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Blitzschutzarbeiten für Haupttribüne und Mittelbau am Zeppelinfeld Nürnberg

Auftraggeber
Stadt Nürnberg Hochbauamt
90402, Nürnberg
Veröffentlicht
Angebotsfrist
20.05.25
23.06.25, 07:00

Stichwörter

  • Blitzschutz
  • Zeppelinfeld
  • Haupttribüne
  • Mittelbau
  • PV-Anlage
  • Reichsparteitagsgelände
  • Denkmalschutz

Zusammenfassung

Im Rahmen der Entwicklung des Lern- und Begegnungsorts am ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg sollen Blitzschutzarbeiten an der Haupttribüne und dem Mittelbau des Zeppelinfelds durchgeführt werden. Die Arbeiten umfassen die Installation eines Blitzschutzsystems und die Einbindung einer PV-Anlage. Die Seitenflügel und Endbauten West und Ost sind nicht Teil der Maßnahme. Die Arbeiten sind Teil eines größeren Projekts zur Erhaltung und Umgestaltung des historischen Geländes als Ort der Geschichtsvermittlung.

ZEITPLAN

  • Bekanntmachung
    20.05.25


  • 29.05.25
    Heute


  • Bieterfragenfrist
    13.06.25


  • 23.06.25
    Abgabefrist


  • Veröffentlichungsende
    23.06.25


  • 31.08.25
    Laufzeitbeginn


  • Laufzeitende
    27.02.26

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:EU
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Klassifizierung:
Blitzschutzarbeiten
Zuschlagskriterien:Preis (100%)
Erfüllungsort:90471 Nürnberg, DE254, Deutschland

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

VORAUSSETZUNGEN

Referenzen:
  • Nachweis von vergleichbaren Leistungen aus den letzten fünf Jahren (drei Referenzen)
  • Angaben zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre
Finanziell:
  • Erklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre für vergleichbare Bauleistungen
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse/Krankenkasse
Rechtlich:
  • Eintragung in Berufs-/Handelsregister oder Handwerksrolle
  • Erklärung zur Zahlungsfähigkeit und fehlendem Insolvenzverfahren
  • Erklärung zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben
  • Erklärung zu fehlenden schweren Verfehlungen
  • Erklärung zum fehlenden Russland-Bezug gemäß EU-Verordnung 2022/576

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