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Landschaftsarchitektur und Freiraumplanung für Gymnasium Wuppertal

Auftraggeber
Stadt Wuppertal
42275, Wuppertal
Veröffentlicht
Angebotsfrist
14.05.25
16.06.25, 07:00

Stichwörter

  • Freianlagenplanung
  • Landschaftsarchitektur
  • Schulbau
  • Tiefbau
  • Entwässerung

Zusammenfassung

Gesucht wird ein Planungsbüro für die Objektplanung der Freianlagen (Leistungsphasen 5-8) im Rahmen der Sanierung, des Umbaus und der Erweiterung des Ganztagsgymnasiums in der Siegestraße 134 in Wuppertal. Die Planung umfasst Garten- und Landschaftsbauarbeiten sowie Tiefbau- und Entwässerungskanalbauarbeiten. Die Leistungen sind der Honorarzone IV zuzuordnen.

ZEITPLAN

  • Bekanntmachung
    14.05.25


  • 20.05.25
    Heute


  • Bieterfragenfrist
    09.06.25


  • 16.06.25
    Abgabefrist


  • Veröffentlichungsende
    16.06.25


  • 14.08.25
    Laufzeitbeginn


  • Laufzeitende
    30.12.30

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:EU
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Landschaftsgärtnerische Gestaltung
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Zuschlagskriterien:Qualität: 50%, Preis: 50%
Auftrags-Budget:222.000 €
Erfüllungsort:42285 Wuppertal, DEA1A, Deutschland

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

VORAUSSETZUNGEN

Referenzen:
  • Mindestens 1 Referenz aus den letzten 5 Jahren für Freianlagenplanung (LP 1-8) in Honorarzone IV
  • Referenzprojekt muss Garten-, Landschaftsbau-, Tiefbau- und Entwässerungsarbeiten umfassen
  • Baukosten der Referenz (KG 500) mindestens 800.000 € netto
Finanziell:
  • Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz für Freianlagenplanung der letzten 3 Jahre mindestens 90.000 €
  • Berufshaftpflichtversicherung: 1,5 Mio. € für Personenschäden, 250.000 € für Sach- und Vermögensschäden
Rechtlich:
  • Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
  • Gewerbeanmeldung
  • Mitgliedschaft in Architekten- bzw. Ingenieurkammer
Sonstige:
  • Vertragserfüllungsbürgschaft: 5% der Brutto-Auftragssumme
  • Mängelhaftungsbürgschaft: 3% der Brutto-Schlussrechnungssumme

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