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Erweiterung Peter Pan Schule Wolfsburg

Auftraggeber
Stadt Wolfsburg
38440, Wolfsburg
Veröffentlicht
Angebotsfrist
25.05.25
26.06.25, 08:30

Stichwörter

  • Schulbau
  • Förderschule
  • Architektur
  • Landschaftsarchitektur
  • Tragwerksplanung
  • Innenarchitektur

Zusammenfassung

Die Peter-Pan-Schule (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung) in Wolfsburg soll um ca. 2.000 m² BGF erweitert werden. Die Erweiterung umfasst Unterrichtsräume, Fach- und Spezialräume sowie Räume für den Ganztag. Die Außenanlagen (ca. 7.000 m²) sind Teil der Planungsaufgabe, mit besonderem Fokus auf eine funktionale Hol- und Bringsituation für Fahrdienste. Der vorhandene Spielbereich soll gut an den Erweiterungsbau angebunden werden.

ZEITPLAN

  • Bekanntmachung
    25.05.25


  • Heute
    04.06.25


  • Abgabefrist
    26.06.25


  • Veröffentlichungsende
    26.06.25


  • Laufzeitbeginn
    31.12.25

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:EU
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zuschlagskriterien:Qualität des eingereichten Lösungsvorschlages (50%), Projektteam und -organisation (20%), Honorar (30%)
Erfüllungsort:Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg, DE913, Deutschland

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch

VORAUSSETZUNGEN

Referenzen:
  • Projekt im Bildungsbereich oder Gesundheit/Betreuung für öffentlichen Auftraggeber (LP 2-8, HZ III)
  • Projekt mit LP 2-8 und anrechenbaren Baukosten von 4 Mio. EUR netto (HZ III)
  • Projekt für öffentlichen Auftraggeber mit mind. zwei Fachplanern und Baukosten mind. 600.000 EUR (LP 2-8, HZ IV)
  • Projekt im Bildungsbereich (LP 2-5, HZ IV)
  • Tragwerksplanung LP 1-6 (HZ III)
  • Projekt im Bildungsbereich für öffentlichen Auftraggeber (LP 2-8, HZ III, Inneneinrichtung)
Finanziell:
  • Mindestumsatz letzte 3 Jahre: 1,7 Mio EUR netto (Gebäude), 1,2 Mio EUR netto (Freianlagen), 0,5 Mio EUR netto (Tragwerksplanung)
  • Berufshaftpflichtversicherung: 3 Mio EUR für Personenschäden, 2 Mio EUR für sonstige Schäden
Rechtlich:
  • Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, Landschaftsarchitekt/in, Tragwerksplaner/in
  • Keine Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB
Sonstige:
  • Mindestens 4 Architekt/innen, 3 Landschaftsarchitekt/innen, 2 Tragwerksplaner/innen, 1 Innenarchitekt/in
  • Projektleitung mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung

DOKUMENTE

DateinameKategorieDateigrößeInhalt
sonstiges
2 Dateien
vertragsbedingungen
3 Dateien
vom_unternehmen_auszufuellende_dokumente
4 Dateien

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