Reinigungsleistungen für Hubertus-Triebel-Halle in Arnstadt
Auftraggeber
Landratsamt Ilm-Kreis
99310, Arnstadt
Veröffentlicht
Angebotsfrist
24.06.25
29.07.25, 11:30
Stichwörter
- Reinigung
- Sporthalle
- Gebäudereinigung
- Unterhaltsreinigung
- Grundreinigung
- Glasreinigung
- Arnstadt
Zusammenfassung
Der Landkreis Ilm-Kreis schreibt Reinigungsleistungen für die Sporthalle "Hubertus-Triebel-Halle" aus. Die Leistungen umfassen Unterhalts-, Grund-, Ferien- und Veranstaltungsreinigung sowie Glasreinigung. Die Gebäudeunterhaltsreinigung beinhaltet die Reinigung von Bodenbelägen, Wänden, Treppen, Möbeln, sanitären Anlagen und Innenglasflächenin bestimmten Zeitabständen. Zur Grundreinigung gehört die Beseitigung von Pflegemittelfilmen und Verkrustungen. Die Glasreinigung umfasst das Reinigen von Fenstern, Fensterrahmen und Dachverglasungen.
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Beschreibung
Die Hubertus-Triebel-Halle in Arnstadt benötigt umfassende Reinigungsdienstleistungen. Dies beinhaltet die Gebäudeunterhaltsreinigung, die die Reinigung und Pflege von Bodenbelägen, Wänden, Treppen, Möbeln, Geräten, Fensterbänken, Heizkörpern, Türen, sanitären Anlagen, Waschanlagen, Innenglasflächen, Spiegeln, Tisch-, Wand- und Deckenleuchten sowie Einrichtungsgegenständen umfasst. Die Reinigungsobjekte sind staub-, schlieren- und wasserfleckenfrei zu halten, wobei Flecken zu beseitigen und Flächen zu pflegen, zu behandeln und zu schützen sind. Die Grundreinigung beinhaltet die intensive Beseitigung von Pflegemittelfilmen, Verkrustungen und Flecken, gefolgt von einer Neueinpflege mit mindestens zwei Schichten. Die Glasreinigung erstreckt sich auf Fenster, Fensterrahmen, Einfassungen, Rahmen, Bekleidungen, Zargen, Falze, Dachverglasungen, Oberlichter sowie Innen- und Außenfensterbänke. Die Ausführung der Arbeiten muss den Vorschriften der Berufsgenossenschaften, des Auftraggebers sowie den Auflagen aus Gründen der Denkmal- und Landespflege sowie des Umweltschutzes entsprechen. Schäden, die bei der Reinigung sichtbar werden, sind dem Auftraggeber unverzüglich zu melden. Verschmutzungen, die bei der Hauptleistung entstehen, sind vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die Reinigung muss unter Berücksichtigung umweltorientierter Gesichtspunkte erfolgen. Bei der Unterhaltsreinigung sind Wirtschaftlichkeit und Werterhaltung zu berücksichtigen. Maschinen und Geräte müssen in einwandfreiem Zustand sein und den Sicherheitsvorschriften entsprechen. Die hygienischen Gesichtspunkte, wie die Trennung von Reinigungsmaterialien nach Reinigungsbereichen und die Verwendung von staubbindenden Verfahren, sind zu beachten. Desinfektionsmittel dürfen nur in Ausnahmefällen oder in bestimmten Bereichen eingesetzt werden. Die Reinigungstextilien müssen hygienisch aufbereitet werden. Die Reinigungsverfahren umfassen Kehren, Saugen, Nasssaugen, Bürst-/Kehrsaugen, Feuchtwischen, Nasswischen, Scheuern, Schleifen, Cleanern, High-Speed-Polieren, Polieren, Druckreinigen, Sprühextrahieren, Pulverreinigung, Shampoonieren, Waschen/chemisch reinigen sowie Glasflächen- und Rahmenreinigung. Sonderreinigung oder Regiearbeiten sind auf besondere Anweisungen auszuführen und können kleinere Glasreinigungsarbeiten, ergänzende Unterhaltsreinigungen oder besondere Reinigungsaufgaben beinhalten. Reinigungsarbeiten, die infolge kleinerer baulicher Instandsetzungen oder Renovierungsarbeiten erforderlich werden, gehören zur Unterhaltsreinigung und werden nicht besonders vergütet. Die Reinigung von außergewöhnlichen Verschmutzungen wie Absatzstrichen, Graffiti, Filzstift- und Kaugummiverschmutzungen oder Spinnweben über 3 m Höhe gilt als Sonderreinigung. Nebenleistungen umfassen das Einrichten und Räumen des Objektes, das Vorhalten von Arbeitsmitteln, Messungen, Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen, die Reinigung von Aufenthalts- und Sanitärräumen für das eigene Personal, die