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Sandfangrückstände Transport und Verwertung für Berliner Wasserbetriebe

Auftraggeber
Berliner Wasserbetriebe
10179, Berlin
Veröffentlicht
Angebotsfrist
01.06.25
27.06.25, 10:00

Stichwörter

  • Sandfangrückstände
  • Transport
  • Verwertung
  • Containergestellung
  • Abfall

Zusammenfassung

Beladung, Transport und Verwertung von Sandfangrückständen (Abfallschlüsselnummer 190802) inklusive teilweise Containergestellung und -vorhaltung von diversen Objekten der Berliner Wasserbetriebe. Die Leistungen werden an verschiedenen Standorten in Berlin erbracht. Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.

ZEITPLAN

  • Bekanntmachung
    01.06.25


  • Heute
    09.06.25


  • Abgabefrist
    27.06.25


  • Veröffentlichungsende
    27.06.25

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:EU
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zuschlagskriterien:Preis (100%)
Erfüllungsort:Berlin, Deutschland

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

LOSE

LOT-0001: LOS 1 KLÄRWERK WAßMANNSDORF, KLÄRWERK STAHNSDORF

Beladung, Transport und Verwertung von Sandfangrückständen (Abfallschlüsselnummer 190802) inkl. teilweise Containergestellung und -vorhaltung


LOT-0002: LOS 2 KLÄRWERK SCHÖNERLINDE

Beladung, Transport und Verwertung von Sandfangrückständen (Abfallschlüsselnummer 190802) inkl. teilweise Containergestellung und -vorhaltung


LOT-0003: Los 3 KLÄRWERK MÜNCHEHOFE

Beladung, Transport und Verwertung von Sandfangrückständen (Abfallschlüsselnummer 190802) inkl. teilweise Containergestellung und -vorhaltung


LOT-0004: LOS 4 OWA TEGEL

Beladung, Transport und Verwertung von Sandfangrückständen (Abfallschlüsselnummer 190802) inkl. teilweise Containergestellung und -vorhaltung


LOT-0005: LOS 5 KLÄRWERK RUHLEBEN, KLÄRWERK WANSDORF

Beladung, Transport und Verwertung von Sandfangrückständen (Abfallschlüsselnummer 190802) inkl. teilweise Containergestellung und -vorhaltung


VORAUSSETZUNGEN

Rechtlich:
  • Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärungen nachweisen.

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