Transport und Verwertung von kommunalem Klärschlamm
Steckbrief
Zusammenfassung
Die Ausschreibung betrifft die Vergabe von Dienstleistungen für die Entsorgung von kommunalem Klärschlamm aus der Kläranlage Lathen. Die Leistungen sind in zwei separate Lose unterteilt: Los 1 umfasst den Transport des entwässerten Klärschlamms, während Los 2 die thermische Verwertung bzw. Entsorgung beinhaltet. Die Vertragslaufzeit für beide Lose beträgt vier Jahre. Die jährliche Menge beläuft sich auf etwa 900 Tonnen entwässerten Klärschlamm.
Zeitplan
Ausschreibung
Auftraggeber
Lose
Los 1: Transport von kommunalen Klärschlamm
Der entwässerte Klärschlamm ist entsprechend der Leistungsbeschreibung auf der Kläranlage Lathen zu übernehmen, zu verladen und zur Entsorgungsanlage zu transportieren. 3.600 t/OS Vertrag über 4 Jahre
Los 2: Verwertung von kommunalen Klärschlamm
Klärschlammübernahme, Thermische Entsorgung und Administration 3.600 t / OS Vertrag über 4 Jahre
Voraussetzungen
- 3 Referenznachweise
- Umsätze des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Handelsregisterauszug
- Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Gewerbeanmeldung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde
- Registrierung nach § 53 KrWG für den Transport nicht gefährlicher Abfälle
- Güterkraftverkehrserlaubnis / EU Lizenz
- Nachweis der Fahrerqualifikation nach BKrFQG (Module 1–5)
- Nachweis über Unterweisung in Ladungssicherung
- Nachweis einer jährlichen Arbeitsschutzunterweisung nach DGUV
- Nachweis gültiger HU/AU der eingesetzten Fahrzeuge
- Bestätigung, dass die Ladungssicherung gemäß § 22 StVO erfolgt
- Annahmeerklärung der vorgesehenen Entsorgungsanlage
FAQ
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