Ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II für den Kreis Borken
Auftraggeber
Kreis Borken, Zentrale Vergabestelle
Borken
Veröffentlicht
Angebotsfrist
15.06.25
25.07.25, 09:00
Stichwörter
SGB II
Ganzheitliche Betreuung
Rahmenvereinbarung
Arbeitsmarktintegration
Soziale Betreuung
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme zur ganzheitlichen Betreuung gemäß § 16k SGB II für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) ab 25 Jahren im Kreis Borken. Ziel ist der Aufbau von Beschäftigungsfähigkeit durch Entwicklung der Bereitschaft zur Inanspruchnahme von Beratungsangeboten, Aktivierung durch Motivation und Leistungsbereitschaft. Die Betreuung beinhaltet die Einschätzung und Entwicklung persönlicher Kompetenzen, die Arbeit an individuellen Problemlagen und die Berücksichtigung sozialer sowie struktureller Aspekte. Die Maßnahme umfasst beratende und begleitende Aufgaben, die sich auch auf das häusliche und sozialräumliche Umfeld der Teilnehmenden beziehen können, einschließlich aufsuchender Sozialarbeit.
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Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme zur "Ganzheitlichen Betreuung" nach § 16k Abs. 1 Satz 1 SGB II für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) über 25 Jahre im Kreis Borken.
Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung der Bereitschaft der Teilnehmenden, Beratungs- und Unterstützungsangebote des Auftraggebers sowie weitere behördliche Angebote in Anspruch zu nehmen, und die Aktivierung der Teilnehmenden durch Aufbau von Motivation und Leistungsbereitschaft, um die Beschäftigungsfähigkeit aufzubauen und zu stabilisieren.
Ganzheitliche Betreuung umfasst Methoden zur Einschätzung und Entwicklung persönlicher Kompetenzen und Perspektiven, die Überwindung von Handlungsbedarfen und die Arbeit an individuellen Problemlagen, die sich auf die Beschäftigungsfähigkeit auswirken.
Der Coach übernimmt die Umsetzungsverantwortung für ausgewählte Aktivitäten und betrachtet die Person und ihre Lebenssituation insgesamt, einschließlich sozialer und struktureller Aspekte.
Die Maßnahme umfasst sowohl beratende als auch begleitende Aufgaben, die sich auf das häusliche und sozialräumliche Umfeld der Teilnehmenden beziehen können, insbesondere durch aufsuchende Sozialarbeit.
Zielgruppe sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte über 25 Jahren mit besonderen Problemlagen, die Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen und in ihrer Beschäftigungsfähigkeit beeinträchtigt sind.
Die Teilnahme an der ganzheitlichen Betreuung ist freiwillig und ohne Rechtsfolgen bei Ablehnung, Nichtantritt oder Abbruch.
Die Maßnahme ist von anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen abzugrenzen und zielt auf den Aufbau beruflicher Handlungskompetenzen ohne unmittelbaren Arbeitsmarktbezug.
Nicht förderfähig sind die Feststellung beruflicher Kenntnisse, berufliche Kenntnisvermittlung und die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit.
Es dürfen keine originären Eingliederungsleistungen des kommunalen Trägers nach § 16a SGB II (Schuldner- und Suchtberatung, psychosoziale Betreuung) erbracht werden, sondern es soll an entsprechende Stellen vermittelt und mit diesen Institutionen eng kooperiert werden.
Die Auftragnehmenden müssen gewährleisten, dass keine Leistungen gem. § 16a SGB II erbracht werden.
Der Auftragnehmende verpflichtet sich, im Rahmen des Diversity Managements die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern, die positive Wertschätzung der individuellen Verschiedenheit, das Erreichen einer produktiven Gesamtatmosphäre, das Verhindern der sozialen Diskriminierung von Minderheiten und die Verbesserung der Chancengleichheit von vornherein und regelmäßig bei der Durchführung der Maßnahme zu berücksichtigen.
Die Inhalte der ganzheitlichen Betreuung richten sich nach den Bedarfen der Teilnehmenden und den Erfordernissen, um die besonderen Problemlagen zu beseitigen und die Beschäftigungsfähigkeit aufzubauen und zu stabilisieren.
Der Coach identifiziert im Rahmen einer individuellen Standortbestimmung die Handlungsbedarfe, Potenziale und Stärken der Teilnehmenden und erarbeitet gemeinsam mit ihnen konkrete Lösungsansätze und Hilfen.
Die ganzheitliche Betreuung umfasst intensive Einzelberatung, den Aufbau eines Arbeitsbündnisses, die Einbindung des sozialen Umfelds, die Planung von Zielen, Motivationsarbeit, Kriseninterventionen, die Vermittlung an Fachdienste und aufsuchende Betreuung.
Die Maßnahme gliedert sich in vier Phasen: Kontakt- und Einstiegsphase, Orientierungs- und Kennenlernphase, Ressourcen- und Bedarfserhebung sowie Umsetzung der Förderung.
Die Teilnehmenden haben während der gesamten Maßnahmeteilnahme möglichst eine feste Ansprechperson.
Mögliche Förderinhalte sind individuelle Beratung, Unterstützung in der persönlichen und familiären Situation, Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten, Aufbau von Schlüsselkompetenzen, Krisenintervention, Aktivierung von Selbsthilfepotenzialen und Unterstützung bei psychosozialen Problemen.
Der Coach soll Dienstleistungen, Maßnahmen und Angebote Dritter nicht selbst erbringen, sondern die Leistungsberechtigten zur Inanspruchnahme bestehender Angebote beraten, motivieren bzw. deren Inanspruchnahme aktiv unterstützen.