Rabattverträge für Eltrombopag-Arzneimittel

Auftraggeber

Techniker Krankenkasse

22305 Hamburg

Veröffentlicht

21.08.2025

Angebotsfrist

30.09.2027, 21:58 Uhr

Steckbrief

Rabattverträge
Eltrombopag
Arzneimittel
Open-House-Verfahren
Krankenkassen
pharmazeutische Unternehmer
SGB V

Zusammenfassung

Die Krankenkassen TK, HEK und hkk verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über Eltrombopag-Arzneimittel zu schließen. Das Open-House-Verfahren ermöglicht einen Vertragsschluss während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit. Die Rabattverträge dienen der Überbrückung zwischen Patentablauf und dem Inkrafttreten exklusiver Rabattverträge. Ein Beitritt ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich.

Zeitplan

Bekanntmachung21.08.2025
Laufzeitbeginn30.09.2025
Heute12.09.2026
Bieterfragenfrist29.09.2027
Abgabefrist30.09.2027
Veröffentlichungsende30.09.2027
Bindefrist30.09.2027
Laufzeitende30.09.2027

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Arzneimittel
Erfüllungsort:bundesweit, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Schriftlich
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Lose

Eltrombopag (feste orale DRF: exkl. der Indikation schwere aplastische Anämie)_TK, HEK, hkk

Rabattverträge für Eltrombopag-Arzneimittel in fester oraler Darreichungsform, ausgenommen der Indikation schwere aplastische Anämie

Eltrombopag (feste orale DRF: inkl. der Indikation schwere aplastische Anämie)_TK, HEK, hkk

Rabattverträge für Eltrombopag-Arzneimittel in fester oraler Darreichungsform, einschließlich der Indikation schwere aplastische Anämie

Voraussetzungen

Rechtlich:
  • Pharmazeutischer Unternehmer nach § 4 Abs. 18 AMG
  • Sitz im Geltungsbereich des AMG, EU oder EWR nach § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG
  • Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit
  • Gesamtschuldnerische Haftung bei Vertragsgemeinschaften
Sonstige:
  • Qualifizierte elektronische Signatur oder Originalversendung erforderlich

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