Abfallwirtschaftliche Dienstleistungen für den Landkreis Neuwied
Steckbrief
Zusammenfassung
Die Ausschreibung betrifft die Erbringung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen für die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR. Der Auftrag ist in fünf Fachlose unterteilt, die den Transport und die Verwertung von Altholz, Sperrmüll, Altpapier (PPK) und Haushaltsschrott sowie die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen umfassen. Die Leistungen sind für einen Zeitraum von vier Jahren ab dem 1. Januar 2027 vorgesehen, wobei für das Los Sperrmüll eine Verlängerungsoption besteht. Die Abfälle sind an den Umladestationen des Auftraggebers in Linkenbach, Neuwied und Linz zu übernehmen.
Zeitplan
Ausschreibung
Auftraggeber
Lose
Transport und Verwertung von Altholz
Transport und Verwertung von Altholz: ca. 2.800 bis 4.400 Mg/a an Altholz der Klasse I-III, ca. 500 bis 900 Mg/a an Altholz der Klasse IV
Transport und Verwertung von Sperrmüll
Transport und Verwertung von Sperrmüll, ca. 5.000 bis 10.600 Mg/a
Transport und Verwertung von PPK
Transport und Verwertung von Altpapier (Papier, Pappe und Kartonagen, PPK), ca. 7.000 bis 15.000 Mg/a
Transport und Verwertung von Haushaltsschrott
Transport und Verwertung von Haushaltsschrott, ca. 500 bis 1.100 Mg/a
Sammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen
Sammlung, Transport und Entsorgung von gefährlichen Abfällen, ca. 200 bis 300 Mg/a
Voraussetzungen
- Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre (2023, 2024 und 2025) für mit den angebotenen Leistungen vergleichbare Leistungen in Bezug auf die Sammlung / Entsorgung / Verwertung von Abfällen
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe
- Eigenerklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB, nach Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- aktueller Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- Bezeichnung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte
- Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität der Leistungserbringung
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen
- Erklärung über die Zahl der Beschäftigten der letzten drei Jahre
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG
FAQ
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