Überführung stillgelegter LKW und Busse bundesweit
Auftraggeber
BwFuhrparkService GmbH
53721, Siegburg
Veröffentlicht
Angebotsfrist
14.05.25
24.06.25, 10:00
Stichwörter
- Fahrzeugüberführung
- LKW
- Bus
- Überführungskennzeichen
- Transport
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die Vergabe einer Rahmenvereinbarung für die Überführung von stillgelegten LKW und KOM (Kraftomnibusse) auf eigener Achse im gesamten Bundesgebiet. Die Leistung beinhaltet die bundesweite Überführung der genannten Fahrzeugtypen innerhalb von 10 Arbeitstagen (14 Kalendertagen) zu definierten Zieladressen. Der Auftragnehmer muss Überführungskennzeichen stellen, ausreichenden Versicherungsschutz gewährleisten und für Mautgebühren registriert sein. Die Fahrzeuge müssen im gleichen Zustand wie bei der Übernahme am Zielort übergeben werden, abgesehen von der erhöhten Laufleistung.
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Beschreibung
Die Rahmenvereinbarung bezieht sich auf die Überführung von stillgelegten LKW und KOM auf eigener Achse innerhalb Deutschlands. Die Leistungserbringung muss bundesweit ohne regionale Einschränkungen erfolgen. Der Auftraggeber, die BwFuhrparkService GmbH (BwFPS), beauftragt den Auftragnehmer mit der Überführung, wobei Abhol- und Zielort per Auftragserteilung mitgeteilt werden. Der Auftragnehmer stimmt die Abholzeiten mit dem Ansprechpartner am Abholort ab und liefert die Fahrzeuge an die Zielorte, meist Verkaufsstellen oder Lagerorte von Lieferanten des Auftraggebers.
Die Aufträge werden per E-Mail durch das Team Verkauf des Auftraggebers erteilt und müssen innerhalb von 90 Minuten bestätigt werden. Die Bestätigung muss die Auftragsnummer, das ehemalige Kennzeichen und die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs enthalten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Aufträge auszuführen, gegebenenfalls unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern.
Für jede Überführung ist ein Frachtbrief zu erstellen, der bei jedem Gefahrübergang von Fahrer und Vertreter des Auftraggebers zu befüllen ist. Vor Fahrtantritt ist eine Sicht- und Funktionsprüfung durchzuführen und festgestellte Mängel im Frachtbrief zu dokumentieren. Bei fehlender Betriebs- und Verkehrssicherheit ist der Auftraggeber zu informieren.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Fahrzeuge ausreichend betankt sind. Der Frachtbrief ist nach Abschluss des Auftrags an logistik@bwfps.de zu senden. Bei Verlust eines Fahrzeugschlüssels durch den Auftragnehmer werden die Kosten für einen neuen Schlüssel zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 150,- € in Rechnung gestellt. Es gilt eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h unter Beachtung der StVO.
Neu entstandene Schäden während der Überführung sind im Frachtbrief zu vermerken und dem Auftraggeber zu melden. In den Fahrzeugen gilt ein Rauch-, Trink- und Speiseverbot, und die Mitnahme von Anhaltern ist untersagt. Mindestens einmal jährlich findet ein Lieferantengespräch statt. Auftragsstornierungen sind bis 36 Stunden vor Abholtermin kostenfrei, danach wird eine Stornopauschale von 50 % des Nettoauftragswertes fällig. Änderungen sind bis 36 Stunden vor Abholtermin kostenfrei, danach wird eine Änderungspauschale von 10 % des Nettoauftragswertes berechnet.
Die Vertragsparteien vereinbaren Preisgleitklauseln, die Veränderungen der wirtschaftlichen Umstände berücksichtigen. Kosten oder Gebühren, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht absehbar sind, können anteilig auf die Kilometerpauschalen umgelegt werden. Der Auftragnehmer übermittelt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen per E-Mail und stellt regelmäßig aktualisierte Preislisten zur Verfügung.
Die genaue Terminabsprache erfolgt telefonisch mit den Ansprechpartnern der Abhol- und Lieferorte. Die Fahrer müssen über einen gültigen Führerschein verfügen, mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens 2 Jahren die gültige Fahrerlaubnisklasse besitzen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Fahrer einer Sicherheitsüberprüfung gemäß SÜG unterziehen zu lassen, sofern dies gefordert wird. Die Fahrer müssen über gute Deutschkenntnisse verfügen und ihren Personalausweis bzw. Reisepass mitführen.
Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten sicherzustellen. Bei technischen Defekten am Fahrzeug ist der Auftraggeber zu informieren. Der Auftragnehmer muss zu bestimmten Zeiten erreichbar sein und eine Notfallnummer für Werktage bereitstellen. Beispiele für die zu überführenden Fahrzeuge sind LKW mit verschiedenen Aufbauten und KOM vom Kleinbus bis zum KOM mit 3 Achsen.
Die Preisgestaltung erfolgt über Kilometerpauschalen und Wartezeiten, die in den entsprechenden Anlagen anzugeben sind. Die BwFPS legt Wert auf Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung und ethisches Geschäftsverhalten. Der Auftragnehmer muss sich für die Förderung von Arbeitsrechten, Vielfalt und Inklusion sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz einsetzen. Er muss die ethischen Standards einhalten, Korruption bekämpfen und transparente Geschäftsbeziehungen pflegen.
Der Auftraggeber gewährt der Bundesrepublik Deutschland auf Wunsch Einsicht in alle Angebote, Verträge und Unterlagen. Zur Sicherstellung der Leistungserbringung in Notstands- und Krisenlagen findet das Bundesleistungsgesetz Anwendung. Die Forderungen und Bedingungen dieser Leistungsbeschreibung sind verbindlich.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung14.05.25
- 15.05.25Laufzeitbeginn
- Heute20.05.25
- 17.06.25Bieterfragenfrist
- Abgabefrist24.06.25
- 24.06.25Veröffentlichungsende
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:EU
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zuschlagskriterien:Preis (100%)
Auftrags-Budget:640.000 €
Erfüllungsort:Bundesweit, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.
VORAUSSETZUNGEN
Finanziell:
- Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckung für Personen- und Sachschäden: 10 Mio. EUR, Vermögensschäden: 100.000 EUR pro Versicherungsfall und -jahr
Rechtlich:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
Sonstige:
- Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein
- Fahrer müssen seit mindestens 2 Jahren über die gültige Fahrerlaubnisklasse verfügen
- Fahrer müssen über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen
- Keine Staatsangehörigkeit gemäß der aktuell gültigen Staatenliste des BMI
DOKUMENTE
Dateiname | Kategorie | Dateigröße | Inhalt | |
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vertragsbedingungen | 1 Datei | |||
sonstiges | 6 Dateien | |||
vom_unternehmen_auszufuellende_dokumente | 6 Dateien | |||
leistungsbeschreibungen | 1 Datei |
Weitere Ausschreibungen zu:

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