Fahrzeugbatterien für Brand- und Katastrophenschutz
Auftraggeber
Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz
14822, Borkheide
Veröffentlicht
Angebotsfrist
01.07.25
30.07.25, 21:59
Stichwörter
- Batterien
- Brand- und Katastrophenschutz
- Fahrzeugausrüstung
- Fahrzeugbatterien
- Rahmenvereinbarung
Zusammenfassung
Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Fahrzeugbatterien ausgeschrieben. Die Vereinbarung umfasst die bedarfsabhängige Bereitstellung des kompletten Sortiments an Antriebs- und Starterbatterien. Ebenso ist die fachgerechte Entsorgung von Altbatterien durch den Auftragnehmer geregelt, inklusive der Bereitstellung von Behältnissen und einer Gutschrift für die zurückgenommenen Batterien. Die Bewertung der Angebote erfolgt zu 50% nach technischen Kriterien und zu 50% nach dem Preis.
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Beschreibung
Die LSTE hat Bedarf an einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Fahrzeugbatterien. Diese Rahmenvereinbarung soll die angeführten Leistungsanforderungen erfüllen. Der Vertragspartner muss alle gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Der Bieter hat konkrete Angaben zu den angeforderten Leistungsbeschreibungen zu machen und diese zu bestätigen. Die Bereitstellung von Fahrzeugbatterien ist eine Grundanforderung. Dies schließt die bedarfsabhängige Bereitstellung des kompletten Sortiments an Antriebsbatterien ein, wofür eine Produktübersicht dem Angebot beizulegen ist. Das Sortiment muss mindestens die Antriebsbatterien gemäß der Preisliste enthalten. Ebenso ist die bedarfsabhängige Bereitstellung des kompletten Sortiments an Starterbatterien gefordert, auch hier mit einer Produktübersicht. Das Sortiment muss mindestens die Starterbatterien gemäß der Preisliste enthalten. Die technischen Parameter wie Spannung, Kapazität, Kaltstromstärke nach EN, Baumaße, Polart, Schaltung und Bodenleiste müssen gemäß der Preisliste erfüllt werden. Die Fahrzeugbatterien müssen von den Marken Exide, Banner, Bosch, Varta oder gleichwertig stammen. Die Dauer der Lieferung nach Bestelleingang ist ein Bewertungspunkt. Die Entsorgung getauschter Fahrzeugbatterien ist eine Grundanforderung und muss unabhängig von Anzahl, Art und Hersteller erfolgen. Die Entsorgung soll bei Lieferung neuer Batterien oder nach Terminvereinbarung stattfinden. Für die Entsorgung werden entsprechende Behältnisse zur Zwischenlagerung zur Verfügung gestellt. Für die Entsorgung der Altbatterien erfolgt eine Gutschrift an den Auftraggeber, beispielsweise durch Pfand, Umweltbeitrag oder Pauschalbeträge je Ah. Ein Online-Katalog ist ein Bewertungspunkt. Mindestbestellwert, Transportkosten und Energiekostenzuschlag sind ebenfalls Bewertungspunkte. Die Reklamationsbearbeitung und Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung innerhalb bestimmter Fristen sind Bewertungspunkte. Die Zahlungsbedingungen, insbesondere die Möglichkeit von Skontoabzügen, sind ebenfalls ein Bewertungspunkt. Die Kosten sind unter dem Reiter "Preisliste Fahrzeugbatterien" anzugeben. Die Bewertung der Angebote erfolgt zu 50% nach Bewertungspunkten und zu 50% nach dem Preis. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode. Die Preisliste für Fahrzeugbatterien muss vom Bieter ausgefüllt werden und beinhaltet verschiedene Batterietypen mit ihren technischen Spezifikationen, Marken und Preisen.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung01.07.25
- Heute16.07.25
- Abgabefrist30.07.25
- Veröffentlichungsende30.07.25
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:NATIONAL
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Akkumulatoren und Batterien
Erfüllungsort:14822 Borkheide, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
LOSE
LOT-0000: Rahmenvereinbarung Lieferung Fahrzeugbatterien
Lieferung von Fahrzeugbatterien im Rahmen einer Rahmenvereinbarung für Brand- und Katastrophenschutzfahrzeuge
DOKUMENTE
Dateiname
- vertragsbedingungen5 Dateien
- sonstiges4 Dateien
- vom_unternehmen_auszufuellende_dokumente11 Dateien
- leistungsbeschreibungen1 Datei
- anschreiben2 Dateien
Weitere Ausschreibungen zu:

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