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Bewirtschaftung Kantine Cincinnatistraße München

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes
80331, München
Veröffentlicht
Angebotsfrist
24.03.26
13.04.26, 09:00

Steckbrief

Kantine
Bewirtschaftung
Catering
Gemeinschaftsverpflegung
München

Zusammenfassung

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) sucht einen Betreiber für die Kantine im Dienstgebäude Cincinnatistraße in München. Der Betreiber übernimmt die Kantine als selbständige Wirtschaftseinrichtung auf eigenes Risiko. Zu den Aufgaben gehören die Zubereitung der Gemeinschaftsverpflegung (inklusive zwei Mittagessen und Zwischenverpflegung) sowie alle damit verbundenen Arbeiten wie Spülen, Lagerhaltung und Reinigung. Der Leistungsbeginn ist für den 1. Juni 2026 vorgesehen, mit einer Vertragslaufzeit von fünf Jahren. Ein Vollbetrieb muss spätestens ab dem 1. August 2026 gewährleistet sein.

Zeitplan

Bekanntmachung24.03.26
Heute05.04.26
Bieterfragenfrist13.04.26
Abgabefrist13.04.26
Veröffentlichungsende13.04.26
Laufzeitbeginn31.05.26

Ausschreibung

Reichweite:
NATIONAL
Vergabeverordnung:
Leistung:
Dienstleistungen
Klassifizierung:
Betrieb von Kantinen
Zuschlagskriterien:
Preis für die Mittagsverpflegung (Gewichtung: 60%), Bewirtschaftungsangebot/Konzept (Gewichtung: 40%)
Erfüllungsort:
Cincinnatistraße, München, Deutschland

Auftraggeber

Name

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes
Adresse

Zweibrückenstraße 1280331 MünchenDeutschland
Website

https://www.dpma.de
Kontakt

vergabestelle@dpma.de000
Abgabeform:
Elektronisch
Angebotssprachen:
Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Mindestens zwei geeignete Referenzen über die in den letzten drei Jahren ausgeführte Führung eines gastronomischen Betriebes. Merkmale: Führen einer Kantine/Mensa oder eines vergleichbaren Restaurants über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten, Bereitstellung einer Mittagsverpflegung mit mindestens zwei verschiedenen Gerichten, Ausgabe von mindestens 200 Essen pro Tag.
Rechtlich:
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen analog §§ 123, 124 GWB (angelehnt an die Einheitliche Europäische Eigenerklärung EEE).

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