Logo
Vergabepilot.AI

Catering und Lunchpakete für Erstaufnahmeeinrichtung München

Auftraggeber
Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 14.2
81379, München
Veröffentlicht
Angebotsfrist
29.04.25
19.05.25, 10:00

Stichwörter

  • Catering
  • Lunchpakete
  • Erstaufnahmeeinrichtung
  • Asylbewerber
  • Verpflegung

Zusammenfassung

Der Freistaat Bayern sucht einen Dienstleister für das Catering in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) in München. Die Leistung umfasst eine vollwertige Speisen- und Getränkeversorgung sowie die Lieferung von Lunchpaketen nach Einzelabruf. Die EAE dient der ersten Aufnahme von Asylsuchenden und hat eine Kapazität von bis zu 900 Personen. Die Aufenthaltsdauer der Bewohner beträgt in der Regel wenige Tage bis Wochen.

ZEITPLAN

  • Bekanntmachung
    29.04.25


  • 11.05.25
    Heute


  • Bieterfragenfrist
    12.05.25


  • 19.05.25
    Abgabefrist


  • Veröffentlichungsende
    19.05.25


  • 14.07.25
    Laufzeitbeginn


  • Laufzeitende
    13.07.26

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:EU
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Verpflegungsdienste
Verarbeitete Lebensmittel
Kantinen- und Verpflegungsdienste
Dienstleistungen von Kantinen
Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
Zuschlagskriterien:Siehe die Ziffer "3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots" in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. besondere Bewerbungsbedingungen".
Erfüllungsort:Garmischer Straße 2-12, 80339 München, Deutschland

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

VORAUSSETZUNGEN

Referenzen:
  • § 46 VgV (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit): Referenzen
Finanziell:
  • § 45 VgV (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit): Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
  • § 45 VgV (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit): Mindestjahresumsatz
Rechtlich:
  • § 44 VgV (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung): Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
  • Gemäß den §§ 123, 124 GWB und den §§ 57, 42 Abs. 1 VgV

Weitere Ausschreibungen zu:  

AI-powered
*KI kann Fehler machen. Es ist ratsam, wichtige Informationen zu überprüfen.