Aufsicht und Wachleitung Deutscher Dom Berlin
Auftraggeber
Deutscher Bundestag - Vergabereferat
11011, Berlin
Veröffentlicht
Angebotsfrist
06.08.25
10.09.25, 10:00
Stichwörter
- Aufsicht
- Wachleitung
- Besucherempfang
- Garderobe
- Hausmeistertätigkeiten
- Deutscher Dom
- Parlamentshistorische Ausstellung
- Brandschutz
- Verkehrssicherung
Zusammenfassung
Die Ausschreibung betrifft die Erbringung von Aufsichts-, Wachleitungs-, Besucherempfangs-, Hausmeister- und Garderobentätigkeiten im Deutschen Dom, einer Liegenschaft des Deutschen Bundestages. Die Leistungen umfassen die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung, die Betreuung von Besuchern, die Durchführung kleinerer Reparaturen sowie die Verwaltung der Garderobe. Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2029, mit der Möglichkeit einer jährlichen Verlängerung.
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Beschreibung
Gegenstand des Vertrages ist die Aufsicht über die Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom. Dies beinhaltet die Betreuung des Besucherempfangs, die Garderobentätigkeit sowie die Erbringung von Hausmeistertätigkeiten, wie beispielsweise Aufgaben des Brandschutzes und die Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten. Die Ausstellung ist von Dienstag bis Sonntag und an Feiertagen geöffnet, wobei die Öffnungszeiten saisonal variieren (Oktober bis April von 10:00 bis 18:00 Uhr, Mai bis September von 10:00 bis 19:00 Uhr). An Montagen, die auf einen Feiertag fallen, ist die Ausstellung geöffnet, mit Ausnahme von Heiligabend und Silvester, an denen der Dom geschlossen ist. Einmal jährlich findet die Veranstaltung „Parlamentarische Nachtschicht“ statt, die Nachtarbeit in allen Leistungsbereichen erfordert. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass die Besetzung aller Leistungsorte gewährleistet ist und wird mindestens eine Woche im Voraus informiert. Die Vertragslaufzeit beginnt am 1. Januar 2026 und endet am 31. Dezember 2027, mit der Option auf jährliche Verlängerung bis maximal 31. Dezember 2029. Der Auftragnehmer sichert den Einsatz seines Personals innerhalb der Öffnungszeiten zu, wobei kein Anspruch auf eine bestimmte oder Mindeststundenanzahl besteht. Die Leistungszeiten können bei Bedarf geändert werden, und der Auftragnehmer muss kurzfristig jederzeit die geforderte Leistung erbringen können. Die Besetzung aller Einsatzorte muss ohne Unterbrechung erfolgen, wobei gesetzliche und tarifliche Pausenzeiten einzuhalten sind. Für die Aufsicht muss jede öffentlich zugängliche Gebäudeebene ständig von wechselnden Standorten aus mit mindestens einer Person beaufsichtigt werden, wobei auf Ebene 1.1 durchgängig zwei Personen eingesetzt werden müssen. Die Person auf Ebene 4/Turm hat sicherzustellen, dass der gesperrte Treppenhausabschnitt nicht betreten wird. Im Eingangsbereich außen muss die Besuchendenzahl festgestellt und in einer Liste festgehalten werden; die maximale Anzahl gleichzeitiger Besucher beträgt 400. Im Eingangsbereich innen muss ein Mitarbeiter die eintretenden Besucher begrüßen und Hilfestellung anbieten. Die Ausstellungsebene 5 ist derzeit nicht zugänglich, eine zusätzliche Aufsicht wird bei Wiederinbetriebnahme benötigt. Mindestens ein Mitarbeiter muss beeinträchtigten Personen Hilfe leisten. Die Einweisung der Besucher zu Gebäudeabschnitten und die Einbeziehung von Treppenhäusern und zugänglichen Räumen in die Aufsicht obliegen dem Auftragnehmer. Bei Störungen oder Beschädigungen sind der Wachleiter und die Auftraggeberin zu informieren. