Molkereiprodukte und pflanzliche Alternativen für Hochschulgastronomie
Steckbrief
- Molkereiprodukte
- pflanzliche Alternativen
- Hochschulgastronomie
- Rahmenvereinbarung
- Käse
- Lieferung
- Studierendenwerk
Zusammenfassung
Das Studierendenwerk Niederbayern/Oberpfalz schreibt eine Rahmenvereinbarung für den Kauf von Molkereiprodukten und deren pflanzliche Alternativen aus. Die Lieferung erfolgt an hochschulgastronomische Einrichtungen in Regensburg, Passau, Deggendorf, Landshut, Straubing und Pfarrkirchen. Die Ausschreibung ist in drei Lose unterteilt: Molkereiprodukte für die Produktion, Molkereiprodukte als Handelswaren und Käse mit pflanzlichen Alternativen. Alle Produkte müssen dauerhaft verfügbar und innerhalb von maximal 5 Arbeitstagen lieferbar sein.
Zeitplan
Ausschreibung
Abgabe
Lose
LOS 1 Molkereiprodukte/Alternativen Produktion
Rahmenvereinbarung über den Kauf von Molkereiprodukten und deren pflanzliche Alternativen für die Produktion und die Belieferung der hochschulgastronomischen Einrichtungen in Regensburg, Passau, Deggendorf, Landshut, Straubing und Pfarrkirchen.
LOS 2 Molkereiprodukte/Alternativen Handelswaren
Rahmenvereinbarung über den Kauf von Molkereiprodukten und deren pflanzliche Alternativen (Handelswaren) und die Belieferung der hochschulgastronomischen Einrichtungen Regensburg, Passau, Deggendorf, Landshut, Straubing und Pfarrkirchen.
LOS 3 Käse/pflanzliche Alternativen
Rahmenvereinbarung über den Kauf von Käse und dessen pflanzliche Alternativen und die Belieferung der hochschulgastronomischen Einrichtungen in Regensburg, Passau, Deggendorf, Landshut, Straubing und Pfarrkirchen.
Voraussetzungen
- Eigenerklärung mittels Formblatt L124/L1240 unter Angabe von mindestens 3 geeigneten Referenzen über vergleichbare Lieferleistungen
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist mittels Formblatt L124/L1240
- Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters
- Eigenerklärung über die Eintragung in das Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels Formblatt L 124/L1240
- Nachweis, dass keiner der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegt
- Die Eignung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV nachgewiesen werden
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