Dachabdichtungsarbeiten für neue Henneberg-Grundschule in Bad Kissingen
Auftraggeber
Stadt Bad Kissingen
97688, Bad Kissingen
Veröffentlicht
Angebotsfrist
29.05.25
26.06.25, 07:30
Stichwörter
Dachabdichtung
Grundschule
Dachbegrünung
Photovoltaik
Neubau
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die Erstellung eines Bodenschutzkonzeptes für den Neubau der Henneberg-Grundschule in Bad Kissingen. Das Konzept beinhaltet die Beurteilung der geologisch-hydrologischen Standortsituation, die Bodenklassifikation, die Bewertung der Bodenqualität und -funktionen sowie Empfehlungen zum Bodenschutz. Es dient als Grundlage für die Planung und Durchführung der Erdarbeiten, um die natürlichen Bodenfunktionen wie Fruchtbarkeit, Filterwirkung und Wasserrückhaltevermögen zu erhalten und Beeinträchtigungen wie Vernässung, Verdichtung und Kontamination zu vermeiden. Das Konzept beinhaltet auch Maßnahmen zur Minimierung der Erosionsgefährdung und zur sachgerechten Verwertung von Erdmassen.
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Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst die Erstellung eines Bodenschutzkonzeptes zur Bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) für den Neubau der Henneberg-Grundschule in Bad Kissingen.
Das Konzept soll Empfehlungen zur Baumaßnahme im Bezug auf den Bodenschutz geben und Folgen bzw. Gefährdungen des Bodens aufzeigen.
Es basiert auf geotechnischen Berichten und beinhaltet die Beurteilung der geologisch-hydrologischen Standortsituation, die Bodenklassifikation nach Bodenkundlicher Kartieranleitung, die Beurteilung der Qualität der Böden im Baubereich, die Bewertung der Böden bezüglich ihrer Bodenfunktionen sowie Empfehlungen zum Bodenschutz.
Das Konzept dient als Hilfestellung und Grundlage zur Planung und Durchführung der Erdarbeiten.
Die zu treffenden Aussagen umfassen die Bodenklassifikation, die Beurteilung der Qualität der Böden im Baubereich, die Bewertung der Böden bezüglich ihrer Bodenfunktionen, Empfehlungen zum Bodenschutz und Hilfestellung zur Planung und Durchführung der Erdarbeiten.
Die Ziele des Bodenschutzkonzeptes sind der Erhalt der Bodenfunktionen, insbesondere in Bezug auf Fruchtbarkeit, Filter- und Pufferwirkung sowie hydrologische Bedeutung.
Zu vermeiden sind Vernässung, Verdichtung und Kontamination des Bodens.
Das Konzept beinhaltet Empfehlungen zur Verdichtungsempfindlichkeit der Böden, Erosionsgefährdung und Maßnahmen zum Bodenschutz.
Es werden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für Baustraßen, Bodenabtrag, Zwischenlagerung von Bodenmaterial, Wiedereinbau und Rekultivierung sowie Tabuflächen beschrieben.
Das Konzept beinhaltet auch Angaben zu Erdmassenbewegungen und Verwertung.
Die im Baubereich vorhandenen Böden werden als Braunerden aus Lößlehm beschrieben, die in Bezug auf die natürlichen Bodenfunktionen von hoher Bedeutung sind.
Eine abfalltechnische Voreinstufung der im Baubereich vorhandenen Lössböden wurde im Geotechnischen Bericht gegeben, demnach handelt es sich um Z0-Material und somit um unbelasteten, uneingeschränkt wiederverwertbaren Boden.
Eine Verwertung von überschüssigem Bodenmaterial bei der Baumaßnahme sollte vorrangig im Sinne der BBodSchV erfolgen.
Die Oberböden wurden im Zuge der Baugrunduntersuchung nicht untersucht, es wird jedoch von unbelastetem, für die landwirtschaftliche Nutzung sehr guten Boden ausgegangen.
Für eine konkrete Verwertung wird im Vorfeld der Baumaßnahme eine in situ - Beprobung ausgeführt und die Verwertbarkeit des Oberbodens sowie des Unterbodens gemäß BBodSchV untersucht.
Die Bauausführung darf nur bei günstigen Witterungsbedingungen stattfinden, das heißt bei Böden in trockenem Zustand.
Bei Böden in nassem / breiigem Zustand darf der entsprechende Boden nicht befahren, bearbeitet oder umgelagert werden.
Sofern möglich, sind bestehende Feldwege / Wirtschaftswege oder befestigte Flächen, wie die Seestraße, zu nutzen.
Ansonsten sind aufgrund der bindigen Böden Baustraßen anzulegen.
Die Baustraßen sind so zu platzieren und zu dimensionieren, dass sie möglichst günstig liegen, um an alle Bereiche der Baufläche heranzukommen.
Bei den Bauarbeiten ist der Ober-/Unterboden nur so weit abzutragen, wie es zum Bau des Neubaus, der Ver-/Entsorgungsleitungen sowie ggf. der BE-Fläche notwendig ist.
Oberboden (A-Horizont), Unterboden (B-Horizont) sowie der Untergrund (C-Horizont, Verwitterungsboden des Festgesteins) sind getrennt voneinander auszubauen.
Oberboden und Unterboden sind generell getrennt voneinander zu lagern, um eine Durchmischung zu vermeiden.
Nach der Beendigung der Baumaßnahme sind temporär beanspruchte Flächen wiederherzustellen.
Die Lößlehme sind als stark verdichtungsempfindlich anzunehmen.
Der Baustellenverkehr ist auf vorhandene Wege sowie Baustraßen zu legen.