Sicherheitsdienst für Kinder- und Jugendschutzzentrum Flensburg
Auftraggeber
Stadt Flensburg - Zentrale Vergabestelle
Flensburg
Veröffentlicht
Angebotsfrist
29.06.25
22.07.25, 06:00
Stichwörter
Flensburg
Kinder- und Jugendschutzzentrum
Schutzeinrichtung
Sicherheitsdienst
Wohngruppe
Zusammenfassung
Die Stadt Flensburg sucht einen Sicherheitsdienst für die Wohngruppe S41 des Kinder- und Jugendschutzzentrums. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung eines zehnstündigen täglichen Sicherheitsdienstes mit der Möglichkeit zur Ausweitung auf 24/7-Betrieb bei Bedarf. Die Leistung beinhaltet die Kontrolle und Durchsetzung der Hausordnung, die Einhaltung von Schutz- und Sicherheitskonzepten, Einlasskontrollen, Durchführung von Kontrollgängen, Unterstützung des pädagogischen Personals bei der Deeskalation und bei Bedarf die 1:1-Begleitung von Kindern und Jugendlichen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren, beginnend am 02.01.2026.
Mehr lesen…
Beschreibung
Die Stadt Flensburg beabsichtigt, einen Sicherheitsdienst für die Wohngruppe S41 des Kinder- und Jugendschutzzentrums zu vergeben. Der Auftraggeber ist die Stadt Flensburg, Fachbereich Jugend, Kinder- und Jugendschutzzentrum. Der Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren, beginnend am 02.01.2026 und endend am 31.12.2028. Der Sicherheitsdienst soll täglich von 10:00 bis 20:00 Uhr eine zehnstündige personelle Besetzung gewährleisten. Es besteht die Möglichkeit, dass der Auftraggeber bei Bedarf die Dienstzeiten verändert oder den Einsatz auf einen 24/7-Betrieb ausweitet, wobei dem Auftragnehmer ein angemessener zeitlicher Vorlauf für die Personalorganisation eingeräumt wird. Die Tätigkeiten umfassen die Kontrolle und Durchsetzung der Hausordnung, die Einhaltung und Umsetzung der Schutz- und Sicherheitskonzepte des Auftraggebers, die Weiterentwicklung des Sicherheitskonzeptes, Einlasskontrollen nach Weisung, die Umsetzung und Mitwirkung am internen Alarmsystem, die Durchführung von Kontrollgängen, die Aktivierung der Polizei im Notfall, die Zusammenarbeit mit dem pädagogischen Personal und auf Leitungsebene sowie die Unterstützung bei der Deeskalation. Bei Bedarf kann auch eine 1:1-Begleitung von Kindern und Jugendlichen im direkten Umfeld der Wohngruppe erfolgen. Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes unterstehen fachlich und disziplinarisch ihrem Arbeitgeber, erhalten jedoch Weisungen vom Aufsichtspersonal des Auftragnehmers. Der Auftraggeber kann Weisungen nur in Gefahr-in-Verzug-Situationen direkt an die Mitarbeiter des Auftragnehmers erteilen. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen freundlich, höflich und kompetent auftreten und einen akzeptierenden Umgang mit den Kindern und Jugendlichen pflegen, unter Berücksichtigung von kultureller Vielfalt, individuellen Beeinträchtigungen und Gender. Sie verfügen über keine polizeilichen Befugnisse, sondern nur über Jedermannsrechte. Im Brandfall müssen die Mitarbeiter den Fluchtwegeplänen und dem Brandschutzkonzept folgen. Eine lückenlose Dienstausführung muss auch bei Ausfall von Personal gewährleistet sein, wobei ausgefallenes Personal innerhalb von zwei Stunden ersetzt werden muss und Ausfallzeiten vertraglich in Abzug gestellt werden. Der Auftragnehmer benennt eine feste Ansprechperson auf Leitungsebene, und regelmäßige Absprachen auf Leitungsebene sind vorgesehen. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers erhalten Zutrittsrechte zur Liegenschaft, wobei die Belegzimmer der Kinder und Jugendlichen nur mit deren Zustimmung oder im Notfall betreten werden dürfen. Schlüsselverluste sind unverzüglich zu melden und gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Das Personal muss über sichere Deutschkenntnisse, hohe physische und psychische Belastbarkeit, Kommunikations- und Deeskalationsfähigkeiten, die Fähigkeit zur Differenzierung bei Beleidigungen und persönliche Abgrenzung, hohe Akzeptanz im interkulturellen Kontext sowie Verschwiegenheitspflicht und Fortbildungen in Deeskalation und Anti-Gewalt verfügen. Die Qualifikation der Sicherheitsmitarbeiter muss eine Sachkundeprüfung gemäß § 34a Abs. 1 Satz 5 der Gewerbeordnung nachweisen; eine einfache Unterweisung ist nicht ausreichend. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung gesetzlicher Grundlagen wie DSGVO, BDSG, Arbeitsschutzgesetz, Umweltschutzgesetz, Verordnung über das Bewachungsgewerbe und gesetzliche Unfallverhütungsvorschriften. Die Zuschlagskriterien sind Preis (40%) und Qualität (60%). Für die Qualität ist ein Konzept einzureichen, das auf die Kriterien der Bewertungsmatrix abgestimmt ist. Ein Angebot mit weniger als 2 Punkten in der Qualitätsbewertung oder einem „unzureichend“ oder „ausreichend“ in einem Unterpunkt wird ausgeschlossen. Die Bewertung der konzeptionellen Beschreibungen erfolgt anhand des Erfüllungsgrades der Zielstellung.