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Büromöbel und Bildschirmarbeitsplätze für Bremen

Auftraggeber
Immobilien Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
28215, Bremen
Veröffentlicht
Angebotsfrist
08.07.25
15.08.25, 08:30

Stichwörter

  • Bildschirmarbeitsplätze
  • Büroausstattung
  • Büromöbel
  • Container
  • Rahmenvertrag
  • Tische

Zusammenfassung

Lieferung und Montage von Bildschirmtischen, Druckertischen, Roll- und Standcontainern für Dienstellen und Einrichtungen der Freien Hansestadt Bremen. Die Beschaffung erfolgt über einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr und möglicher Verlängerung um maximal zwei weitere Jahre. Bestellungen erfolgen auf Abruf während der Rahmenvertragszeit.

ZEITPLAN

  • Bekanntmachung
    08.07.25


  • Heute
    18.07.25


  • Abgabefrist
    15.08.25


  • Veröffentlichungsende
    15.08.25


  • Laufzeitbeginn
    31.12.25


  • Laufzeitende
    31.12.26

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:EU
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
Schreibtische und Tische
Zuschlagskriterien:Qualität Tische (12%), Technische Ausführung Tische (15%), Qualität / Ausstattung Container (8%), Umwelteigenschaften (10%), Preis (55%)
Erfüllungsort:28215 Bremen, Deutschland

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

LOSE

LOT-0000: Rahmenvertrag für Bildschirmarbeitsplatzmöbellieferungen

Lieferung und Montage div. Bildschirmtische, Druckertische, Roll- und Standcontainer für die Dienstellen und Einrichtungen sowie institutionelle Zuwendungsempfänger der Freien Hansestadt Bremen


VORAUSSETZUNGEN

Referenzen:
  • 3 Referenzen mit mindestens einen Umsatz von 150.000,-- € p. a. für die 3 Geschäftsjahre (2022-2024)
Finanziell:
  • Mindestens einen Gesamtumsatz von 650.000,-- € p. a. für die 3 Geschäftsjahre (2022-2024)
  • Mindestens einen Umsatz von 105.000,-- € p. a. für die 3 Geschäftsjahre (2022-2024)
Rechtlich:
  • Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 und 124 GWB
Sonstige:
  • Elektronische Systeme für Bestellwesen erforderlich
  • Elektronische Rechnungsstellung nach Bremischer E-Rechnungsverordnung
  • Quartalsweise Angaben zu Abrufmengen erforderlich

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