Sekuranten für Facility Management an der Hochschule Osnabrück
Auftraggeber
Hochschule Osnabrück
Osnabrück
Veröffentlicht
Angebotsfrist
22.05.25
23.06.25, 08:00
Stichwörter
Facility Management
Sekuranten
Hochschule
Wartung
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst Facility Management Leistungen im Gewerk Sekuranten für die Hochschule Osnabrück.
Der Auftragnehmer (AN) soll Maßnahmen für einen sicheren, funktionstüchtigen und wirtschaftlichen Betrieb der Facilities erbringen.
Dies beinhaltet einmalige Leistungen wie Implementierung und Überleitung nach Vertragsbeendigung, sowie technisches Gebäudemanagement, Berichtswesen und Instandhaltung gemäß DIN 31051, AMEV 2014 und aktuellen DGUV-Vorschriften.
Die Leistungen beziehen sich auf zentrale technische Einrichtungen, Dach/Fach und Allgemein-/Gemeinschaftsflächen, exklusive mietspezifischer Flächen.
Der AN ist für die Dokumentation, Einhaltung der Arbeitssicherheit und die Nutzung des CAFM-Systems waveware verantwortlich.
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Beschreibung
Die Hochschule Osnabrück beabsichtigt, Facility Management Leistungen im Bereich des technischen Gebäudemanagements an einen Dienstleister zu vergeben, um eine anforderungsgerechte Dienstleistungsqualität, effiziente Betriebsführung, rechtssicheren Gebäudebetrieb, Kostenoptimierung und qualifizierte Dienstleister zu gewährleisten. Der Auftragnehmer (AN) erbringt alle Maßnahmen, die für einen sicheren, funktionstüchtigen und wirtschaftlichen Betrieb der Facilities erforderlich sind.
Der Leistungsumfang umfasst einmalige Leistungen wie die Implementierung, die die Vorbereitung der Objektübernahme und die reibungslose Aufnahme der Regelleistungen beinhaltet, sowie die Überleitung nach Vertragsbeendigung, die die Unterstützung bei der Übergabe aller Bestandsunterlagen und Anlageninformationen umfasst.
Das technische Gebäudemanagement beinhaltet das Berichtswesen, das eine 3-monatliche Berichterstattung an den Auftraggeber (AG) über die Dienstleistungen und Arbeitsergebnisse vorsieht, sowie die Instandhaltung gemäß DIN 31051 und den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen.
Die Leistungen beziehen sich auf die Kostengruppe 369 (Dachabsturzsicherung) der DIN 276 und umfassen die zentralen technischen Einrichtungen, Dach/Fach und Allgemein-/Gemeinschaftsflächen der einzelnen Objekte, wobei mietspezifische Flächen und Anlagen nicht im Leistungsumfang enthalten sind.
Der AN wird in die Besonderheiten der Objekte eingewiesen und erhält Zugang zu sicherheitsrelevanten Räumlichkeiten.
Der AN stellt sicher, dass alle eingesetzten Personen in den relevanten Themen der Arbeitssicherheit unterwiesen wurden.
Die Implementierungsphase umfasst die Abstimmung der Kommunikationswege, die Einarbeitung in das Projekt, die Vorstellung des Implementierungsteams, die regelmäßige Berichterstattung, den Aufbau des Berichtswesens, die Herstellung der Erreichbarkeit, die Einarbeitung der Mitarbeiter in die Anlagentechnik, die Aufbereitung der Instandhaltungsdaten, die Verifizierung der Wartungszyklen, die Einsichtnahme in die Dokumentation, die Bestandsaufnahme, die Abstimmung zum Einsatz von IT-Systemen, die Dokumentation der Ergebnisse, die Objekteinweisung und die Erstellung der Dokumentation und Qualitätskontrollen.
Die Überleitung nach Vertragsbeendigung umfasst die Übergabe der technischen Anlagen, die Feststellung der Funktionsfähigkeit, die Erstellung eines Abschlussberichts, die Rückgabe der Dokumentation, die Lieferung des Reportings und die Einweisung des neuen Dienstleisters.
Das Berichtswesen erfordert eine ausführliche und regelmäßige Berichterstattung, wobei der AN das CAFM-System waveware zur Dokumentation, Wartungs- und Instandhaltungsplanung nutzt.
Die Instandhaltung umfasst die Ausführung gemäß DIN 31051 und den gesetzlichen Grundlagen, wobei sämtliches Material den geforderten Qualitäten entsprechen muss.
Die Wartung beinhaltet die Bewahrung des Soll-Zustandes und die Aufrechterhaltung der Gewährleistung, wobei die Auftragsabwicklung und Terminüberwachung durch den AN gesteuert werden.
Zusatzleistungen entstehen, wenn über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus weitere Leistungen beauftragt werden, die nur mit vorheriger Genehmigung des AG ausgeführt werden dürfen.