Klärschlamm-Entsorgung für Kläranlagen Elsterwerda und Bad Liebenwerda
Auftraggeber
Wasser- und Abwasserverband Elsterwerda
04910, Elsterwerda
Veröffentlicht
Angebotsfrist
06.07.25
01.09.25, 08:00
Stichwörter
- Abwasserbehandlung
- Entsorgung
- Klärschlamm
- Kommunales Abwasser
- Phosphorrecycling
- Rahmenvereinbarung
- Verwertung
Zusammenfassung
Die Ausschreibung betrifft die Entsorgung und Verwertung von Klärschlamm, Sandfang-, Rechen- und Kanalspülgut von den Kläranlagen Elsterwerda und Bad Liebenwerda. Die Leistung umfasst das Laden, den Transport und die fachgerechte Verwertung oder Entsorgung dieser Abfallarten. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung ab 2032, wobei eine frühere Umsetzung ausdrücklich erwünscht ist. Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 01.04.2026 bis 31.03.2031 mit zwei Verlängerungsoptionen.
Mehr lesen…
Beschreibung
Der Wasser- und Abwasserverband Elsterwerda sucht einen Auftragnehmer für die Entsorgung und Verwertung von verschiedenen Abfallstoffen, die auf den Kläranlagen Elsterwerda und Bad Liebenwerda anfallen. Dies umfasst Klärschlamm (AVV-Nr. 190805), Sieb- und Rechenrückstände (AVV-Nr. 190801), Sandfangrückstände (AVV-Nr. 190802) und Kanalspülgut (AVV-Nr. 200306). Die Leistung beinhaltet das Laden dieser Materialien auf den Kläranlagen, deren Transport zur jeweiligen Entsorgungs- oder Verwertungsstelle sowie die ordnungsgemäße Verwertung. Die Verwertung muss umweltgerecht und endgültig erfolgen, unter strikter Einhaltung aller relevanten Gesetze und Richtlinien wie der Klärschlammverordnung, dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, der Düngemittelverordnung und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Der Auftragnehmer wählt den Entsorgungsweg eigenverantwortlich, wobei sowohl stoffliche als auch thermische Verwertungsmöglichkeiten bestehen. Ab dem 01.01.2032 ist eine Phosphorrückgewinnung aus dem Klärschlamm bzw. der Klärschlammasche gesetzlich vorgeschrieben, und der Auftragnehmer muss die Rückführung des Phosphors oder der phosphorhaltigen Asche in den Wirtschaftskreislauf sicherstellen. Ein vorzeitiger Beginn der Phosphorrückgewinnung ab dem 01.01.2029 wird ausdrücklich begrüßt. Der Auftragnehmer übernimmt die Sachherrschaft und die volle Haftung für die Abfälle ab der Beladung der Transportfahrzeuge. Die Entsorgungssicherheit muss jederzeit gewährleistet sein, und bei temporären Störungen der Verwertung ist der Auftragnehmer zur sachgerechten Zwischenlagerung oder zur Nutzung von Redundanzanlagen verpflichtet. Eine kontinuierliche, arbeitstägliche Abfuhr der Klärschlämme ist erforderlich, da eine Zwischenlagerung auf den Kläranlagen nicht möglich ist. Der Transport hat mit Containerzügen zu erfolgen. Die Übergabestellen sind die jeweiligen Betriebspunkte auf den Kläranlagen, und die Abholzeiten sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die jährlichen Mengen betragen ca. 3.000 Tonnen Klärschlamm in Elsterwerda und ca. 1.000 Tonnen in Bad Liebenwerda, zuzüglich der Mengen an Rechengut, Sandfanggut und Kanalspülgut in Elsterwerda. Der Auftragnehmer muss über ausreichende Kapazitäten für die stoffliche oder thermische Verwertung verfügen und dies nachweisen. Bei der stofflichen Verwertung sind die Vorgaben der Klärschlammverordnung bezüglich Bodenproben, Analysen und Beratung der Landwirte einzuhalten. Bei der thermischen Verwertung muss die Anlage den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und der Auftragnehmer muss entsprechende Genehmigungen vorlegen. Eine Verbringung der Klärschlämme in andere EU-Mitgliedstaaten ist nicht zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Leistungen umfassend, rechtskonform und nachvollziehbar zu dokumentieren und dem Auftraggeber entsprechende Nachweise vorzulegen. Dies beinhaltet auch die Dokumentation der Phosphorrückgewinnung. Der Auftragnehmer muss die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und Betriebsordnungen der Kläranlagen gewährleisten. Die Klärschlammanalysen, die in den Anlagen 2 und 3 beigefügt sind, dienen zur Orientierung und können sich ändern. Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über die Eignung der Klärschlämme für die vorgesehenen Verwertungsanlagen zu informieren.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung06.07.25
- Heute17.07.25
- Bieterfragenfrist25.08.25
- Abgabefrist01.09.25
- Veröffentlichungsende01.09.25
- Bindefrist26.12.25
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:NATIONAL
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Schlammtransport
Schlammentsorgung
Zuschlagskriterien:Angebotsgesamtpreis (90%): wertungsrelevante Entsorgungskosten der über die Laufzeit des Vertrags angebotenen spezifischen Entsorgungspreise, Entsorgungs- und Verwertungskonzept (10%): Beschreibung der Entsorgungswege, der Sicherstellung der Entsorgung im Ausfallverbund und des beabsichtigten technischen Verfahrens für das Phosphorrecycling
Erfüllungsort:Kläranlage Elsterwerda, Am Klärwerk 8, 04910 Elsterwerda, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.
LOSE
LOT-0001: Entsorgung von Klärschlamm, Sandfang-, Rechen- und Kanalspülgut
Entsorgung von Klärschlamm, Sieb- und Rechenrückständen, Sandfangrückständen und Kanalspülgut von den Kläranlagen Elsterwerda und Bad Liebenwerda
VORAUSSETZUNGEN
Referenzen:
- Mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen innerhalb der letzten drei Jahre vor Abgabe des Angebotes mit Angabe von Ansprechpartnern des Auftraggebers
Finanziell:
- Durchschnittlicher Jahresumsatz des Bieters im Tätigkeitsbereich und Umfang der hier ausgeschriebenen Leistung, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Rechtlich:
- Erklärung/Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
- Erklärung/Nachweis zur Erlaubnis/Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 54, 56 ff. KrWG
- Anlagengenehmigung gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz bzw. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB
Sonstige:
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR je Schadensfall
- Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR je Schadensfall
- Umweltschadenversicherung nach dem Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR je Schadensfall
- Kfz-Haftpflicht mit unbegrenzter Deckungssumme für Personenschäden
- Darstellung der Entsorgungs-/Verwertungswege, der Entsorgungssicherheit/des Ausfallverbundes sowie des Phosphorrecycling in Form eines Entsorgungs- und Verwertungskonzepts
- Erklärung/Nachweis, dass die benannte(n) Verwertungsanlage(n) im Vertragszeitraum auch die anfallende Menge Klärschlamm aufnehmen kann
DOKUMENTE
Dateiname
- anschreiben1 Datei
- sonstiges2 Dateien
- vom_unternehmen_auszufuellende_dokumente2 Dateien
- leistungsbeschreibungen1 Datei
Weitere Ausschreibungen zu:

*KI kann Fehler machen. Es ist ratsam, wichtige Informationen zu überprüfen.