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Tierkörperbeseitigung im Kreis Steinfurt 2026-2030

Auftraggeber
Kreis Steinfurt
48565, Steinfurt
Veröffentlicht
Angebotsfrist
13.07.25
14.08.25, 08:30

Stichwörter

  • Tierkörperbeseitigung
  • tierische Nebenprodukte
  • Falltiere
  • Schlachtabfälle
  • Entsorgung
  • Beleihung
  • Konzession
  • Kreis Steinfurt
  • Verarbeitung
  • Verbrennung

Zusammenfassung

Der Kreis Steinfurt beabsichtigt, ab dem 01.01.2026 die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten (Falltiere, Schlachtabfälle, Folgeprodukte usw.) in einer Menge von etwa 7.000 t jährlich bei etwa 1.700 Anfallstellen nach § 3 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 TierNebG im Wege der Beleihung in vollem Umfang auf ein Entsorgungsunternehmen (beliehener Unternehmer) zu übertragen. Es handelt sich um ein Verfahren nach der Konzessionsvergabeverordnung, das analog zum Offenen Verfahren nach VgV durchgeführt wird. Die Leistung umfasst Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung oder Beseitigung tierischer Nebenprodukte im gesamten Gebiet des Kreises Steinfurt.

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ZEITPLAN

  • Bekanntmachung
    13.07.25


  • Heute
    25.07.25


  • Bieterfragenfrist
    07.08.25


  • Abgabefrist
    14.08.25


  • Veröffentlichungsende
    14.08.25


  • Laufzeitbeginn
    31.12.25

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:EU
Vergabeverordnung:KonzVGV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen des Veterinärwesens
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zuschlagskriterien:Wertungspreis anhand prognostizierter Jahresmengen (80%), Qualität - Zertifiziertes QM-System nach DIN 9001 oder gleichwertig und Einsatz von Fahrzeugen mit getrennten Transportbehältern für Material KAT 1 und KAT 2 (10%), Umweltschutz - kurze Anfahrtswege und Einsatz von Fahrzeugen mit Erfüllung höherer Euronorm (10%)
Auftrags-Budget:8.000.000 €
Erfüllungsort:Kreisgebiet des Kreises Steinfurt, 48565 Steinfurt, Deutschland

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

LOSE

LOT-0001: Durchführung der Tierkörperbeseitigung 2026 - 2030

Übertragung der Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten in einer Menge von etwa 7.000 t jährlich bei etwa 1.700 Anfallstellen im Wege der Beleihung auf ein Entsorgungsunternehmen


VORAUSSETZUNGEN

Rechtlich:
  • Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB; erforderlicher Nachweis: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach Formular VHB NRW 521 EU
Sonstige:
  • Rechtsgültige Genehmigungen und Zulassungsbescheide der Verarbeitungs-, Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlage im Inland mit einer Verarbeitungskapazität von mindestens 8.000 t Nebenprodukten pro Jahr
  • Rechtsgültige Genehmigungen und Zulassungsbescheide der Verarbeitungs-, Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlage an anderer Stelle im Inland im Tierseuchenfall zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit
  • Eigenerklärung zur Sektionsmöglichkeit gefallener Tiere in einer Entfernung von maximal 50 km vom Dienstort Steinfurt
  • Aufstellung der Fahrzeuge mit Angaben über technische Ausstattung der Fahrzeuge in Bezug auf den Stand der Technik, zur Möglichkeit der Direktverwiegung vor Ort, zu bordeigener hochdruckbetriebener Reinigungs- und Desinfektionsanlage und Erfüllung der ADR-Regelungen

DOKUMENTE

Dateiname
  • vertragsbedingungen
    2 Dateien
  • sonstiges
    7 Dateien
  • vom_unternehmen_auszufuellende_dokumente
    5 Dateien
  • leistungsbeschreibungen
    1 Datei
  • anschreiben
    1 Datei

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