Mulcharbeiten im Forstbezirk Baar/Hegau
Auftraggeber
Forst Baden-Württemberg AöR - Betriebsleitung
72074, Tübingen-Bebenhausen
Veröffentlicht
Angebotsfrist
07.07.25
05.08.25, 07:00
Stichwörter
- Baar
- Forstbezirk
- ForstBW
- Forstwirtschaft
- Hegau
- Mulchen
- Waldpflege
Zusammenfassung
Die Ausschreibung betrifft die Erbringung von Mulcharbeiten im Forstbezirk Baar/Hegau. Dies umfasst das Mulchen von Fahrwegbanketten, Wiesen und Wiesenwegen sowie die Stundenlohnarbeiten für verschiedene Mulchgeräte wie Seitenauslegemulcher, Kranauslegemulcher und Forstmulcher. Die Arbeiten beinhalten die Beseitigung von Bewuchs, Gräsern, Sträuchern und verholztem Aufwuchs bis zu einem bestimmten Durchmesser, wobei auf Steine und Wurzelstöcke zu achten ist.
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Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst die Erbringung von forstlichen Dienstleistungen im Bereich der Wegeunterhaltung, spezifisch Mulcharbeiten, im Forstbezirk Baar/Hegau. Die Leistungen gliedern sich in zwei Hauptkategorien: Mulcharbeiten und Stundenlohnarbeiten.
Im Bereich Mulcharbeiten sind verschiedene Positionen aufgeführt:
Pos. 1.0010: Fahrwegbankette beidseitig mulchen mit Seitenauslegemulcher und Schlegelmulcher. Hierbei wird der Bewuchs auf den Banketten bis zur Grasnarbe oder zum Wurzelansatz entfernt. Es sind Schlegelmulcher mit einer Auslegebreite von mindestens 1,5m neben dem Reifen zugelassen. Das Fahren der Bankette ist nur gestattet, wenn das Bankett breiter gemulcht werden muss als die Auslegebreite. Bei breiten Banketten sind mehrere Überfahrten möglich. Es ist mit Steinen, alten Wurzelstöcken und Astresten zu rechnen. Die Abrechnung erfolgt nach Kilometer bearbeitetem Weg mit beidseitig gemulchten Banketten.
Pos. 1.0020: Wiesen und Wiesenwege mulchen mit Schlegelmulcher. Hierbei wird der Bewuchs auf Wiesen und Wegen bis zur Grasnarbe entfernt. Es sind ausschließlich Schlegelmulcher zugelassen. Es ist mit Steinen, alten Wurzelstöcken und Astresten zu rechnen. Die Abrechnung erfolgt nach m² bearbeiteter Fläche.
Im Bereich Stundenlohnarbeiten sind folgende Positionen aufgeführt:
Pos. 2.1.0010: Seitenauslegemulcher zum Mulchen von Fahrwegbanketten (Schlegelmulcher). Hierbei wird der Bewuchs auf den Fahrwegbanketten und Böschungen entfernt. Es sind ausschließlich Schlegelmulcher zugelassen. Es ist mit Steinen, alten Wurzelstöcken und Astresten zu rechnen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Pos. 2.1.0020: Seitenauslegemulcher diagonal verstellbar zum Mulchen von Böschungen und Fahrwegbanketten (Schlegelmulcher). Hierbei wird der Bewuchs auf Fahrwegbanketten, Gräben und Wegeböschungen entfernt. Es sind ausschließlich Schlegelmulcher zugelassen. Es ist mit Steinen, alten Wurzelstöcken und Astresten zu rechnen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Pos. 2.1.0030: Kranauslegemulcher zum Mulchen von Böschungen (Schlegelmulcher). Hierbei wird der Bewuchs auf Fahrwegbanketten, Gräben und Wegeböschungen entfernt. Es sind ausschließlich Schlegelmulcher zugelassen. Es ist mit Steinen, alten Wurzelstöcken und Astresten zu rechnen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Pos. 2.1.0040: Kranauslegemulcher zum Mulchen von Böschungen (Forstmulcher). Hierbei wird der Bewuchs auf Fahrwegbanketten, Gräben und Wegeböschungen entfernt. Es sind Forstmulcher und Raupenmulcher (Fräsmulcher) zulässig, je nach Vorgabe im LV. Es ist mit Steinen und Wurzelstöcken zu rechnen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Pos. 2.1.0050: Forstmulcher zum Mulchen von Rückegassen oder Maschinenwegen. Hierbei wird der Bewuchs auf Rückegassen oder Maschinenwegen entfernt. Es sind Forstmulcher und Raupenmulcher (Fräsmulcher) zulässig, je nach Vorgabe im LV. Es muss mit Steinen, Wurzelstöcken, X-Holz, Seitenästen und Erdwülsten gerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Pos. 2.1.0060: Kombimaschine mit zwei Schlegelmulchern zum Mulchen der Bankette und der Böschungen. Hierbei wird der Bewuchs auf Fahrwegbanketten, Gräben und Wegeböschungen entfernt. Es sind ausschließlich Schlegelmulcher zugelassen. Es ist mit Steinen, alten Wurzelstöcken und Astresten zu rechnen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Die Bankette sind unbefestigt und weisen Breiten von 0 m bis 2 m auf. Die Bankettbreite gemäß Fahrwegstandard beträgt 0,50m. Bergseitig befindet sich das Bankett zwischen Fahrwegbefestigung und bergseitigem Graben und ist geneigt, damit Niederschlagswasser abfließen kann. Der maximale Durchmesser des Aufwuchses ist im Leistungsverzeichnis (LV) spezifiziert. Der An- und Abtransport der Maschinen ist in die Positionen einzukalkulieren und wird nicht separat vergütet. Die Leistungserbringung erfolgt ab Zuschlagserteilung bis 30.06.2026 mit dreimaliger Verlängerungsoption.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung07.07.25
- Heute17.07.25
- Abgabefrist05.08.25
- Veröffentlichungsende05.08.25
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:NATIONAL
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:UVgO
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
Erfüllungsort:72074 Tübingen-Bebenhausen, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
LOSE
LOT-0000: Mulchen im Forstbezirk Baar/Hegau (FBez 914) für ForstBW
Mulchen im Forstbezirk Baar/Hegau (FBez 914) für ForstBW
DOKUMENTE
Dateiname
- vertragsbedingungen4 Dateien
- sonstiges1 Datei
- vom_unternehmen_auszufuellende_dokumente9 Dateien
- leistungsbeschreibungen8 Dateien
- anschreiben2 Dateien
Weitere Ausschreibungen zu:

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