Die Ausschreibung umfasst die Durchführung einer Maßnahme namens "Neuanfang Plus" gemäß §16 I SGB II i.V.m. § 45 I S 1 Nr. 1, 3 SGB III. Ziel der Maßnahme ist die Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit und die Direktvermittlung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter von 25 - 45 Jahren (Ü25) aus dem Rechtskreis des SGB II. Die Maßnahme beinhaltet intensive sozialpädagogische Betreuung, individuelles Einzelcoaching und die Vermittlung von allgemeinverbindlichen Schlüsselqualifikationen. Die Teilnehmenden sollen in eine (sozialversicherungspflichtige) Erwerbstätigkeit vermittelt werden, idealerweise nach Abschluss einer betrieblichen Erprobung beim selben Arbeitgeber. Die Maßnahme kann alle Aktivitäten umfassen, die auf die dauerhafte Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des § 25 Abs. 1 S.1 SGB III gerichtet sind.
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Beschreibung
Die Maßnahme "Neuanfang Plus" zielt darauf ab, die Zusammenarbeit der Teilnehmenden mit dem Fallmanagement zu verbessern und sie an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen, um sie in eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit zu vermitteln. Die Zielgruppe besteht aus erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter von 25 - 45 Jahren (Ü25) aus dem Rechtskreis des SGB II mit spezifischen Merkmalen wie längerer Leistungsdauer, fehlenden Kompetenzen, Verweigerungstendenzen und komplexen Problemlagen. Die individuelle Teilnahmedauer beträgt in der Regel 6 Monate, mit Netto 50 Terminen an 2 Tagen die Woche.
Die Maßnahme beinhaltet eine Nachbetreuung von drei Monaten nach Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Eine Eingliederungsquote von 30 Prozent der teilnehmenden Personen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist zu erzielen. Für die Durchführung sind sozialpädagogisches Personal (1,5 Anteile) und Jobcoaches (1 Anteil) erforderlich, wobei ein Anteil einem Volumen von wöchentlich 39 Zeitstunden entspricht. Das Personal muss fachlich qualifiziert und geeignet sein, mit Fokus auf personelle und soziale Kompetenzen.
Die Maßnahme findet in Herten statt, wobei Praktikumsstellen im Rahmen der Zumutbarkeitsregelungen des § 140 SGB III vom Wohnsitz der Teilnehmenden aus erreichbar sein müssen. Die Räumlichkeiten müssen mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und gut aufzufinden sein. Die Ausstattung umfasst Unterrichts- und Besprechungsräume, PC-Arbeitsplätze mit marktüblicher Software und Internetanschluss, Drucker, Scanner und Möglichkeiten zum Einlesen von Speichermedien. Die beauftragte Organisation verpflichtet sich zur Einhaltung des Diversity Managements und zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen der Teilnehmenden.
Nach Zuschlagserteilung ist ein Flyer für die Maßnahme zu erstellen und der beauftragenden Behörde zur Verfügung zu stellen. Die beauftragte Organisation muss telefonisch erreichbar sein und individuelle Beratungsgespräche anbieten. Die Zuweisung der Personen erfolgt ausschließlich durch die beauftragende Behörde, wobei die Ablehnung einer Person ausgeschlossen ist. Die Maßnahmeabwicklung und der Datenaustausch erfolgen auf dem im Erstgespräch festgelegten Weg. Die zuständige Integrationsfachkraft ist unverzüglich zu informieren, wenn das Erreichen des Maßnahmeziels gefährdet ist.
Die Teilnehmenden sind über ihre Auskunftspflichten und die Möglichkeit der Datenabfrage durch die beauftragte Organisation zu informieren. Fehlzeiten sind gesondert zu kennzeichnen und können analog tarifvertraglicher Regelungen anerkannt werden. Die Teilnahme gilt als regulär beendet, wenn die teilnehmende Person eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt. Die beauftragte Organisation hat Berichte und Statistiken zu erstellen und der beauftragenden Behörde zur Verfügung zu stellen, darunter ein zusammenfassender Abschlussbericht, ein Zwischenbericht, ein Entwicklungsbericht für jede Person und eine Teilnahmeliste.
Die Berichte müssen detaillierte Informationen über den Verlauf der Maßnahme, das Verhalten des Teilnehmenden, den individuellen Entwicklungsstand und eine Beurteilung des Entwicklungsprozesses enthalten. Eine Teilnahmemappe ist für jede Person zu führen, und ein Teilnahmevertrag mit Belehrung zur Datenverarbeitung ist abzuschließen. Nach dem Zuschlag findet ein Erstgespräch zwischen beauftragter Organisation und beauftragender Behörde statt, in dem die Zahlungs-, Zuweisungs- und Berichtsverfahren festgelegt werden. Betriebliche Praktika können zur Anbahnung einer beruflichen Tätigkeit vereinbart werden, wobei ein Praktikumsvertrag zwischen beauftragter Organisation, Praktikumsbetrieb und Teilnehmenden abzuschließen ist.
Die Vergütung erfolgt als monatliche Aufwandsvergütung pro Teilnahmeplatz, mit der alle Aufwendungen abgegolten sind. Fahrkosten werden den Teilnehmenden erstattet, und notwendige Kinderbetreuungskosten werden gesondert erstattet. Die Umsatzsteuerregelung richtet sich nach § 4 Nr. 15b UStG und § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG. Konkrete Inhalte der Maßnahme sind Gruppenprojekte, Erstellung eines individuellen Eigenprojektes, Vermittlung von Grund- und Alltagskompetenzen, Verbesserung der Selbstwahrnehmung und des Selbstwertgefühls, Herstellung von Motivation, Einbindung von Angeboten Dritter und betriebliche Erprobung.
Die Aufgabenschwerpunkte des Personals umfassen sozialpädagogische Betreuung und Coaching durch sozialpädagogisches Personal sowie Bewerbungstraining und -coaching durch Job-Coaches. Als Erfolge werden Eingliederungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erwartet, wobei Praktika und der Abbau von Vermittlungshemmnissen als Zwischenziele gelten. Es wird erwartet, dass mindestens 40 % aller Teilnehmenden ein Praktikum antreten.