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, Auskunft über die Lage der Ausstellungsräume und das Besuchersystem zu geben, jedoch nicht über Ausstellungsinhalte. Der Personalbedarf ist in Tabellenform für verschiedene Zeiträume und Tage aufgeführt. Am Besucherempfang muss während der gesamten Öffnungszeit ein Mitarbeiter eingesetzt sein, der Einladungslisten kontrolliert, Gäste begrüßt und Fragen beantwortet. Für die Garderobe sind ab dem 1. Dezember 2026 zwei Beschäftigte während der gesamten Öffnungszeit einzusetzen, die Kleidungsstücke und Gepäckstücke entgegennehmen, aufbewahren und bewachen. Die Hausmeistertätigkeiten umfassen kleinere Reparaturen, Müll- und Abfallbeseitigung, Annahme und Verteilung von Material, Zuarbeit zum Ausstellungsbüro, Kontrollgänge, technische Kontrolle von Alarmanlagen und Beleuchtung sowie die Betreuung externer Handwerker. Die Wachleitung dient der Koordination aller eingesetzten Beschäftigten und als zentraler Ansprechpartner für die Auftraggeberin. Die Wachleitung muss in einem akuten Gefahrenfall die ersten erforderlichen Maßnahmen koordinieren und leiten. Zusätzliche Aufgaben beinhalten die Anmeldung von Gästen der Verwaltung, die Abwicklung von Anlieferungen über den Lieferanteneingang, die Schlüsselverwaltung und die tägliche Kontrolle von Vitrinen und Exponaten. Mindestens zwei Mitarbeiter müssen im Umgang mit dem Exhibition Management System (EMS) geschult sein, um die Ausstellung selbständig hoch- und herunterfahren sowie das Licht steuern zu können. Die Besucher sind auf die Schließung hinzuweisen und zum Verlassen aufzufordern. Nach Schließung sind das Licht zu löschen, die Zugänge zu überprüfen und die Alarmanlage scharfzuschalten. Die Arbeitssprache ist Deutsch; Mitarbeiter im Besucherempfang und in der Aufsicht müssen Grundkenntnisse in Englisch haben, die Wachleitung ausreichende Englischkenntnisse. Das Personal muss sich angemessen verhalten, über mehrjährige Berufserfahrung verfügen, das Unterrichtungsverfahren nach § 34a GewO absolviert haben und einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen. Eine Personalliste ist nach Vertragsabschluss einzureichen. Die Nutzung mobiler Endgeräte ist in den Ausstellungsräumen während der Arbeitszeit nicht gestattet, außer in Notfällen. Mitarbeiter müssen auf Wunsch ihren Namen nennen. Bei Verstößen kann die Auftraggeberin den Einsatz des Mitarbeiters untersagen. Alle eingesetzten Beschäftigten müssen einer Sicherheitsprüfung unterzogen worden sein. Der Auftragnehmer ist für die Sicherheit und Ordnung in der Liegenschaft verantwortlich und muss die Einhaltung der Haus- und Brandschutzordnung gewährleisten. Er muss einen Objektleiter und dessen Vertretung benennen, die ständig erreichbar sind. Die Mitarbeiter müssen untereinander in ständiger Funkverbindung stehen. Regelmäßige Belehrungen zur Vertraulichkeit und Schulungen zur Konfliktbewältigung sind durchzuführen. Übungen zu Maßnahmen in Gefahrenfällen sind jährlich abzuhalten. Sicherheitsmitarbeiter benötigen eine aktuelle Ausbildung in Erster Hilfe. Dienstkleidung und gegebenenfalls Sicherheitskleidung sowie Kommunikationsgeräte sind vom Auftragnehmer bereitzustellen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist der Auftragnehmer befugt, eigenständig tätig zu werden und meldet Vorfälle unverzüglich der Polizei und der Auftraggeberin. Ein Meldebuch ist zu führen. Alle besonderen Vorkommnisse sind zu melden. Die Gebäude sind mit Brandmeldeanlagen ausgestattet; unsachgemäßes Arbeiten kann einen Fehlalarm auslösen, dessen Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. Der Auftragnehmer übernimmt die Verkehrssicherungspflichten und muss Gefahrenstellen beseitigen oder absichern. Bei Schneefall oder Glätte sind unverzüglich Maßnahmen zur Verkehrssicherung zu ergreifen. Bei erkennbaren Gefährdungen sind die Mitarbeiter für die Feststellung und sofortige Weitermeldung an die Polizei und die Auftraggeberin verantwortlich. Behältnisse und Taschen sind am Körper zu führen und nicht unbeaufsichtigt abzustellen. Größere Gepäckstücke sind in der Garderobe abzugeben. Aufgefundene Gegenstände sind unverzüglich der Polizei zu übergeben. Mindestens ein Beschäftigter muss die Befähigung als Fach- und Sachkundiger für Befreiungsmaßnahmen nach Betriebssicherheitsverordnung haben und während der Öffnungszeiten anwesend sein. Im Gefahrfall sind alle Besucher zum Verlassen des Gebäudes aufzufordern, Hinweise auf Fluchtwege zu geben und hilfsbedürftige Personen ins Freie zu bringen. Auch in den Büroräumen der Auftraggeberin