Fensterkomplettreinigung für das Finanzamt Frankfurt (Oder)
Auftraggeber
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) - Zentrale Vergabestelle
Brandenburg
Veröffentlicht
Angebotsfrist
23.04.25
21.05.25, 08:00
Stichwörter
- Fensterreinigung
- Gebäudereinigung
- Finanzamt
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die Fenster- und Glasreinigung im Finanzamt Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 52 + 53, 15236 Frankfurt (Oder). Es beinhaltet die Reinigung der Fenster in den Häusern 2, 3 und 4 sowie den dazugehörigen Verbindern. Zusätzlich umfasst es die Reinigung von Türen mit Glasreinigungsflächen in den genannten Gebäuden. Die Reinigungszeiten sind so festzulegen, dass der Dienstbetrieb nicht behindert wird und keine Zuschlagspflicht entsteht. Die Sicherheitsbereiche, insbesondere der Bereich der Steuerfahnder und IT-Bereich, dürfen nur mit Personal des Auftraggebers/Nutzers betreten werden.
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Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst die umfassende Fenster- und Glasreinigung für das Finanzamt Frankfurt (Oder), gelegen in der Müllroser Chaussee 52 + 53, 15236 Frankfurt (Oder).
Dies beinhaltet die Reinigung sämtlicher Fensterflächen in den Häusern 2, 3 und 4, einschließlich der dazugehörigen Verbinder, über alle Geschosse hinweg (KG, EG, 1. OG, 2. OG, DG).
Die Fensterarten umfassen Drehkippfenster aus Holz und Stahl-Holz, Kippfenster aus Holz (Standard und Aluminium), feststehende Fenster (Metall und Holz) sowie Dachgauben.
Die zu reinigenden Fensterflächen variieren in Größe und Material, wobei sowohl einfach- als auch zweifach verglaste Fenster vorhanden sind.
Die Reinigung erstreckt sich auch auf Türen mit Glasreinigungsflächen in den genannten Gebäuden, einschließlich Röhrenspantüren (Kunststoff), Rauchschutztüren und Drehflügeltüren (Metall und Aluminium).
Die Glasflächen in den Türen umfassen sowohl Standardverglasungen als auch Oberlichter.
Die Reinigungszeiten sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber so festzulegen, dass der Dienstbetrieb nicht behindert wird und keine Zuschlagspflicht entsteht; Arbeiten zu zuschlagspflichtigen Zeiten werden nicht vereinbart.
Individuelle Wünsche des Nutzers des Reinigungsobjektes hinsichtlich der Reinigungszeiten sind grundsätzlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen.
Die Reinigung für Sicherheitsbereiche, insbesondere der Bereich der Steuerfahnder und IT-Bereich, darf nur mit Personal des Auftraggebers/Nutzers erfolgen.
Die Reinigungsflächen der Fenster sind einfach gemessen und beidseitig zu reinigen.
Die Reinigungsflächen der Türen mit Glas sind ebenfalls einfach gemessen und beidseitig zu reinigen.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung23.04.25
- 06.05.25Heute
- Abgabefrist21.05.25
- 21.05.25Veröffentlichungsende
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:EU
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Reinigungsdienste
Erfüllungsort:14547 Frankfurt (Oder), Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
LOSE
LOT-0000: Fensterkomplettreinigung
Fensterkomplettreinigung im Finanzamt Frankfurt (Oder)
DOKUMENTE
Dateiname | Kategorie | Dateigröße | Inhalt | |
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vertragsbedingungen | 7 Dateien | |||
vom_unternehmen_auszufuellende_dokumente | 8 Dateien | |||
sonstiges | 2 Dateien | |||
anschreiben | 3 Dateien |
Weitere Ausschreibungen zu:

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