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Brandschutzplanung für Sporthallen-Neubau Söderblom-Gymnasium Espelkamp

Auftraggeber
Evangelische Kirche von Westfalen Das Landeskirchenamt
33602, Bielefeld
Veröffentlicht
Angebotsfrist
21.06.25
22.07.25, 10:00

Stichwörter

  • Brandschutz
  • Sporthalle
  • Gymnasium
  • Neubau
  • Abbruch
  • Effizienzgebäude
  • Nachhaltigkeit
  • Förderung

Zusammenfassung

Gesucht werden Dienstleister für bauordnungsrechtlichen Brandschutz beim Ersatzneubau der Sporthalle des Söderblom-Gymnasiums Espelkamp. Die Leistungen umfassen Regelleistungen gemäß AHO Heft Nr. 17 sowie außergewöhnliche Leistungen. Das Projekt ist Teil einer geförderten Maßnahme mit besonderen Anforderungen wie Effizienzgebäude 40 Standard und nachhaltiger Materialgewinnung. Der Bewilligungszeitraum endet Ende 2027.

ZEITPLAN

  • Laufzeitbeginn
    25.05.25


  • Bekanntmachung
    21.06.25


  • Heute
    01.07.25


  • Abgabefrist
    22.07.25


  • Veröffentlichungsende
    22.07.25


  • Bindefrist
    22.10.25


  • Laufzeitende
    30.11.25

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:NATIONAL
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Beratung im Bereich Brand- und Explosionsschutz und -überwachung
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zuschlagskriterien:Preis: 100%
Erfüllungsort:Espelkamp, Nordrhein-Westfalen, Deutschland

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

LOSE

LOT-0001: Ersatzneubau Sporthalle Söderblom-Gymnasium und Abbruch der Dreifach- und Einfachsporthalle

Brandschutzplanung für den Ersatzneubau der Sporthalle des Söderblom-Gymnasiums Espelkamp einschließlich Abbruch der bestehenden Dreifach- und Einfachsporthalle


VORAUSSETZUNGEN

Referenzen:
  • Mindestens drei Referenzen über jeweils eine mit der hier angefragten Leistung vergleichbare Durchführung im Bereich bauordnungsrechtlicher Brandschutz im Zeitraum der letzten drei Jahre
Finanziell:
  • Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personenschäden von 2 Mio. sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils 2 Mio. Euro
Rechtlich:
  • Ausschlussgründe nach §122 GWB, §123 GWB, §124 GWB und §126 GWB sowie nach §42, §57 VGV
  • Mindestlohngesetz (MiLoG), Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Aufenthaltsgesetz (AufenthG), Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG) und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
  • Anforderungen zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionspaket)
Sonstige:
  • Staatlich anerkannter Sachverständiger für den Brandschutz oder entsprechende Qualifikation bei juristischen Personen
  • Ausreichende Kapazitäten für termingerechte Durchführung im Kostenrahmen

Weitere Ausschreibungen zu:  

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