Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Rheine
Auftraggeber
Stadt Rheine
Rheine
Veröffentlicht
Angebotsfrist
15.05.25
17.06.25, 08:00
Stichwörter
Einzelhandelskonzept
Zentrenkonzept
Stadtentwicklung
Einzelhandelsanalyse
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Rheine. Dies beinhaltet die Überprüfung und Aktualisierung der Zielsetzungen und Regelungen des bestehenden Masterplans Einzelhandel, unter Berücksichtigung veralteter Datengrundlagen, Siedlungsflächen- und Einwohnerentwicklung, Angebots- und Nachfragestrukturen, Digitalisierung, des Zentren- und Standortsystems, der Rheiner Sortimentsliste, aktueller Rechtsgrundlagen und Rechtsprechungen sowie der Auswirkungen der oben genannten Krisen auf die Innenstadt, die Zentren und den stationären Einzelhandel. Die Fortschreibung soll eine rechtssichere, ganzheitliche und strategische sowie städtebaulich geordnete Einzelhandelsentwicklung in Rheine sicherstellen und als Grundlage für die Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben und die einzelhandelsbezogene Bauleitplanung dienen. Ein besonderer Schwerpunkt soll auf dem Thema Nahversorgung liegen.
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Beschreibung
Die Stadt Rheine plant die Fortschreibung ihres Einzelhandels- und Zentrenkonzepts, um auf die veränderten Rahmenbedingungen im Einzelhandel zu reagieren. Der bestehende Masterplan Einzelhandel aus dem Jahr 2013 und das Nahversorgungskonzept von 2015 sollen aktualisiert werden, da sich die Einzelhandelsstrukturen, die rechtlichen Grundlagen und die Konsumgewohnheiten maßgeblich verändert haben. Die Fortschreibung umfasst eine umfassende Analyse der aktuellen Situation, einschließlich der Herausforderungen durch den Onlinehandel, die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Energiekrise, sowie die veränderten Betreiber- und Standortanforderungen.
Ziel ist es, die Zielsetzungen und Regelungen des bestehenden Masterplans Einzelhandel zu überprüfen und gegebenenfalls zu modifizieren. Dies beinhaltet die Aktualisierung der Datengrundlagen, die Analyse der Angebots- und Nachfragestrukturen, die Potenzialanalyse für den Einzelhandelsstandort Rheine, die Berücksichtigung der Digitalisierung und die Überprüfung des Zentren- und Standortsystems. Die Fortschreibung soll auch die aktuellen Rechtsgrundlagen und Rechtsprechungen berücksichtigen und die Auswirkungen der genannten Krisen auf die Innenstadt und den stationären Einzelhandel bewerten.
Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts soll eine rechtssichere, ganzheitliche und strategische sowie städtebaulich geordnete Einzelhandelsentwicklung in Rheine sicherstellen. Das fortgeschriebene Konzept soll sowohl die Grundlage für die Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben als auch für die einzelhandelsbezogene Bauleitplanung bilden. Ein besonderer Schwerpunkt soll auf dem Thema Nahversorgung liegen.
Die Aufgaben umfassen die Erhebung der Einzelhandelsbetriebe, die Erarbeitung einer Markt- und Standortanalyse, die Überprüfung und Modifikation der Zielsetzungen des Konzepts sowie die Erarbeitung rechtssicherer Grundlagen. Zudem sind Moderations- und Dokumentationsleistungen im Zuge der Beteiligungsformate zu erbringen. Der Erarbeitungsprozess soll durch einen Arbeitskreis begleitet werden, in dem die Ergebnisse der Untersuchung präsentiert und diskutiert werden. Der erarbeitete Fortschreibungsentwurf soll dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Fortschreibung soll im III. Quartal 2026 abgeschlossen sein. Die Stadt Rheine stellt den Masterplan Einzelhandel von 2013 und das Nahversorgungskonzept von 2015 zur Verfügung. Die laufende Abstimmung zwischen der Verwaltung und dem Gutachterbüro soll durch monatliche Jour fixe-Termine erfolgen. Die Ergebnisse des Auftrags sollen zweimal im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz vorgestellt werden. Die Behörden, IHK, HWK, Verbände und örtliche Akteure sind bei der Fortschreibung des Konzepts zu beteiligen.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen eine Situationsanalyse, die Erarbeitung von Konzeptbausteinen, die Koordination und Abstimmung sowie die Erstellung eines Entwurfs des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts und eines Abschlussberichts. Die Stadt Rheine behält sich vor, optionale Bausteine zu beauftragen. Die Auswahl des Dienstleisters erfolgt auf Grundlage der Qualität des Angebotes, des Projektteams und des Honorars. Die im Rahmen des Auftrags entwickelten Planungen werden Eigentum des Auftraggebers.