Sanitär- und Heizungsanlage für Grundschule Wandlitz
Auftraggeber
Gemeinde Wandlitz
16348, Wandlitz
Veröffentlicht
Angebotsfrist
12.05.25
17.07.25, 08:00
Stichwörter
- Sanitäranlage
- Heizungsanlage
- Schule
- Wärmepumpe
- Trinkwasserinstallation
- Wartung
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die Wartung der Sanitär- und Heizungsanlagen (KG 410 und 420) in der erweiterten Grundschule Wandlitz. Dies beinhaltet die Inspektion, Wartung und Instandsetzung der technischen Anlagen und Einrichtungen, die in der Bestandsliste vom 20.01.2025 aufgeführt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Instandsetzungsarbeiten zur Wiederherstellung des Sollzustandes auszuführen und Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen, zu beseitigen. Die Leistungen umfassen auch die Dokumentation der ausgeführten Arbeiten und des Anlagenzustands in einem Arbeitsbericht.
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Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst die Instandhaltung, Inspektion, Wartung und Instandsetzung der Sanitär- und Heizungsanlagen (KG 410 und 420) in der erweiterten Grundschule Wandlitz, An der Sporthalle 5, 16348 Wandlitz.
Der Gegenstand des Vertrages sind Inspektion, Wartung und kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen, die in der Bestandsliste vom 20.01.2025 aufgeführt sind.
Dem Auftragnehmer wird die Wartung der in der Bestandsliste beschriebenen Anlagenteile übertragen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich sind, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise zu erwartendem Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.
Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer ein Angebot zu erstellen und auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen.
Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen.
Er hat die Arbeiten unverzüglich während der betriebsüblichen Arbeitszeiten durchzuführen.
Der Auftragnehmer hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt.
Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist.
Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten.
Der Auftragnehmer hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen.
Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen.
Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z.B. Messgeräte und Werkzeuge) und Hilfsstoffe (z.B. Schmier- und Reinigungsmittel) zu stellen bzw. zu liefern.
Dabei obliegt dem Auftragnehmer die entsprechende Baustellensicherung.
Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die die Sicherheit oder Betriebsbereitschaft einer Anlage gefährden können, hat er unverzüglich die Gemeinde Wandlitz zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu veranlassen.
Er hat mündliche Benachrichtigungen schriftlich zu bestätigen.
Auf andere Mängel oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den beschriebenen Leistungen gehören, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich hinzuweisen.
Erkennt der Auftragnehmer, dass wegen Änderung der Nutzung, von gesetzlichen Bestimmungen bzw. allgemein anerkannten Regeln der Technik oder aufgrund der nach einer mehrjährigen Betriebsdauer gesammelten Erfahrungen andere Wartungsintervalle notwendig werden, hat er den Auftraggeber darauf hinzuweisen.
Der Auftragnehmer hat die ausgeführten Leistungen in der Arbeitskarte und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Arbeitsbericht zu dokumentieren.
Bei den besonders zu vergütenden Leistungen sind außerdem Zeitaufwand, Namen und Entgelt- bzw. Berufsgruppen des eingesetzten Personals sowie verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe anzugeben.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung12.05.25
- 21.05.25Heute
- Bieterfragenfrist09.07.25
- 17.07.25Abgabefrist
- Veröffentlichungsende17.07.25
- 15.09.25Bindefrist
- Laufzeitbeginn30.09.25
- 30.06.26Laufzeitende
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:EU
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Klassifizierung:
Sanitäre Anlagen
Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Zuschlagskriterien:Angebotspreis (100%)
Auftrags-Budget:648.000 €
Erfüllungsort:An der Sporthalle 5, 16348 Wandlitz, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.
VORAUSSETZUNGEN
Referenzen:
- Nachweis von mindestens drei vergleichbaren Referenzen (in Art und Umfang) aus den letzten 5 Jahren
Finanziell:
- Angabe zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung
Rechtlich:
- Eintragung in Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle
- Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse
Sonstige:
- Erklärung zur Verfügbarkeit der erforderlichen Arbeitskräfte
- Erklärung zu Russlandsanktionen
DOKUMENTE
Dateiname | Kategorie | Dateigröße | Inhalt | |
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vertragsbedingungen | 3 Dateien | |||
sonstiges | 8 Dateien | |||
vom_unternehmen_auszufuellende_dokumente | 15 Dateien | |||
leistungsbeschreibungen | 7 Dateien | |||
anschreiben | 3 Dateien |
Weitere Ausschreibungen zu:

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