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Unterhaltsreinigung für Klinikum Marsberg

Auftraggeber
LWL-Klinikum Marsberg
34431, Marsberg
Veröffentlicht
Angebotsfrist
02.07.25
07.08.25, 09:00

Stichwörter

  • Gebäudereinigung
  • Klinik
  • Krankenhaus
  • Marsberg
  • Reinigung
  • Unterhaltsreinigung

Zusammenfassung

Ausschreibung für Unterhaltsreinigungsleistungen im LWL-Klinikum Marsberg. Die Leistung umfasst die regelmäßige Reinigung der Klinikräumlichkeiten über einen Zeitraum von 48 Monaten. Es besteht eine Option zur einmaligen Verlängerung um weitere 12 Monate. Die Ausführung erfolgt nach den besonderen Vertragsbedingungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz NRW.

ZEITPLAN

  • Bekanntmachung
    02.07.25


  • Heute
    16.07.25


  • Abgabefrist
    07.08.25


  • Veröffentlichungsende
    07.08.25


  • Bindefrist
    06.10.25

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:EU
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Erfüllungsort:Weist 45, 34431 Marsberg, Deutschland

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind zulässig.Nebenangebote sind zulässig.

LOSE

LOT-0000: Reinigungsleistung LWL-Klinik Marsberg

Unterhaltsreinigung für das LWL-Klinikum Marsberg über 48 Monate mit Option auf Verlängerung um weitere 12 Monate


VORAUSSETZUNGEN

Referenzen:
  • 2 vergleichbare Referenzen aus dem Bereich der Unterhaltsreinigung in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen mit mindestens 300 Betten
Finanziell:
  • Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024)
  • Ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
Rechtlich:
  • Gewerbeanmeldung
  • Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Beachtung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
  • Keine rechtskräftige Verurteilung aus Gründen der beruflichen Unzuverlässigkeit
  • Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen der EU
  • Eigenerklärung nach § 19 Abs. 1 MiLoG
  • Eigenerklärung zu Grundsatzerklärung und Verhaltensregelungen LWL
Sonstige:
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Autonome und betriebsindividuelle Kalkulation ohne wettbewerbsbeschränkende Abreden
  • Keine Verfehlungen gemäß § 5 KorruptionsbG NRW

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