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Dienstleistungskonzession für den Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes in Sugenheim

Auftraggeber
Markt Sugenheim
91484, Sugenheim
Veröffentlicht
Angebotsfrist
01.09.25
17.10.25, 08:00

Steckbrief

  • Gigabitnetz
  • Netzbetreiber
  • Telekommunikation
  • Breitbandausbau
  • Dienstleistungskonzession
  • Gigabit-RL 2.0

Zusammenfassung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes in Sugenheim. Ein Netzbetreiber soll für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes gemäß der Ausschreibungsbekanntmachung bestimmt werden. Dies geschieht im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) vom 30.04.2024. Die Anzahl der zu versorgenden Adressen beträgt 784.

Zeitplan

  • Bekanntmachung
    01.09.25


  • Heute
    05.09.25


  • Abgabefrist
    17.10.25


  • Veröffentlichungsende
    17.10.25

Ausschreibung

Reichweite:
NATIONAL
Vergabeverordnung:
Leistung:
Dienstleistungen
Klassifizierung:
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Kommunikationsnetz
Zuschlagskriterien:
Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (Gewichtung: 85%), Realisierungszeit (Gewichtung: 10%), Qualität der technischen Umsetzung (Gewichtung: 5%)
Erfüllungsort:
Kirchstraße 17, 91484 Sugenheim, DE25A, Deutschland

Abgabe

Abgabeform:
Elektronisch
Angebotssprachen:
Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Lose

Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)

Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der Bekanntmachung vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vom 30.04.2024 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen. Die Anzahl der Adresse beträgt 784 Adressen.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Angabe von mindestens 5 Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ende der Bewerbungsfrist über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Konzession vergleichbar sind, mit Angabe des jeweiligen Auftragswerts.
  • Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger Angaben über den Bieter
Finanziell:
  • Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des sich bewerbenden Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit dem Konzessionsgegenstand oder Teilen davon vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Rechtlich:
  • Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Bieters durch Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslandes, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als drei Monate sein darf.
  • Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
  • Eigenerklärung, dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet.
  • Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht rechtskräftig verurteilt oder gegen ihn eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 GWB.
  • Eigenerklärung, dass der Bewerber im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine sonstigen schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit iSd § 124 GWB in Frage stellen.
  • Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozial- und Krankenversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
  • Eigenerklärung, dass der Bewerber sich bei der Erteilung von Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat.
  • Nachweis über die Registrierung als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) bei der BNetzA.

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