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Hoteldienstleistungen für Präventionsseminare im Raum Tübingen

Auftraggeber
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
22765, Hamburg
Veröffentlicht
Angebotsfrist
15.05.25
16.06.25, 10:00

Stichwörter

  • Hoteldienstleistungen
  • Seminare
  • Tagungsstätten
  • Präventionsseminare
  • Rahmenvertrag

Zusammenfassung

Die BG Verkehr sucht Tagungsstätten für Präventionsseminare im PLZ-Bereich 723-728 und 89. Es sollen Hoteldienstleistungen inklusive Seminarräume, Medienausstattung, Internetanbindung, Catering und Übernachtungsmöglichkeiten für Teilnehmer und Referenten bereitgestellt werden. Geplant sind jährlich ca. 16 Seminarveranstaltungen unterschiedlicher Dauer. Der Rahmenvertrag soll mit 2 Auftragnehmern für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 geschlossen werden.

ZEITPLAN

  • Bekanntmachung
    15.05.25


  • 19.05.25
    Heute


  • Abgabefrist
    16.06.25


  • 16.06.25
    Veröffentlichungsende


  • Laufzeitbeginn
    31.12.25


  • 30.12.28
    Laufzeitende

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:EU
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen von Hotels
Zuschlagskriterien:Preis (Gewichtung: 70%), Entfernung zum nächstliegenden Autobahnanschluss (Gewichtung: 5%), Reisezeit zum nächstliegenden Fern- oder Regionalbahnhof (Gewichtung: 5%), Qualität des Tagungsbereichs (Gewichtung: 20%)
Auftrags-Budget:415.000 €

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

LOSE

16: Hotels für regionale Seminare der BG Verkehr im Postleitzahlenbereich 723 bis 728, 89

Rahmenvertrag für Hoteldienstleistungen für Präventionsseminare im Einzugsgebiet der Regionalabteilung Tübingen. Geplant sind jährlich ca. 16 Seminarveranstaltungen.


VORAUSSETZUNGEN

Referenzen:
  • Mindestens eine Referenz über früher ausgeführte und vergleichbare Aufträge (Hoteldienstleistungen und Seminarbetrieb inkl. Bewirtung) nicht älter als 3 Jahre
Finanziell:
  • Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von mindestens 3.000.000 Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensereignis
Rechtlich:
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB
  • Eigenerklärung Russland-Sanktionen

Weitere Ausschreibungen zu:  

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