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Stereotaktische Strahlentherapie - Besondere Versorgung nach § 140a SGB V

Auftraggeber
AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
30519, Hannover
Veröffentlicht
Angebotsfrist
16.01.26
30.11.27, 11:00

Steckbrief

  • Stereotaktische Strahlentherapie
  • Radiochirurgie
  • Open House Verfahren
  • § 140a SGB V
  • Besondere Versorgung
  • AOK Niedersachsen
  • Strahlentherapie
  • Neurochirurgie

Zusammenfassung

Abschluss und Verlängerung eines Open-House-Vertrages nach § 140a SGB V über die besondere Versorgung der Versicherten mit stereotaktischer Strahlentherapie. Das Verfahren umfasst die Indikationsstellung, Behandlung und Betreuung bei bestimmten gut- oder bösartigen Tumoren, Gefäßmissbildungen oder funktionellen Störungen. Der Vertrag läuft vom 01.04.2026 bis zum 31.03.2028 mit quartalsweiser Beitrittsmöglichkeit. An dem Open House Verfahren kann jeder interessierte und geeignete Leistungserbringer teilnehmen, welcher die Eignungskriterien erfüllt.

Zeitplan

Bekanntmachung16.01.26
Heute21.01.26
Laufzeitbeginn31.03.26
Abgabefrist30.11.27
Veröffentlichungsende30.11.27
Laufzeitende30.03.28

Ausschreibung

Reichweite:
NATIONAL
Vergabeverordnung:
Leistung:
Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Dienstleistungen von Fachärzten
Auftrags-Budget:
216.000 €
Erfüllungsort:
Niedersachsen, Deutschland

Abgabe

Abgabeform:
Elektronisch, Schriftlich
Angebotssprachen:
Deutsch
Abgabe-Adresse:
Postfach 81 02 62, 30502 Hannover, Deutschland
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • In den vergangenen 18 bis 36 Monaten vor Vertragsbeitritt müssen durch den Arzt mindestens 200 Behandlungen mit einem Bestrahlungsgerät zur Durchführung der stereotaktischen Strahlentherapie erbracht worden sein
Rechtlich:
  • Eigenerklärung zur Eignung
  • Eigenerklärung zur RUS Sanktion
  • Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister des Anbieters (bei Versendung nicht älter als 6 Monate)
  • Zulassung oder Ermächtigung für die vertragsärztliche Versorgung nach § 95 Abs. 1 SGB V
  • Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der stereotaktischen Strahlentherapie im ambulanten Bereich
Sonstige:
  • Facharzt für Strahlentherapie und/oder Neurochirurgie mit ausreichender Erfahrung/Fachkunde auf dem Fachgebiet der stereotaktischen Strahlentherapie
  • Fachkunde im Gesamtgebiet Teletherapie oder für die organspezifischen Anwendungen der Teletherapie gemäß der Strahlenschutzverordnung
  • Verfügbarkeit über dedizierte Bestrahlungsgeräte mit Kobalt-60-Gamma-Strahlungsquellen, dedizierte Linearbeschleuniger oder stereotaxie-adaptierte Linearbeschleuniger
  • Gültige CE-Zertifizierung für die Anwendung der Geräte
  • Medizinphysikexperte steht zur Verfügung

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