Öffentliche Personenbeförderung Buslinienverkehr Linienbündel LB02 Sachsenheim
Auftraggeber
Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Verkehr
71638, Ludwigsburg
Veröffentlicht
01.05.26
Angebotsfrist
29.06.26, 08:00
Steckbrief
ÖPNV
Buslinienverkehr
Personenbeförderung
Sachsenheim
Ludwigsburg
Zusammenfassung
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr im Landkreis Ludwigsburg für das Linienbündel LB02 "Sachsenheim". Der Vertrag umfasst zwei Fahrplanzustände von 2027 bis 2036. Es sind verschiedene Buslinien zu bedienen, wobei ab 2029 eine weitere Linie hinzukommt. Der Auftragnehmer muss den vorgegebenen Fahrplan erfüllen und Vorgaben zu sauberen und emissionsfreien Fahrzeugen einhalten.
Zeitplan
Ausschreibung
Reichweite:
EU
Vergabeart:
Vergabeverordnung:
Leistung:
Dienstleistungen
Klassifizierung:
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zuschlagskriterien:
Preis (70 %), Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept, Qualitätskonzept) (30 %)
Erfüllungsort:
Ludwigsburg, DE115, Deutschland
Voraussetzungen
Referenzen:
- Drei mit der Leistung vergleichbare Referenzen (ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der letzten drei Jahre
Finanziell:
- Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre
- Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe
Rechtlich:
- Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
- Erklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMG
- Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Erklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
- Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen
- Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG nicht vorliegen
- Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 98c Abs. 1 S. 1 AufenthG nicht vorliegen
- Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen
- Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen nach § 22 LkSG nicht vorliegen
Sonstige:
- Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen
- Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und einer Projektleitung
- Erklärung über ausreichende Kapazitäten eines Betriebsleiters nach BO-Kraft
- Erklärung über ausreichende Kapazitäten eines Verkehrsplaners
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