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Catering-Services für Flüchtlingsunterkunft Berlin Heerstraße

Auftraggeber
Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten
10589, Berlin
Veröffentlicht
Angebotsfrist
29.06.25
31.07.25, 07:00

Stichwörter

  • Catering
  • Verpflegung
  • Flüchtlingsunterkunft
  • Gemeinschaftsverpflegung
  • Berlin

Zusammenfassung

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Cateringleistungen für die Flüchtlingsunterkunft Heerstraße 80 in 14055 Berlin zu vergeben. Der Dienstleister ist hierbei für die Verpflegung der in der Unterkunft zugewiesenen Personen verantwortlich. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen. Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 01.12.2025.

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ZEITPLAN

  • Bekanntmachung
    29.06.25


  • Heute
    07.07.25


  • Bieterfragenfrist
    21.07.25


  • Abgabefrist
    31.07.25


  • Veröffentlichungsende
    31.07.25


  • Laufzeitbeginn
    30.11.25


  • Bindefrist
    31.12.25


  • Laufzeitende
    31.08.26

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:EU
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
Zuschlagskriterien:Preis (100%) - Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (in Euro netto)
Erfüllungsort:Heerstraße 80, 14055 Berlin, Deutschland

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

LOSE

LOT-0000: Cateringdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte

Cateringleistungen für die Flüchtlingsunterkunft Heerstraße 80 in 14055 Berlin - Verpflegung der in der Unterkunft zugewiesenen Personen


VORAUSSETZUNGEN

Rechtlich:
  • Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen
Sonstige:
  • Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)
  • Verpflichtung zur Weitergabe der Tariftreue-Pflicht an Nachunternehmer
  • Für Teilnehmer von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen

DOKUMENTE

DateinameKategorieDateigrößeInhalt
hotel_und_gaststaettengewerbe_01_broschuere_ab_07_2026.pdf
Finanzielles197.62 KB19 Seiten
Preisblatt_Heerstr.xlsx
16.45 KB1 Tabelle
Zuschlagskriterien_Bewertung der Angebote.pdf
Richtlinien44.42 KB1 Seite
Anhang zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Wirt-211 EU(13,69).pdf
Richtlinien104.37 KB9 Seiten
Wirt-124-1-Einhaltung-restriktiver-Massnahmen.pdf
Vertragliches38.31 KB1 Seite
Vordruck 1_Erkl Angaben Eignungsprüfung_Verpflegungsleistungen.docx
Finanzielles50.92 KB10 Seiten
hotel_und_gaststaettengewerbe_01_broschuere_ab_07_2025.pdf
Finanzielles197.56 KB19 Seiten
Eignungskriterien und Mindestanforderungen_Verpflegungsleistungen_2024.pdf
Richtlinien74.11 KB3 Seiten
FAQ_F10_Catering.pdf
Verwaltung74.20 KB3 Seiten
Heerstr.zip
2.61 MB
hotel_und_gaststaettengewerbe_02_stundenloehne_ab_07_2025.pdf
Finanzielles70.78 KB3 Seiten
Vergabeunterlagen_Vergabe_2025_204_LAF II.pdf
Ausschreibung1.11 MB30 Seiten

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