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Architektenleistung für Schulerweiterung Adolf Reichwein Grundschule Moers

Auftraggeber
Stadt Moers
47441, Moers
Veröffentlicht
Angebotsfrist
26.06.25
30.07.25, 21:59

Stichwörter

  • Architektenleistung
  • Schulbau
  • Grundschule
  • Erweiterung
  • 3-Zügigkeit
  • Anbau
  • Mensa
  • HOAI
  • Leistungsphasen

Zusammenfassung

Die Stadt Moers schreibt Architektenleistungen für den Ausbau der Adolf Reichwein Grundschule auf 3-Zügigkeit aus. Das Projekt umfasst einen 2-geschossigen Anbau, die Errichtung einer Mensa/Forum mit Küche, Hausanschlussraum und WC-Anlage. Die Leistungsphasen 1-8 nach HOAI sind zu erbringen. Die Ausführung ist für den Zeitraum von September 2025 bis August 2028 geplant.

ZEITPLAN

  • Bekanntmachung
    26.06.25


  • Heute
    08.07.25


  • Abgabefrist
    30.07.25


  • Veröffentlichungsende
    30.07.25


  • Laufzeitbeginn
    21.09.25


  • Laufzeitende
    30.08.28

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:EU
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Zuschlagskriterien:Referenzen - Vergleichbare Leistungen zur Umsetzung der Projektziele durch Referenzen des Projektteams, in Art und Umfang vergleichbarer Projekte (35%), Qualifikation - Berufsjahre und Bürozugehörigkeit des verantwortlichen Projektleiters und Bauleiters (35%), Preis - Honorar (30%)
Erfüllungsort:Reichweinstraße 2, 47441 Moers, Deutschland

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

LOSE

LOT-0000: Adolf Reichwein, Ausbau 3-Zügigkeit, Architektenleistung

Ausbau auf 3-Zügigkeit, 2-geschossiger Anbau Errichtung einer Mensa/Forum mit Küche Hausanschlussraum, WC Anlage LPH 1-8


VORAUSSETZUNGEN

Finanziell:
  • Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre von mindestens 300.000 € (netto) pro Jahr für die Objektplanung
  • Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 1,5 Mio. € für Sach- und Personenschäden sowie Vermögensschäden in Höhe von 250.000 €
Rechtlich:
  • Ausschluss bei Insolvenz, Konkurs oder Vergleichsverfahren
  • Ausschluss bei Korruption, Betrug oder anderen Straftaten
  • Ausschluss bei Verstößen gegen Umwelt-, Arbeits- oder Sozialrecht
  • Ausschluss bei Nichtzahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen
Sonstige:
  • FB 124 erforderlich
  • Geeignetheit für die Tätigkeit
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

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