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Laborverbrauchsmaterialien und Chemikalien für das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung

Auftraggeber
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ
04318, Leipzig
Veröffentlicht
Angebotsfrist
26.05.25
30.06.25, 08:00

Stichwörter

  • Laborverbrauchsmaterialien
  • Chemikalien
  • Rahmenvereinbarung
  • Labor
  • Umweltforschung

Zusammenfassung

Das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ vergibt eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Laborverbrauchsmaterialien und Chemikalien. Der Zeitraum der Rahmenvereinbarung erstreckt sich über 4 Jahre mit einem voraussichtlichen Auftragsumfang von 3.000.000,00 Euro netto. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung.

ZEITPLAN

  • Bekanntmachung
    26.05.25


  • Heute
    04.06.25


  • Abgabefrist
    30.06.25


  • Veröffentlichungsende
    30.06.25


  • Laufzeitbeginn
    31.07.25

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:EU
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Varia
Glaswaren für Laboratorien, hygienische oder medizinische Bedarfsartikel aus Glas
Medizinische Verbrauchsartikel
Chemische Erzeugnisse
Zuschlagskriterien:Leistung (40%), Preis (60%)
Auftrags-Budget:6.000.000 €
Erfüllungsort:Permoserstraße 15, 04318 Leipzig, Deutschland

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

LOSE

LOT-0000: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Laborverbrauchsmaterialien und Chemikalien

Der Zeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich zum 01.08.2025 und erstreckt sich über 4 Jahre. Der AG geht derzeit von einem voraussichtlichen Auftragsumfang i.H.v. insgesamt 3.000.000,00 Euro Netto aus. Dieser angegebene Wert dienen allein zur Orientierung des Anbieters. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung des AG gegenüber dem AN.


VORAUSSETZUNGEN

Referenzen:
  • Referenzliste mit 3 Referenzen bei vergleichbaren Einrichtungen mit Benennung des Wert- und Leistungsumfanges sowie des Vertragszeitraumes und Angabe von Ansprechpartnern (Namen, Anschrift und Telefonnummer)
Rechtlich:
  • Nachweis gem. § 44 Abs. 1 VgV über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der AN ansässig ist (z.B. Handelsregisterauszug)
  • gemäß GWB §§ 123,124 i.V.m. § 42 VGV sowie gemäß den in den Vergabeunterlagen geforderten Eigenerklärungen

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