Betreibervertrag für städtische Parkhäuser in Ratingen
Auftraggeber
Stadt Ratingen, Der Bürgermeister, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
40837, Ratingen
Veröffentlicht
Angebotsfrist
14.07.25
15.08.25, 08:00
Stichwörter
- Parkhäuser
- Parkierungsanlagen
- Bewirtschaftung
- Stellplätze
- Ratingen
- Betreibervertrag
Zusammenfassung
Die Stadt Ratingen vergibt einen Betreibervertrag für die städtischen Parkhäuser. Der Auftragnehmer übernimmt die Bewirtschaftung der Parkierungsanlagen Wallhöfe, Rathaus, Wallpassage, Arkadenhof, Medienzentrum sowie des Parkplatzes Kirchgasse. Die Bewirtschaftung erfolgt durch Vermietung von PKW-Stellplätzen zur Kurzzeit- oder Dauerparknutzung ohne Übernahme von Bewachungspflichten. Der Vertrag läuft vom 01.01.2026 bis 31.12.2031.
Mehr lesen…
Beschreibung
Die Stadt Ratingen sucht einen Dienstleister für die Bewirtschaftung ihrer Parkierungsanlagen, die sich auf die Standorte Wallhöfe, Rathaus, Wallpassage, Arkadenhof, Medienzentrum und den Parkplatz Kirchgasse verteilen. Der Vertragsgegenstand umfasst die gesamte bauliche Ausstattung, die technische und sachliche Betriebseinrichtung sowie die dazugehörigen Zu- und Abfahrten. Die Bewirtschaftung erfolgt durch die Vermietung von PKW-Stellplätzen für Kurzzeit- oder Dauerparker, wobei keine Bewachungspflichten oder Versicherungsschutz für Mieter übernommen werden. Der Auftragnehmer agiert im eigenen Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Die genaue Anzahl der Stellplätze wird bei Übergabe festgelegt und in Anlage 1 dokumentiert. Der Vertrag beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2031. Der Auftragnehmer erhält ein monatliches Dienstleistungsentgelt pro bewirtschaftetem Stellplatz, dessen Höhe in Anlage 1 spezifiziert ist. Dieses Entgelt wird jährlich an die Inflationsrate angepasst. Die Parkumsätze aus Kurz- und Dauerparkernutzung sind an den Auftraggeber zu überweisen. Der Auftragnehmer ist für die tägliche Reinigung gemäß einem detaillierten Reinigungsplan (Anlage 4) verantwortlich und muss über die notwendige Organisation und qualifiziertes Personal verfügen. Die Öffnungszeiten sind in Anlage 2 festgelegt, wobei Sonderöffnungen auf Anforderung des Auftraggebers möglich sind. Der Auftragnehmer muss eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Elektronikversicherung abschließen. Die Instandhaltung der Parkabfertigungstechnik obliegt dem Auftragnehmer, wobei er auf die Vorgaben des Herstellers zu achten hat. Der Auftraggeber stellt ein monatliches Wirtschaftsbudget zur Verfügung, aus dem Betriebskosten bestritten werden. Bauliche Veränderungen sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch sein Verschulden entstehen, und stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei. Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Auftragnehmer. Werbung in den Parkierungsanlagen ist nach Zustimmung des Auftraggebers und unter Einhaltung bestimmter Vorgaben gestattet, wobei die Erlöse geteilt werden. Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Bei Vertragsende ist der Vertragsgegenstand betriebsbereit und besenrein zurückzugeben, wobei Einbauten zu entfernen sind oder der Auftraggeber den Restbuchwert erstattet. Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber alle relevanten Daten und Verträge übergeben.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung14.07.25
- Heute25.07.25
- Bieterfragenfrist28.07.25
- Abgabefrist15.08.25
- Veröffentlichungsende15.08.25
- Bindefrist29.10.25
- Laufzeitbeginn31.12.25
- Laufzeitende31.12.31
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:EU
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Betrieb von Parkplätzen und Parkhäusern
Zuschlagskriterien:Preis (100%)
Erfüllungsort:Ratingen, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.
LOSE
LOT-0001: Betreibervertrag für die städtischen Parkhäuser
Bewirtschaftung der Parkierungsanlagen Wallhöfe, Rathaus, Wallpassage, Arkadenhof, Medienzentrum sowie des Parkplatzes Kirchgasse durch Vermietung von PKW-Stellplätzen
VORAUSSETZUNGEN
Referenzen:
- Referenzliste mit mindestens drei Referenzen unterschiedlicher Unternehmen, wenn möglich öffentliche Unternehmen
Finanziell:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 12 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Krankenkasse (nicht älter als 12 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate)
Rechtlich:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
- EU-Eigenerklärung zu Sanktionen
- Verpflichtungsgesetz bei Dienstleistungen
- Keine Mängel bezüglich nationaler Ausschlussgründe
- Keine Verstöße gegen Steuer- und Sozialversicherungsrecht
- Keine Verstöße gegen Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrecht
- Keine Insolvenz oder Liquidation
- Kein berufliches Fehlverhalten
- Keine Interessenkonflikte
Sonstige:
- Eigenerklärung Liefer-/Dienstleistungen
- Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
- Information zu Unteraufträgen
- Nachweis Unterauftragnehmer
- Erklärung Eignungsleihe
- Erklärung Eignungsleihe Haftung
DOKUMENTE
Dateiname
- sonstiges1 Datei
- vom_unternehmen_auszufuellende_dokumente11 Dateien
- vertragsbedingungen5 Dateien
- anschreiben2 Dateien
- leistungsbeschreibungen1 Datei
Weitere Ausschreibungen zu:

*KI kann Fehler machen. Es ist ratsam, wichtige Informationen zu überprüfen.