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Altpapier Verwertung Kreis Euskirchen

Auftraggeber
Stadt Mechernich
53894, Mechernich
Veröffentlicht
Angebotsfrist
28.04.25
05.06.25, 09:00

Stichwörter

  • Altpapier
  • Verwertung
  • Entsorgung
  • Recycling
  • Transport

Zusammenfassung

Die Ausschreibung umfasst die Übernahme und Verwertung von Altpapier (Papier, Pappe und Kartonagen, inklusive Störstoffe) aus kommunalen Erfassungssystemen wie "Blaue Tonne", Depotcontainer und Bündelsammlungen in mehreren Gemeinden des Kreises Euskirchen. Der Auftragnehmer ist für die gesamte Logistik von der Übernahme bis zur Verwertung verantwortlich. Die Übernahme erfolgt an einer vorgegebenen Umschlagstelle, wo das Altpapier kostenlos verwogen wird. Die Verwertung muss unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen, inklusive der Entsorgung von Sortierresten und Störstoffen. Die erfassten Mengen umfassen sowohl Altpapier als auch Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton.

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ZEITPLAN

  • Bekanntmachung
    28.04.25


  • 08.05.25
    Heute


  • Abgabefrist
    05.06.25


  • 05.06.25
    Veröffentlichungsende


  • Laufzeitbeginn
    31.12.25


  • 30.12.27
    Laufzeitende

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:EU
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Transport von Haushaltsabfällen
Recycling von Siedlungsabfällen
Erfüllungsort:DEA28, Deutschland

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

LOSE

LOT-0001: Übernahme und Verwertung von Altpapier

Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben.


VORAUSSETZUNGEN

Referenzen:
  • Referenzen über die Verwertung oder Vermarktung von mindestens 5.000 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr für die Jahre 2022 bis 2024
Finanziell:
  • Bankerklärung zur Stellung der geforderten Bürgschaft kann angefordert werden
  • Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten drei Geschäftsjahre auf Anforderung
  • Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024
Rechtlich:
  • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 124 Abs. 2 GWB genannten Tatbestände
Sonstige:
  • Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden
  • Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014

DOKUMENTE

DateinameKategorieDateigrößeInhalt
sonstiges
3 Dateien

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