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Medientechnik für Landwirtschaftliche Lehranstalten Triesdorf

Auftraggeber
Bezirk Mittelfranken
91522, Ansbach
Veröffentlicht
Angebotsfrist
14.07.25
18.08.25, 08:00

Stichwörter

  • Medientechnik
  • Monitor
  • Lautsprecher
  • Steuerung
  • Türschild
  • Displaymobil
  • Seminarraum
  • Landwirtschaftliche Lehranstalten
  • Triesdorf

Zusammenfassung

Beschaffung von Medientechnik für die Landwirtschaftlichen Lehranstalten Triesdorf. Benötigt werden 10 Monitore (85 Zoll), 10 Lautsprecher, 10 Steuerungen für Seminarräume, 10 Türschilder und 8 Displaymobile. Die Lieferung und Installation soll zwischen Dezember 2025 und Februar 2026 erfolgen.

ZEITPLAN

  • Bekanntmachung
    14.07.25


  • Heute
    25.07.25


  • Abgabefrist
    18.08.25


  • Veröffentlichungsende
    18.08.25


  • Bindefrist
    18.11.25


  • Laufzeitbeginn
    30.11.25


  • Laufzeitende
    15.02.26

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:EU
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Multimediaausrüstung
Fernseh- und audiovisuelle Geräte
Zuschlagskriterien:Preis (100%) - Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium
Erfüllungsort:Landwirtschaftliche Lehranstalten Triesdorf, Markgrafenstraße 12, 91746 Weidenbach/Triesdorf, Deutschland

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

LOSE

LOT-0000: LLA - FEL BM2 - West - Medientechnik

10x Monitor 85", 10x Lautsprecher, 10x Steuerung für Seminarraum, 10x Türschild, 8x Displaymobil


VORAUSSETZUNGEN

Referenzen:
  • Der Bieter hat zu erklären, dass er in den letzten 5 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen erbracht hat. Falls der Bieter in die engere Wahl kommt, wird er Referenzen gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorlegen.
Finanziell:
  • Der Bieter hat den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Rechtlich:
  • Der Bieter erklört, dass er im Handelsregister eingetragen ist oder nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist.
  • Der Bieter versichert, dass auf sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist.
Sonstige:
  • Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten und die Qualifikation anderer Unternehmen (Nachunternehmen) stützen, müssen diese Nachunternehmen verbindlich benennen.
  • Die Erklärungen sind mittels der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 EU) abzugeben.

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