Heranbringung von Wasser und Energie, die Lieferung von Betriebsstoffen, die Beförderung von Stoffen und Bauteilen, die Sicherung der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, die Entsorgung von Abfall und die Beseitigung von Verunreinigungen, die Reinigung von Abstellräumen und -schränken, das Führen des Objektbuches, das Herstellen von Probeflächen, das Abschließen von Türen und Fenstern, den Herstellernachweis über die Eignung von Reinigungsmitteln sowie das Auf- und Abbauen von Leitern und Gerüsten. Die Reinigungsleistung wird arbeitstäglich durch den Hausmeister und einen Vertreter des Auftragnehmers geprüft. Bei wiederholtem Auftreten von Mängeln ist eine Abnahme mit dem Amt für Gebäude- und Liegenschaftsmanagement durchzuführen. Die Kontrolle der Reinigungsleistung durch die Objektleiter muss wöchentlich im Beisinn des Schulhausmeisters erfolgen. Das Reinigungspersonal soll einheitliche Berufskleidung tragen und ausgebildet oder qualifiziert sein. Arbeitszeiten sind täglich zu dokumentieren und die Nachweise sind der monatlichen Rechnung beizufügen. Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberhaltung und der Substanz- und Qualitätserhaltung der Reinigungsobjekte und ist anhand der Reinigungspläne durchzuführen. Die Sporthalle wird in den Ferien dreimal wöchentlich gereinigt, mit Ausnahme von drei Wochen Sommerferien. An gesetzlichen Feiertagen entfällt die Unterhaltsreinigung. Die Grundreinigung ist einmal jährlich in den Ferien durchzuführen und beinhaltet die gründliche Reinigung des gesamten Fußbodens, die Entfernung des alten Pflegefilms und die Neueinpflege. Die Glasreinigung erfolgt zweimal jährlich, möglichst in den Schulferien im Frühjahr und Herbst. Die Reinigung der Nebenanlagen der Sporthallen (Eingangs-, Umkleide-, Sanitär- und Duschbereiche) erfolgt fünfmal wöchentlich desinfizierend. Wert- und Reststoffbehälter sind getrennt zu entsorgen und regelmäßig zu reinigen. Mobiliar, Heizkörper und Türen sind feucht abzuwischen. Sanitäranlagen, Waschbecken und Zubehöre werden täglich desinfizierend gereinigt. Sanitär-, Kachel- und Trennwände werden wöchentlich desinfizierend gereinigt. Eingangsbereiche mit Matten, Läufern und Schmutzfangrosten werden fünfmal wöchentlich intensiv gereinigt. Handläufe, Treppengeländer und Bodensimse werden wöchentlich bzw. monatlich gereinigt. Bilder, Wegweiser, Türschilder und Fußleisten werden feucht gereinigt. IT-Geräte werden wöchentlich entstaubt. Spinnweben werden monatlich entfernt. Kreidetafeln und Ablagen werden wöchentlich feucht gereinigt. Die maximalen Reinigungsleistungen pro Stunde und Reinigungskraft sind für verschiedene Raumgruppen definiert.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung24.06.25
- Heute04.07.25
- Abgabefrist29.07.25
- Veröffentlichungsende29.07.25
- Laufzeitbeginn30.09.25
- Laufzeitende30.09.29
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:NATIONAL
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Reinigung von Schulen
Zuschlagskriterien:Preis
Auftrags-Budget:227.000 €
Erfüllungsort:99310 Arnstadt, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind zulässig.
LOSE
LOT-0001: Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung
Gebäudeunterhaltsreinigung, Grundreinigung und Glasreinigung der Hubertus-Triebel-Halle einschließlich aller Nebenräume und sanitären Anlagen
VORAUSSETZUNGEN
Rechtlich:
- Eigenerklärung Bezug Russland (FB 127/L127/III.127) für Bieter und Unterauftragnehmer
- Nachweis über Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über Strafen nach Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz oder Mindestlohngesetz
Sonstige:
- Direkter Link zur Eigenerklärung: https://thformular.thueringen.de/thueform/cfs/eject/pdf/3396.pdf
DOKUMENTE
Dateiname | Kategorie | Dateigröße | Inhalt | |
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Weitere Ausschreibungen zu:

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