung bei der Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der ausführenden Unternehmen.
Die Objektbetreuung und Dokumentation (LP 9) umfasst die Kontrolle und Endabnahme der erbrachten Lieferungen und Leistungen sowie Funktionsprüfung der gesamten Netzgruppe, die Prüfung der eingereichten Aufmaße auf Plausibilität und Übereinstimmung mit den tatsächlichen Leistungen vor Ort, den Abgleich mit den Leistungsverzeichnissen sowie den vertraglich vereinbarten Positionen und Massen, die Überprüfung der Mengenermittlung und rechnerischen Richtigkeit, die Dokumentation von Abweichungen sowie Erstellung von Stellungnahmen bei Unklarheiten, die Mitwirkung bei der Freigabe zur Zahlung durch fachtechnische Kontrolle, die unterstützende Begleitung bei etwa erforderlichen Mängelbeseitigungen und die Auflistung der Mängel die bei der Abnahme noch vorhanden sind.