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Konzessionsvertrag für Alarmübertragungsanlage und Brandmeldeanlagen in Düsseldorf

Auftraggeber
Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale Vergabestelle
40227, Düsseldorf
Veröffentlicht
Angebotsfrist
13.05.25
16.06.25, 10:00

Stichwörter

  • Brandmeldeanlage
  • Alarmübertragungsanlage
  • Konzession
  • Feuerwehr
  • Alarmempfangsanlage

Zusammenfassung

Die Landeshauptstadt Düsseldorf sucht einen Konzessionär als Grundversorger für eine neue Alarmübertragungsanlage für Brandmeldeanlagen. Aktuell sind ca. 1.600 Brandmeldeanlagen aufgeschaltet. Der Konzessionär soll den Betrieb einer Alarmempfangsanlage (AES) gemäß DIN EN 50136 sicherstellen und die technische Infrastruktur für die Alarmübertragung bereitstellen. Die Vertragslaufzeit beträgt 120 Monate.

ZEITPLAN

  • Bekanntmachung
    13.05.25


  • 21.05.25
    Heute


  • Abgabefrist
    16.06.25


  • 16.06.25
    Veröffentlichungsende

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:EU
Vergabeverordnung:KonzVGV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Installation (außer Software)
Zuschlagskriterien:Technische Leistung (30%), Fachkompetenz der Projektleitung und der stellv. Projektleitung (10%), Preis (60%)
Erfüllungsort:40200 Düsseldorf, DEA11, Deutschland

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch

VORAUSSETZUNGEN

Referenzen:
  • Mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte mit Betrieb einer Alarmempfangsstelle (AES) gemäß DIN EN 50136
  • Jedes Referenzprojekt muss mind. 500 aufgeschaltete Brandmeldeanlagen umfassen
  • Referenzprojekte nicht älter als 3 Jahre oder bei laufenden Projekten mind. 3 Jahre Vertragslaufzeit
Finanziell:
  • Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mind. 10 Mio. EUR für Personenschäden und 10 Mio. EUR für sonstige Schäden je Schadensfall, mind. 5-fache Verfügbarkeit pro Jahr
Rechtlich:
  • Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
  • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Eigenerklärung Russland Sanktionen
Sonstige:
  • Mindestens 40 qualifizierte Fachpersonen im Umkreis von max. zwei Fahrstunden
  • Nachweis zweier georedundanter VdS-3138-zertifizierter Leitstellen (Mindestabstand 200km)
  • Zertifizierung nach DIN 14675

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