Die Ausschreibung umfasst die Durchführung eines sozialen Trainingskurses gemäß § 10 JGG im Kreis Soest über einen Zeitraum von zwei Jahren, beginnend am 01.09.2025. Der Kurs richtet sich an Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren (in Einzelfällen bis 21 Jahre) aus verschiedenen Orten des Kreises Soest. Das Angebot beinhaltet 40 Treffen, aufgeteilt in 20 x 2-stündige Sitzungen pro Jahr, sowie zwei erlebnispädagogische Angebote (entweder als Tag oder Wochenende) jährlich. Die Kurse sollen eine offene Zugangsmöglichkeit bieten und tatzeitnah beginnen können, wobei die Zuweisung durch verschiedene Stellen wie die Jugendhilfe im Strafverfahren oder die Bewährungshilfe erfolgt.
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Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung eines sozialen Trainingskurses gemäß § 10 JGG im Kreis Soest. Der Kurs erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem 01.09.2025 und richtet sich an Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren, in Einzelfällen bis 21 Jahre, aus den Orten Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, Lippstadt, Lippetal, Möhnesee, Rüthen, Soest, Warstein, Welver, Werl und Wickede. Das Angebot umfasst insgesamt 40 Treffen, aufgeteilt in 20 zweistündige Sitzungen pro Angebotsjahr, sowie zwei erlebnispädagogische Angebote jährlich, die entweder als eintägige Veranstaltung oder als Wochenendausflug gestaltet werden können, abhängig von der jeweiligen Gruppenkonstellation.
Jeder Jugendliche soll an 10 Treffen sowie einem erlebnispädagogischen Tag oder Wochenende teilnehmen, wobei eine ideale Gruppengröße von 10 Teilnehmern angestrebt wird. Es ist sicherzustellen, dass die Belange von Teilnehmenden mit Behinderungen berücksichtigt werden. Der Kursbetrieb soll in den Weihnachtsferien, über die Jahreswende und an Feiertagen pausieren, während in einer Hälfte der Sommer-, Oster- und Herbstferien Kursangebote stattfinden sollen. Ausgefallene Termine, auch entschuldigte, sind nachzuholen. Eine freiwillige Weiterteilnahme ist abhängig von den vorhandenen Kapazitäten möglich.
Der Kurs soll eine offene Zugangsmöglichkeit bieten, also fortlaufend ohne fixen Beginn oder Ende stattfinden, und eine tatzeitnahe Zugangsmöglichkeit gewährleisten. Die Zuweisung der Teilnehmer erfolgt entweder freiwillig vor einer Hauptverhandlung, im Diversionsverfahren, durch Beschluss, durch Urteil oder als Bewährungsauflage. Die Anmeldung erfolgt in der Regel über die Jugendhilfe im Strafverfahren, in Ausnahmefällen auch über die Bewährungshilfe. Der Angebotsort soll in der Stadt Soest liegen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein, wobei die nächste Haltestelle maximal 1 km vom Veranstaltungsort entfernt sein darf. Die Termine sollen werktags am Nachmittag ab 15:00 Uhr stattfinden.
Für die Durchführung des Kurses sind zwei pädagogische Fachkräfte (m/w/d) mit einem Abschluss als staatlich geprüfte/r Sozialarbeiter/In oder staatlich geprüfte/r Erzieher/In vorzusehen. Bei Zuschlag sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Zudem ist ein erweitertes Führungszeugnis des pädagogischen Personals gemäß § 72a SGB VIII vorzulegen, das zu Kursbeginn nicht älter als drei Monate sein darf. Ein trägerinternes Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zur Sicherstellung des Schutzauftrages gemäß § 8a SGB VIII ist dem Kreisjugendamt Soest mit Angebotsabgabe einzureichen. Monatlich und am Ende des jeweiligen Kalenderjahres ist den beteiligten Jugendhilfen im Strafverfahren eine Teilnahmestatistik (mit Stundenanteilen) zur Verfügung zu stellen. Einmal pro Angebotsjahr ist eine persönliche Kursauswertung mit den zuständigen Jugendgerichtshilfen und dem Träger durchzuführen.
Die gesetzliche Grundlage für den Kurs bildet § 10 JGG. Die thematischen Inhalte sind in folgende Blöcke gegliedert: Rund ums Delikt (Konfrontation mit der Straftat, Problembewusstsein, Vermittlung der Geschädigtenperspektive), Eigenes Handeln; Selbst- und Fremdwahrnehmung (Erlernen von Handlungsalternativen und Konfliktlösungsstrategien, Umgang mit Aggression, Reflexion der Wirkung eigener Verhaltensweisen), Persönlichkeitsentwicklung (Stärkung des Selbstbewusstseins und der Selbständigkeit, Verantwortungsbewusstsein schaffen, Reflexionsfähigkeiten erlernen, Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit und Gesellschaftsrolle), Zukunftsorientierung (Umgang mit Geldern und Behörden, Schule und Berufsleben) sowie Freizeitgestaltung / Medienkompetenz (Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, Aufklärung über den Umgang mit Genussmitteln, Fokus auf Entwicklung von Medienkompetenz).