Fertigungsüberwachung Stahlbau und Korrosionsschutz für Autobahnkreuz Offenbach
Auftraggeber
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
10117, Berlin
Veröffentlicht
Angebotsfrist
04.08.25
11.09.25, 10:00
Steckbrief
- Fertigungsüberwachung
- Stahlbau
- Korrosionsschutz
- Autobahnkreuz
- Brückenbau
- Stahlverbundbrücke
- Offenbacher Kreuz
- BAB A3
- BAB A661
Zusammenfassung
Fertigungsüberwachung des Stahlbaus im Werk und auf der Baustelle für den Ersatzneubau des Hauptkreuzungsbauwerks am Offenbacher Kreuz. Das Kreuzungsbauwerk verknüpft die BAB 3 mit der BAB 661 und wird als semiintegrales Zweifeld-Bauwerk in Stahlverbundüberbauweise mit geschlossenen stählernen Hohlkästen und Fertigteil-/Ortbetonplatte errichtet. Die Gesamtstützweite beträgt ~103,2 m bei einer Gesamtbreite von ~76,70 m zwischen den Gesimsaußenkanten.
Zeitplan
- Bekanntmachung04.08.25
- Heute04.09.25
- Abgabefrist11.09.25
- Veröffentlichungsende11.09.25
Ausschreibung
Reichweite:
EU
Vergabeart:
Vergabeverordnung:
Leistung:
Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dienstleistungen im Straßenbau
Planungsleistungen im Bauwesen
Zuschlagskriterien:
Konzept der Projektabwicklung (30%), Projektspezifische Qualitätssicherung, Umgang mit Risiken (30%), Preis (40%)
Erfüllungsort:
63065-63075 Offenbach am Main, Deutschland
Abgabe
Abgabeform:
Elektronisch
Angebotssprachen:
Deutsch
Lose
VKE C361; BAB A 3 / A 661 Offenbacher Kreuz, Ersatzneubau Zentralbauwerk - Fertigungsüberwachung Stahlbau und Korrosionsschutz
Fertigungsüberwachung des Stahlbaus im Werk und auf der Baustelle für den Ersatzneubau des Hauptkreuzungsbauwerks am Offenbacher Kreuz als semiintegrales Zweifeld-Bauwerk in Stahlverbundüberbauweise mit geschlossenen stählernen Hohlkästen.
Voraussetzungen
Referenzen:
- Nachweis von Referenzen für vergleichbare Dienstleistungen gem. § 46 (3) Nr. 1, 2 & 6 VgV
Rechtlich:
- Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister gem. § 44 VgV
- Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister gem. § 44 VgV
- Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 & § 124 GWB vorliegen
- Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB
Sonstige:
- Nachweis der fachlichen Eignung und Qualifikation des Personals gem. § 46 (3) Nr. 1 & 6 VgV
- Nachweis über Versicherungsschutz gem. § 45 VgV
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