Reinigungsleistungen für Sächsische Landesschule für Hörgeschädigte
Auftraggeber
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement
01129, Dresden
Veröffentlicht
Angebotsfrist
01.05.25
04.06.25, 07:00
Stichwörter
- Reinigung
- Unterhaltsreinigung
- Grundreinigung
- Glasreinigung
- Fensterreinigung
- Schule
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die Durchführung von Reinigungsleistungen in der Sächsischen Landesschule mit dem Förderschwerpunkt Hören. Es beinhaltet die Unterhaltsreinigung, Grundreinigung sowie Glas- und Fensterreinigung in verschiedenen Bereichen wie Schulgebäude und Villengebäude. Die Reinigungsleistungen umfassen das Kehren, Saugen, Feucht- und Nasswischen von Böden, die Reinigung von Glasflächen, Sanitärbereichen, Büroräumen, Fluren, Treppenhäusern und Spezialräumen. Die Reinigungshäufigkeiten variieren je nach Bereich und Nutzung.
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Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen in der Sächsischen Landesschule mit dem Förderschwerpunkt Hören, Karl-Siegismund-Straße 2, 04317 Leipzig.
Das Objekt besteht aus einem Schulgebäude und einem Villengebäude, die unter Denkmalschutz stehen.
Die Reinigungsleistungen umfassen die Unterhaltsreinigung, Grundreinigung sowie Glasflächen- und Fensterreinigung.
Die Unterhaltsreinigung beinhaltet die Reinigung und Pflege von Fußböden, Wänden, Treppen, Fensterbänken, Heizkörpern, Türen, Türrahmen, Einrichtungsgegenständen, sanitären Anlagen, Waschanlagen und Spiegeln.
Die Grundreinigung umfasst die Entfernung von haftenden/hartnäckigen Verschmutzungen und/oder abgenutzten Pflegefilmen oder anderen Rückständen.
Die Glasflächen- und Fensterreinigung umfasst die Reinigung und Pflege im Innen- und Außenbereich, einschließlich Festverglasungen, verglasten Türen und Fenster, Glasfassaden und Oberlichtern.
Die Reinigungshäufigkeiten variieren je nach Bereich und Nutzung, wobei einige Bereiche täglich, andere wöchentlich oder monatlich gereinigt werden müssen.
Die Reinigungsarbeiten sind innerhalb bestimmter Zeiten zu erbringen, wobei das Schulgebäude ab 17:00 Uhr und die Villa ab 18:00 Uhr gereinigt werden kann.
Für die Reinigung von Flächen, die vom Boden aus nicht erreichbar sind, sind entsprechende technische Hilfsmittel bereitzustellen.
Die Bereitstellung technischer Hilfsmittel wird nicht gesondert vergütet.
Kosten für den Einsatz technischer Hilfsmittel sind im angebotenen Preis einzukalkulieren!
Kosten für den Einsatz besonderer Reinigungsmittel sind im angebotenen Preis einzukalkulieren!
Zuschläge für Sonn-/Feiertagsarbeit sowie Nachtarbeit (22 bis 5 Uhr) sind gemäß den Vorgaben bezüglich der Zeiten für die Leistungserbringung im angebotenen Preis einzukalkulieren!
Die Grundreinigung und Sonderleistungen sind ausschließlich auf besondere Aufforderung des Auftraggebers durchzuführen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Leistungsumfang der Unterhaltsreinigung für die Dauer von Ferienzeiten zu reduzieren.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer eine Abstellfläche für die Reinigungsgeräte und Reinigungsmaterialien unentgeltlich zur Verfügung.
Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die Reinigung von Spezialräumen, wobei auf ein erhöhtes Infektionsrisiko hingewiesen wird.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach Abschluss der Reinigungsarbeiten die Fenster in allen zu reinigenden Räumen zu schließen, das Licht zu löschen sowie die Türen abzuschließen.
Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Reinigungsflächen wurden unter Berücksichtigung von Berechnungsfaktoren ermittelt, die einer durchschnittlich verrechenbaren Anzahl Reinigungen entsprechen.
Die Reinigung ist so durchzuführen, dass die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes eingehalten werden.
Um eine Keimverschleppung bei den Reinigungsarbeiten über dem Fußboden (Obenarbeiten) auszuschließen, ist bei der Reinigung aller Gegenstände über dem Boden das Vier-Farben-System zu verwenden.
Nicht zu reinigen sind elektrische Geräte (Computer, Telefon, Fax, Aktenvernichter, Beleuchtungskörper, etc.).
Reinigungstäglich sind sichtbare grobe Verschmutzungen zu entfernen, auch wenn die entsprechenden Flächen regelmäßig erst zu einem späteren Zeitpunkt zu reinigen wären.
Die Fenster- und Glasflächen sind nass abzuwischen sowie mit Ledertuch oder Gummiwischer zu trocknen.
Das Reinigungswasser ist häufig zu wechseln.
Nach der Reinigung müssen die Glasflächen sauber, klar, frei von Schmutz und Streifen sowie von überflüssiger Feuchtigkeit sein.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung01.05.25
- 09.05.25Heute
- Abgabefrist04.06.25
- 04.06.25Veröffentlichungsende
- Laufzeitbeginn31.07.25
- 30.07.32Laufzeitende
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:EU
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Reinigungsdienste
Zuschlagskriterien:höchste Ausführungszeit Unterhaltsreinigung (42%), höchste Ausführungszeit Glasreinigung (5%), höchste Ausführungszeit Grundreinigung (3%), Preis (50%)
Erfüllungsort:04317 Leipzig, DED51, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
VORAUSSETZUNGEN
Referenzen:
- Referenzliste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angaben zu Art, Auftragssumme, Ausführungszeitraum und Auftraggeber
Finanziell:
- Erklärung über Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen
- Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Rechtlich:
- Erklärung zu Insolvenzverfahren
- Erklärung zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben
- Handelsregisterauszug
- Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft
Sonstige:
- Erklärung über verfügbare Beschäftigte für die Ausführung
DOKUMENTE
Dateiname | Kategorie | Dateigröße | Inhalt | |
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Zusätzliche Informationen | 21 Dateien | |||
Dateien für Angebot | 7 Dateien |
Weitere Ausschreibungen zu:

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