Architektur- und Freianlagenplanung für Freibad Weiche Neubau
Stichwörter
- Architekturplanung
- Badeanlage
- Barrierefreiheit
- Erneuerbare Energien
- Ersatzneubau
- Freianlagenplanung
- Freibad
- HOAI
- Nachhaltigkeit
Zusammenfassung
Die Stadt Flensburg plant den Ersatzneubau des Freibads Weiche, das 1954 errichtet wurde und aufgrund substanzieller Schäden und fehlender hygienischer Standards Ende 2023 geschlossen werden musste. Der Neubau umfasst ein Kombibecken, Kinderbecken, Sand-Matschbereich, Klettergerüst und ein eingeschossiges Gebäude mit Technikanlagen. Die Planung muss Förderungsziele erfüllen, einschließlich 75% erneuerbarer Energien, Resilienz- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen sowie Barrierefreiheit. Gesucht werden Architektur- und Freianlagenplanungsleistungen gemäß HOAI 2021 für die Leistungsphasen 3-9.
Beschreibung
ZEITPLAN
- Bekanntmachung08.07.25
- Heute25.07.25
- Bieterfragenfrist06.08.25
- Abgabefrist12.08.25
- Veröffentlichungsende12.08.25
- Laufzeitbeginn26.08.25
AUSSCHREIBUNG
ABGABE
LOSE
LOT-0001: Ersatzneubau Freibad Weiche, Architektur- und Freianlagenplanung
Architektur- und Freianlagenplanung für den Ersatzneubau des Freibads Weiche mit Kombibecken, Kinderbecken und Nebengebäude gemäß HOAI 2021 Leistungsphasen 3-9
VORAUSSETZUNGEN
- Erfolgreiches Arbeiten mit öffentlichem Vergaberecht ist nachzuweisen
- Erfahrung mit vergleichbaren Projekten ist an zwei selbst ausgewählten Referenzprojekten nachzuweisen
- Der durchschnittliche Jahresumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren muss mindestens 200.000 EUR netto betragen
- Es wird eine Berufshaftpflichtversicherung benötigt, die Personenschäden in Höhe von 1.500.000 EUR und Sachschäden bis 500.000 EUR abdeckt
- Zugelassen werden nur Bewerber, die nachweisen können, dass der/die für die Ausführung der Leistung verantwortliche Person Architekt/-in oder Ingenieur/-in mit Bauvorlageberechtigung ist
- Nachweis der Bauvorlageberechtigung gem. Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)
- Bewerber müssen berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Architekt in Deutschland zu führen
- Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied gesamtschuldnerisch haftet und ein Ansprechpartner mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis benannt wird
- Die Projektleitung muss über ein abgeschlossenes Studium für Gebäudeplanung, Bauingenieur oder Freianlagenplanung oder einen Abschluss als staatlich geprüfte/-r Techniker/-in verfügen
- Es sind mindestens je 3 festangestellte Beschäftigte mit entsprechender Qualifikation für Gebäude- und Freianlagenplanung nachzuweisen
- Die Durchführung der Leistungen soll unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen
- Der Auftragnehmer wird nach Maßgabe des Verpflichtungsgesetzes gesondert verpflichtet
DOKUMENTE
- sonstiges9 Dateien
- vertragsbedingungen2 Dateien
- vom_unternehmen_auszufuellende_dokumente2 Dateien
- anschreiben1 Datei
Weitere Ausschreibungen zu:
