Schadstoffsanierung Campus Golzheim Düsseldorf - Rückbau von Gebäuden
Auftraggeber
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Düsseldorf
40476, Düsseldorf
Veröffentlicht
Angebotsfrist
15.07.25
19.08.25, 08:30
Stichwörter
Schadstoffsanierung
Rückbau
Asbest
KMF
PCB
PAK
Entkernung
Entsorgung
Campus
Düsseldorf
Zusammenfassung
Die Ausschreibung betrifft die Schadstoffsanierung und Entkernung von vier Gebäuden (H, L, M, S) sowie einer Tiefgarage auf dem Campus Golzheim in Düsseldorf. Die Arbeiten umfassen den Rückbau und die fachgerechte Entsorgung von schadstoffhaltigen Bauteilen, die Schaffung von Baustellensicherungs- und Logistikeinrichtungen sowie die allgemeine Baustellenorganisation. Die Maßnahme erstreckt sich über eine Fläche von ca. 18.000 m² und ein umbautes Volumen von ca. 165.000 m³.
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Beschreibung
Die Ausschreibung bezieht sich auf die Schadstoffsanierung und Entkernung von vier Gebäuden (H, L, M, S) und einer Tiefgarage auf dem Campus Golzheim in Düsseldorf. Die Gesamtfläche des Gebäudebestands beträgt ca. 18.000 m², mit einem umbauten Raum von ca. 165.000 m³ für die vier Gebäude und die Tiefgarage. Das Gebäude X, das mit Gebäude H verbunden ist, bleibt im Bestand. Die Maßnahme beinhaltet die Sanierung von Schadstoffen und die weitestgehende Entkernung der Gebäude vor dem Rückbau. Alle erforderlichen Leistungen müssen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Abfallentsorgung, erbracht werden. Die im Rückbau- und Entsorgungskonzept aufgeführten schadstoffhaltigen Bauteile sind fachgerecht auszubauen und zu entsorgen. Sollten unbekannte Baustoffe entdeckt werden, sind diese mit dem Fachgutachter zu deklarieren und eine Entsorgung abzustimmen. Vor Beginn der Arbeiten werden bauseits Medien und Leitungen stillgelegt. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Errichtung von Sicherungseinrichtungen, die Schaffung der Baustellenlogistik, die Sicherung und Anpassung von Verkehrsflächen, die Entrümpelung, die Entkernung, die Schadstoffsanierung sowie die Entsorgung aller anfallenden Abfälle. Eine Ortsbegehung wird als Kalkulationsgrundlage vorausgesetzt. Besondere Randbedingungen beinhalten die fortlaufende Nutzung der Tiefgarage während der Bauzeit, die Nähe zu genutzten Nachbargebäuden und die eingeschränkten Platzverhältnisse für die Baustelleneinrichtung und den Abfalltransport. Die Gebäude wurden in den 1960er Jahren errichtet und dienten ursprünglich als Labor- und Büro-/Lehrräume. Die Tiefgarage erstreckt sich unter Teilen der Gebäude H, M und S. Die Baustelle ist über den Kennedydamm erreichbar. Die Stilllegung von Ver- und Entsorgungsnetzen erfolgt bauseits. Die Baustellensicherung umfasst Außensicherungen und den Schutz von Gehwegen und Verkehrsflächen. Die Baustellenorganisation beinhaltet die Einhaltung von Arbeitsbereichen, die Bereitstellung von Baustelleneinrichtungscontainern (inkl. Strom, Wasser, Abwasser), Werkzeugen und Hilfsmitteln. Der Auftragnehmer muss Gefährdungsbeurteilungen und A+S-Pläne liefern und das Personal unterweisen. Die Entsorgungskonzepte müssen konkretisiert und Entsorgungsstellen sowie Beförderer benannt werden. Die Registrierung als Abfallerzeuger und das Begleitscheinverfahren für gefährliche Abfälle werden durch einen Fachgutachter abgewickelt, wofür der Auftragnehmer eine Vollmacht erteilen muss. Die Baustelle ist nach Abschluss vollständig zu beräumen. Die geplante Ausführungsdauer beträgt 7 Monate. Beweissicherungsuntersuchungen sind mit Vorlauf anzumelden. Die Arbeitszeiten müssen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, wobei eine Ausführung zwischen 6:00 und 20:00 Uhr möglich ist. Ein Bauleiter muss permanent auf der Baustelle anwesend sein und über alle Arbeiter weisungsbefugt sein. Wöchentliche Baustellenbesprechungen sind vorgesehen. Es sind verschiedene Begehungen und Freigaben für Arbeitsschritte vorgesehen, die in Freigabeprotokollen festgehalten werden. Die endgültige Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber. Die Baustelleneinrichtungsflächen sind auf ausgewiesenen Flächen zu errichten. Die Baustellenversorgung mit Strom, Wasser und Abwasser muss vom Auftragnehmer eigenständig sichergestellt werden. Die allgemeine Baustellensicherung beinhaltet einen geschlossenen Bauzaun und die Sicherung von öffentlichen Flächen. Feuerwehrzufahrten müssen jederzeit frei bleiben. Die Reinigung der Baustelle und öffentlicher Wege ist umgehend durchzuführen. Die Baustelleneinrichtung muss den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben entsprechen. Dies umfasst die Erstellung von allgemeinen und spezifischen Baustelleneinrichtungen, Arbeitsplatzbeleuchtung, Fluchtwegbeleuchtung, Beschilderungen, Gerüsten, Absturzsicherungen und Baustromverteilern. Die Wiederherstellung von Flächen nach Schäden ist Aufgabe des Auftragnehmers. Die Dokumentation der Arbeiten, einschließlich Bautagesberichten und Entsorgungsunterlagen, ist umfassend zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Die Schadstoffsanierung umfasst den Ausbau von asbesthaltigen Bauteilen wie Feinputzen, Spachtelmassen, Systemwänden, Dachbahnen, Ausgleichsschichten, Fliesenklebern, Fugenfüllern, Schwarzanstrichen, Fugenmassen, Kitts in Fenstern, Brandschotten und Bodenabdeckungen. Die Entsorgung muss gemäß den geltenden Vorschriften erfolgen, wobei eine genaue Materialtrennung und Deklaration erforderlich ist. Die Einhaltung von Immissions- und Emissionsschutzrichtlinien bezüglich Lärm, Erschütterungen und Staub ist zwingend.