Abfallentsorgung und Containerdienst für Sanierung Schloss Cecilienhof
Auftraggeber
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
14471, Potsdam
Veröffentlicht
Angebotsfrist
08.04.25
13.05.25, 06:30
Stichwörter
Abfallentsorgung
Containerdienst
Bauabfall
Entsorgung
Sanierung
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die zentrale Abfallentsorgung für die Innensanierung des Schlosses Cecilienhof in Potsdam. Es beinhaltet die Bereitstellung, Vorhaltung, Umsetzung und den Transport von Abfallbehältern verschiedener Art, wie Absetzcontainer, ASP-Behälter, Fässer, Boxen für Leuchtstoffröhren und Gitterboxen. Ebenfalls eingeschlossen sind die qualifizierte elektronische Signatur von Begleitscheinen und die Annahme von Entsorgungsnachweisen für gefährliche Abfälle. Die Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen (ngA) wie gebrauchte Geräte, Fliesen, Estrich, Beton, Kunststoffe, Böden, Natursteintragschicht, GK und Gipsdielen, HWL, Baumischabfall und Bodenbeläge sowie die Entsorgung von geringen Mengen gefährlicher Abfälle (gA) wie Filtermaterialien, Holz AIV, PVC, Sperrpappen, Asbestzement, PCB-haltige Starter und Hg-haltige Leuchtstoffröhren sind Bestandteil der Ausschreibung. Abschließend ist die Koordination der Abfalltrennung, Containerbeladung, Sortierung und Nachsortierung durch einen Abfallmanager vor Ort gefordert.
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Beschreibung
Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg plant die zentrale Abfallentsorgung im Rahmen der Innensanierung des Schlosses Cecilienhof in Potsdam.
Das Projekt umfasst die Bereitstellung und Vorhaltung von Abfallcontainern, einschließlich Absetzcontainern für Bau- und Abbruchabfälle, ASP-Behältern für Filtermaterialien, Fässern für PCB-haltige Abfälle, Boxen für Leuchtstoffröhren und Gitterboxen für Kabel.
Die Abfallcontainer müssen mit Abfallschlüsseln und der Bezeichnung der Abfallfraktion deutlich und wetterfest beschriftet sein.
Die Ausschreibung beinhaltet auch den Transport der Absetzcontainer zu Fremdentsorgungs-, Vorbehandlungs- oder Aufbereitungsanlagen, sowie den Transport kleinerer Abfallbehälter zur eigenen Anlage.
Die Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen (ngA) umfasst gebrauchte Geräte, Fliesen, Estrich, Beton, Kunststoffe, Boden bis BM-0*, Boden bis BM-F1, Boden bis BM-F3, Natursteintragschicht, GK und Gipsdielen, HWL-Platten, Baumischabfall und Bodenbeläge.
Die Entsorgung von geringen Mengen gefährlicher Abfälle (gA) beinhaltet Filtermaterialien, Holz AIV, PVC, Sperrpappen, Asbestzement, PCB-haltige Starter und Hg-haltige Leuchtstoffröhren.
Die qualifizierte elektronische Signatur von Begleitscheinen und die Annahme von Entsorgungsnachweisen für gefährliche Abfälle sind ebenfalls Bestandteil der Ausschreibung.
Die Koordination der Abfalltrennung, Containerbeladung, Sortierung und Nachsortierung durch einen Abfallmanager vor Ort ist ebenfalls gefordert.
Der Auftragnehmer (AN) ist für die Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen, gem. BgbBO, BaustellV, Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstättenrichtlinien, Auflagen der Berufsgenossenschaften durch seine Mitarbeiter/innen, verantwortlich und verpflichtet entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung zu ergreifen.
Die Baustelle wird während der gesamten Bauzeit bauseits überwacht.
Der Zugang zur Baustelle, unmittelbar vor dem Schloss wird durch das Wachpersonal des AG dokumentiert.
Firmen sind verpflichtet sich arbeitstäglich in Anwesenheitslisten ein- und auszutragen.
Die Baustelle wird von der Straße "Am Neuen Garten" erschlossen.
Im Park herrscht Fußgänger:innen- und eingeschränkter Radverkehr.
Das Befahren der Parkbereiche mit Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich nicht gestattet.
Die Zufahrtsstraße kann von LKW befahren werden.
Der Park ist von 8 Uhr morgens bis zum Einbruch der Dunkelheit für Besucher:innen geöffnet.
Die Umrundung des Schlosses wird während der gesamten Baumaßnahme für Besucher:innen aufrechterhalten.
Das Parken von Firmenfahrzeugen ist aufgrund der beengten Situation der Baustelleneinrichtungsfläche nur auf dem Busparkplatz möglich.
Anlieferung und Abholung von Materialien, Containern etc. ist rechtzeitig vor Ausführung bei der Bauleitung anzumelden und erst nach Genehmigung möglich.
Die Zufahrt zum Schloss, sowie die ausgewiesene Feuerwehraufstellfläche ist stets freizuhalten.
Die Transportwege zw. BE-Fläche "Busparkplatz" und Baustelle, von ca. 200 m sind in die nachfolgenden Positionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Die Wege innerhalb des Gebäudes können durch reduzierte Durchgangsbreiten bis 0,90 m eingeschränkt sein.
Weiterhin sind Treppenabfolgen bis zu 16 Stufen bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Horizontale Transportwege von der Abbruch-/Einbaustelle bis zum Containerstellplatz betragen ca. 150 m, die Transportwege innerhalb eines Geschosses bis 100 m.
Transporte in oder aus dem Dach über die provisorischen Gauben sind beengt (B/H: 1,35/2,01m).
Die Einstufung sämtlicher Bauabfälle erfolgt in folgende Abfallgruppen: gA gefährliche Abfälle, ngA nicht gefährliche Abfälle, nicht gefährliche Abfälle gemäß Gewerbeabfallverordnung, nicht gefährliche, aber register- und nachweispflichtige Abfälle wie EPS mit HBCD-Verunreinigung.
Für die Container wird eine zentrale Containerstellfläche bauseits eingerichtet.
Alle im Zuge dieser Baumaßnahme anfallenden Abfälle sind über diese zentrale Containerstellfläche zu entsorgen.
Sollte die Entsorgung von Abfällen aufgrund nicht konsequent durchgeführter Separierung unmöglich bzw. nur zu erhöhten Kosten möglich sein, werden die dabei anfallenden Kosten auf den Verursacher umgelegt.
Dazu zählen auch Nebenkosten wie Rücktransporte von abgewiesenen Containern.
Durch den AG wird das Entsorgungskonzept nebst Anlagen zur Verfügung gestellt, in dem sämtliche zu entsorgenden bzw. zu verwertenden Abfälle aufgelistet sind.
Die Verpackung und Kennzeichnung erfolgen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und den Angaben des Entsorgers.
Haufwerke von gefährlichen Abfällen z.B. Bodenaushub müssen abgedeckt werden.
Der Bieter hat bei Angebotsabgabe das EfB-Zertifikat sowie die Transportgenehmigung einzureichen.