sind im Gefahrenfall Maßnahmen zum Schutz der dort anwesenden Mitarbeiter zu treffen. Bei Gefahrensituationen von außen ist der Zutritt zur Liegenschaft unverzüglich zu unterbinden. Bei Zweifelsfragen sind die Polizei und die Leitstelle zu informieren. Die Brandschutzordnung ist maßgebend für nicht abschließend geregelte Aufgaben. Rechnungen sind elektronisch zu stellen und mit der Leitwegidentifikationsnummer zu versehen. Die Rechnungsbegleichung erfolgt innerhalb von vier Wochen. Die Auftraggeberin benennt zuständige Beschäftigte, teilt die Kontaktdaten der Leitstelle und des Ausstellungsbüros mit und stellt eine Erreichbarkeitsliste zur Verfügung. Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag bei bestimmten Entwicklungen mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen oder den Umfang anzupassen. Beide Parteien haben das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Bei schuldhafter Verursachung von Schäden haftet der Auftragnehmer. Fundgegenstände sind der Polizei zu übergeben. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; Änderungen bedürfen der Textform. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind nicht Vertragsbestandteil. Ein Streitfall berechtigt nicht zur Einschränkung der Leistung. Die Preise sind für die ersten zwei Jahre fest. Danach kann eine Anpassung bei Lohnkostenerhöhungen von mindestens 2,5 Prozent beantragt werden, basierend auf tariflichen oder gesetzlichen Änderungen. Eine detaillierte Kalkulation der Stundenverrechnungssätze ist mit dem Angebot vorzulegen. Bei Preiserhöhungsverlangen muss der Auftragnehmer die Lohnänderungen belegen und eine schriftliche Verpflichtung zur abschlagsfreien Auszahlung der Grundlöhne vorlegen. Die Preiserhöhung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Bei Lohnkostensenkungen um mehr als 2,5 Prozent sind die Preise zu senken. Erhöht sich der Angebotspreis um mindestens 5 Prozent, kann die Auftraggeberin kündigen. Die angebotenen Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Stundenumfang ist geschätzt, und es besteht kein Anspruch auf eine Mindest- oder Höchstzahl der beauftragten Stunden. Die Leistungsbeschreibung enthält detaillierte Tabellen mit geschätzten Stunden und Stundenverrechnungssätzen für verschiedene Tätigkeiten und Zeiträume.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung06.08.25
- Heute14.08.25
- Abgabefrist10.09.25
- Veröffentlichungsende10.09.25
- Laufzeitbeginn31.12.25
- Laufzeitende31.12.29
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:
NATIONAL
Vergabeart:
Vergabeverordnung:
Leistung:
Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Hausmeisterdienste
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Erfüllungsort:
10117 Berlin, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:
Elektronisch
Angebotssprachen:
Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.
LOSE
LOT-0000: Aufsicht Deutscher Dom
Aufsicht über die Parlamentshistorische Ausstellung, Besucherempfang, Garderobentätigkeit und Hausmeistertätigkeiten im Deutschen Dom
VORAUSSETZUNGEN
Referenzen:
- Angabe von vier geeigneten Referenzen über in den letzten vier Kalenderjahren erbrachte Leistungen vergleichbar hinsichtlich Aufsicht und Wachleitung
Finanziell:
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (mindestens 1.250.000 Euro pro Jahr)
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 2.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden)
Rechtlich:
- Nachweis der Erlaubnis zum Betrieb eines Bewachungsgewerbes gemäß § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister bzw. in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister
DOKUMENTE
Dateiname
- Vergabeunterlagen1 Datei
- _Hinweise von der e-Vergabe.txtVerwaltung1.05 KBHinweise der e-Vergabe-Plattform zur Ausschreibung "Aufsicht Deutscher Dom", die über die Notwendigkeit der Teilnahmeaktivierung für den Erhalt von Informationen und die Möglichkeit zur Stellung von Bieterfragen informiert.
FAQ
Weitere Ausschreibungen zu:

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