Ingenieurleistungen für Ersatzneubau Leitwerk Wehranlage Hanekenfähr
Auftraggeber
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee
49716, Meppen
Veröffentlicht
Angebotsfrist
26.05.25
26.06.25, 09:00
Stichwörter
Ingenieurleistungen
Leitwerk
Wehranlage
Spundwand
Planung
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst Ingenieurleistungen für den Ersatzneubau des Leitwerks (Spundwand) im Unterwasser der Wehranlage Hanekenfähr, gelegen zwischen den Wehrfeldern 1 und 2. Das bestehende Leitwerk, errichtet aus Stahlspundwänden mit Betonbalkenabschluss, soll aufgrund von Mängeln ersetzt werden. Ziel ist es, ein Konzept zu erarbeiten, das den Rückbau des alten und den Neubau des Leitwerks beinhaltet, ohne die Funktion der angrenzenden Wehrfelder während und nach der Bauphase zu beeinträchtigen. Die Planungsleistungen umfassen eine Voruntersuchung, einen technischen Bericht gemäß den Verwaltungsvorschriften der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (VV-WSA 2107) sowie die Erstellung einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis.
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Beschreibung
Die zu erbringenden Ingenieurleistungen beziehen sich auf den Ersatzneubau des Leitwerks (Spundwand) im Unterwasserbereich der Wehranlage Hanekenfähr, speziell zwischen Wehrfeld 1 und Wehrfeld 2. Das bestehende Leitwerk, konstruiert aus Stahlspundwänden mit einem Betonbalken als oberen Abschluss, erfüllt eine stützende Funktion, indem es verhindert, dass das raue Gerinne nach dem festen Wehrrücken und der KWL-Klappe in den Abflusskanal des Wehrfelds 4 gelangt. Aufgrund festgestellter Mängel ist ein Ersatzneubau dieses Leitwerks erforderlich.
Die Planungsziele umfassen die Erstellung einer Voruntersuchung (VU) und eines technischen Berichts (TB) gemäß den Verwaltungsvorschriften der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (VV-WSA 2107) sowie die Erstellung einer detaillierten Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis. Inhaltlich sollen die Planungsleistungen den Rückbau des bestehenden Leitwerks, den Ersatzneubau des Leitwerks und die Sicherstellung der Funktionalität der angrenzenden Wehrfelder während und nach der Bauphase gewährleisten.
Im Rahmen der Konzepterarbeitung sind verschiedene Leistungen zu erbringen, darunter die Klärung der Aufgabenstellung, Planungsabsichten, Vorgaben, Bedürfnisse und Ansprüche sowie standortbezogene Einflüsse in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber. Es gilt, die Planungsrandbedingungen und eventuell erforderliche Vorarbeiten auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen zu ermitteln und festzustellen, welche Leistungen der Tragwerksplanung zu erbringen sind. Eine Ortsbesichtigung mit dem Auftraggeber ist durchzuführen, um sich über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Die Ergebnisse der Grundlagenermittlung sind in einem Bericht zusammenzufassen und dem Auftraggeber zu erläutern.
Es sind Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit ihren Einflüssen auf bauliche und besonders konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit im Hinblick auf Herstellung und spätere Unterhaltung unter Beachtung der Umweltverträglichkeit sowie aller vorgegebenen Zwangspunkte wie Auswirkungen auf die Statik, Betriebsfestigkeit, Arbeitssicherheit und hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit zu untersuchen. Ein Vorentwurf mit zeichnerischer Darstellung ist zu erarbeiten, und auf dessen Grundlage ist eine alternative Lösungsmöglichkeit nach gleichen Anforderungen zu untersuchen und ebenfalls zeichnerisch darzustellen. Die wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge zur Durchführung und Umsetzung sind dem Auftraggeber zu erklären und zu erläutern, wobei insbesondere die bauliche, gestalterische und funktionale Integration in die vorhandene Wehranlage zu berücksichtigen ist.
Eine Kostenschätzung ist auch für die alternative Lösungsmöglichkeit in einer vom Auftraggeber vorgegebenen Gliederungssystematik aufzustellen. Die Ergebnisse der Vorplanung/Voruntersuchung sind in einem Bericht zusammenzustellen und dem Auftraggeber zu erläutern, wobei der Aufbau des Berichts der VV WSV 2107, §6 zu entnehmen ist. Die Entwurfsplanung ist unter Koordination und Beachtung der Vorgaben aus den Objekt- und Fachplanungen und unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen stufenweise auch zeichnerisch im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad zu erarbeiten und bis zum vollständigen genehmigungsfähigen technischen Bericht gemäß VV-WSV 2107 weiterzuentwickeln.
Mit den Beiträgen aller an der Planung fachlich Beteiligter ist ein Erläuterungsbericht nach § 14 VV-WSV 2107 zu erstellen, wobei die Vorgaben aus der Verwaltungsvorschrift in vollem Umfang in Abstimmung mit dem Auftraggeber abzuarbeiten sind. Alle erforderlichen fachspezifischen Berechnungen, die für die Erarbeitung der Entwurfsplanung benötigt werden, sind durchzuführen, mit Ausnahme von Berechnungen für Verkehrsanlage, Tragwerk und Technische Ausrüstung, die von den jeweiligen Objekt- und Fachplanern selbst erstellt werden. Eine Kostenberechnung ist in einer vom Auftraggeber vorgegebenen Gliederungssystematik aufzustellen, wobei die dazu erforderliche Berechnung der Mengen ebenfalls durchzuführen ist. Die Kostenberechnung ist der Kostenschätzung aus der Vorplanung schriftlich gegenüberzustellen.
Wesentliche Bauphasen sind zu ermitteln und festzulegen, welche die Grundlage für die Abwicklung des Projektes bilden. Diese Bauphasen bilden die Grundlage für eine spätere detaillierte Bauablaufplanung für die gesamte Bauzeit. Kosten sind in Abhängigkeit vom Zeitpunkt in einem Bauzeiten- und Kostenplan darzustellen. Die Ergebnisse der Entwurfsplanung sind in einem Bericht zusammenzustellen und dem Auftraggeber zu erläutern. Aus den Ergebnissen der Entwurfsplanung fertigt der Auftragnehmer eine Ausführungsunterlage (Technischer Bericht).
Die Ausführungsplanung ist auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphase 3 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung zu erarbeiten. Dies beinhaltet die zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen, mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben. Die Ausführungsplanung ist während der Objektausführung zu vervollständigen.
Als Grundlage für die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses sind vom Objektplaner die benötigten Mengen zu ermitteln und die Mengenermittlungen aller an der Planung fachlich Beteiligter zu integrieren. Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnissen ist aufzustellen. Die Leistungsbeschreibungen aller an der Planung fachlich Beteiligter sind abzustimmen und die rechtzeitige Vorlage zu koordinieren. Zusammen mit dem Auftraggeber sind die wesentlichen Bauphasen mittels Angabe zeitlich getrennter Ausführungsabschnitte festzulegen. Die Kosten sind auf Grundlage der bepreisten Leistungsverzeichnisse zu ermitteln. Eine Kostenkontrolle ist durch den Vergleich der bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung der Ausführungsplanung durchzuführen. Alle vergaberelevanten Unterlagen sind zusammenzustellen.