Entsorgung von Explosivabfällen und Munitionsabfällen für Polizei NRW
Auftraggeber
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
47059, Duisburg
Veröffentlicht
Angebotsfrist
17.06.25
21.07.25, 10:00
Stichwörter
- Abfallentsorgung
- Munitionsbeseitigung
- Explosivabfälle
- Polizei
- Rahmenvereinbarung
- Entsorgungsfachbetrieb
Zusammenfassung
Die Ausschreibung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Beseitigung von anorganischen Abfällen, Munitionsabfällen, Feuerwerksabfällen und sonstigen Explosivabfällen für die Polizei Nordrhein-Westfalen. Der Auftragnehmer ist für die Abholung, Annahme und fachgerechte Entsorgung dieser spezifischen Abfallarten von verschiedenen Polizeibehörden im gesamten Land zuständig. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von mindestens drei Jahren mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr.
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Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beseitigung von anorganischen Abfällen, Munitionsabfällen, Feuerwerksabfällen und sonstigen Explosivabfällen für die Polizei Nordrhein-Westfalen. Der Auftragnehmer wird beauftragt, diese Abfallarten von den einzelnen Polizeibehörden im gesamten Zuständigkeitsbereich der Polizei NRW abzuholen, anzunehmen und fachgerecht zu beseitigen. Zu den zu beseitigenden anorganischen Abfällen zählen Reizstoffwurfkörper und Reizstoffmunition sowie Gas- und Pfefferspray. Im Bereich Munitionsabfälle sind Handfeuerwaffenmunition bis 12,7 mm Kaliber, Munition mit hohem Bleianteil, Kartuschenmunition (Platzpatronen), Augenreizstoffmunition, Munition größer als 12,7 mm Kaliber, Munition für Maschinenkanonen bis 40 mm, Munition mit Zusätzen (Leuchtspur, Brand, Explosivstoffe), Leucht- und Signalmunition, Polizeimunition (Action-, UTM- und FX-Munition), Patronenmunition und Geschosse ab 40 mm Kaliber, Manöver- und Übungsmunition ab 40 mm Kaliber, Versager Patronenmunition ab 20 mm Kaliber sowie inerte Munition/Munitionsschrott aufgeführt. Des Weiteren umfasst die Ausschreibung Feuerwerksabfälle wie pyrotechnische Munition und Feuerwerkskörper der Kategorien F1, F2, F3, F4 sowie T1, P1, S1, T2, P2, S2, Rauchkörper und Seenotsignale. Andere Explosivabfälle beinhalten Nitrocellulosepulver, Schwarzpulver, Kampfmittel aller Art, Bodenirritationskörper, Handgranatenzünder, Spreng- und Zündmittel, Sprengkapseln, Sprengschnur, Sprengstoff Typ D, Schneidladung, Sprengmomentzünder und Übungshandgranaten. Die Abholung der Gegenstände soll halbjährlich in den Monaten April/Mai und Oktober/November erfolgen. Der Auftragnehmer muss den Beseitigungsbedarf vorab bei den Polizeibehörden erfragen. Er ist verantwortlich für die gefahrgutrechtliche Identifizierung, Bewertung und Klassifizierung der Gegenstände zum Zweck der Transportfähigkeit durch eine fachkundige Person mit entsprechender Erlaubnis nach § 7 SprengG oder Befähigungsschein nach § 20 SprengG. Die Beförderung zur Beseitigungsstelle muss unter Einhaltung aller gefahrgutrechtlichen Vorschriften erfolgen, einschließlich der Verpackung. Die Beseitigung muss unter Berücksichtigung aller einschlägigen gesetzlichen Vorgaben erfolgen, wobei eine dauerhafte Einlagerung nicht vorgesehen ist. Der Auftragnehmer übernimmt die volle Verantwortung für die Einhaltung aller Gefahrgutvorschriften und haftet für alle Forderungen, die aus der Vernachlässigung seiner Verpflichtungen entstehen. Die Abfallbeseitigung hat im Inland nach den Vorschriften des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVbrG) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu erfolgen. Die Vernichtung der Abfälle muss in einer nach dem BImschG genehmigten Anlage in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden. Die Firmensitze von Subunternehmern müssen ebenfalls in Deutschland liegen. Der Auftragnehmer muss als Entsorgungsfachbetrieb mit entsprechender EfBV-Zertifizierung nachweisen und gültige Zertifikate für Management-Systeme gemäß DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001 sowie Referenzen ähnlicher Projekte vorlegen. Nach der Beseitigung ist ein „Begleitschein zum Nachweis der Entsorgung der Abfälle“ an den Auftraggeber zu übermitteln.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung17.06.25
- Heute24.06.25
- Bieterfragenfrist09.07.25
- Abgabefrist21.07.25
- Veröffentlichungsende21.07.25
- Bindefrist30.09.25
- Laufzeitbeginn30.11.25
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:EU
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Beseitigung von Waffen und Munition
Zuschlagskriterien:Preis (100%)
Auftrags-Budget:520.000 €
Erfüllungsort:47059 Duisburg, DEA12, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.
LOSE
LOT-0001: Beseitigung von Explosivabfällen
Beseitigung von anorganischen Abfällen, Munitionsabfällen, Feuerwerksabfällen und sonstigen Explosivabfällen
VORAUSSETZUNGEN
Referenzen:
- Mindestens zwei positiv abgeschlossene Referenzprojekte über die Entsorgung von Explosivabfällen nach Abfallschlüssel AVV 16.04 für einen öffentlichen europäischen Auftraggeber in den vergangenen zwei Jahren
Rechtlich:
- Unterschriebene Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521)
- Unterschriebene Eigenerklärung Mindestlohngesetz (MiLoG) (Formular 522)
- Unterschriebene Erklärung Bietergemeinschaft (Formular 531)
- Unterschriebene Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532)
- Unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 533)
Sonstige:
- EfbV-Zertifikat (Zertifizierung nach der Entsorgungs-Fachbetriebe-Verordnung)
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001
- Vordruck Eigenerklärung Entsorgung (Bestätigung über die Beseitigung von Abfällen gemäß KrWG und BImSchG)
DOKUMENTE
Dateiname | Kategorie | Dateigröße | Inhalt | |
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vertragsbedingungen | 3 Dateien | |||
vom_unternehmen_auszufuellende_dokumente | 9 Dateien | |||
leistungsbeschreibungen | 3 Dateien | |||
anschreiben | 6 Dateien |
Weitere Ausschreibungen zu:

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