Schülertransport für Sportunterricht Janusz-Korczak-Schule Ibbenbüren
Auftraggeber
Kreis Steinfurt
Steinfurt
Veröffentlicht
Angebotsfrist
08.07.25
31.07.25, 08:30
Stichwörter
- Ibbenbüren
- Janusz-Korczak-Schule
- Schülerbeförderung
- Schülertransport
- Schuljahr 2025-26
- Sportunterricht
Zusammenfassung
Der Kreis Steinfurt schreibt die Schülerbeförderung zur Janusz-Korczak-Schule Ibbenbüren für das Schuljahr 2025/2026 aus. Die Fahrten finden an Unterrichtstagen statt und umfassen den Transport von Schülerinnen und Schülern zu Sportstätten. Es wird die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Regelungen gefordert. Die Beauftragung ist für das gesamte Schuljahr 2025/2026 vorgesehen.
Mehr lesen…
Beschreibung
Der Kreis Steinfurt vergibt die Schülerbeförderung für die Janusz-Korczak-Schule Ibbenbüren zum Sportunterricht für das Schuljahr 2025/2026. Die Fahrten sind an Unterrichtstagen nach Unterrichtsende durchzuführen. Die genaue Anzahl der zu befördernden Schülerinnen und Schüler sowie die anzufahrenden Sportstätten sind den jeweiligen Losen zu entnehmen. Bei der Beförderung von mehr als 4 Schülerinnen und Schülern in einem Fahrzeug ist der Einsatz einer Begleitperson durch das Beförderungsunternehmen erforderlich. Bei der Durchführung der Beförderungsleistungen sind die gesetzlichen Bestimmungen zur Teilnahme am Straßenverkehr und zur Beförderung von Personen, wie das Straßenverkehrsgesetz, das Personenbeförderungsgesetz, die Straßenverkehrsordnung, die Straßenverkehrszulassungsordnung, die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) und die Fahrerlaubnisverordnung, in der jeweils gültigen Fassung, unbedingt einzuhalten. Das Beförderungsunternehmen darf ohne Zustimmung des Kreises Steinfurt keine Subunternehmen beauftragen; alle Handlungen und Unterlassungen von Subunternehmern werden dem Auftragnehmer zugerechnet. Die Vergütung erfolgt auf Basis des erzielten Ergebnisses pro Einsatztag, wobei alle Kosten für die Schülerbeförderung abgegolten sind. Die Abrechnung erfolgt monatlich in Euro, wobei nur tatsächlich angefallene Beförderungstage berechnet werden können. Bei Ausfall von Fahrtagen aufgrund höherer Gewalt oder schulorganisatorischer Gründe gelten Regelungen zur anteiligen Vergütung. Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), entsprechen und regelmäßig Hauptuntersuchungen sowie Sicherheitsprüfungen unterzogen werden. Die Bremsen und Reifen aller eingesetzten Fahrzeuge sind in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und die Fahrzeuge in einem uneingeschränkt verkehrssicheren Zustand zu halten. Alle Fahrzeuge müssen über eine Funkausrüstung verfügen oder per Handy erreichbar sein und mit der Witterung angepassten Reifen ausgestattet sein. Das Beförderungsunternehmen darf nur zuverlässiges und für die Schülerbeförderung geeignetes Personal einsetzen, das in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht. Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 8 Plätzen benötigen eine gültige Fahrerlaubnis Klasse D1 oder D, Fahrer von Fahrzeugen mit bis zu 8 Plätzen eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit PKW im Linienverkehr. Das Personal muss über die geistige und körperliche Eignung nach § 3 BOKraft verfügen und einen anerkannten Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben. Fahrer dürfen nicht eingesetzt werden, wenn Tatsachen gegen ihre Eignung, Zuverlässigkeit oder Fahrtüchtigkeit sprechen. Das Fahrpersonal muss ortskundig sein und gute Deutschkenntnisse besitzen. Es ist sicherzustellen, dass keine Personen mit einschlägigen Vorstrafen beschäftigt werden; erweiterte Führungszeugnisse sind auf Verlangen vorzulegen. Die Fahrer müssen die Bestimmungen der §§ 7 bis 10 BOKraft einhalten, und der Kreis Steinfurt kann die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Ein Rauchverbot gilt in den Fahrzeugen, auf dem Schulgelände und unmittelbar vor dem Einsteigen der Schülerinnen und Schüler. Das Beförderungsunternehmen haftet für alle Schäden, die sich aus der Beförderung ergeben, und stellt den Kreis Steinfurt von Ansprüchen Dritter frei. Es muss nachweisen, dass Fahrzeuge, Fahrer und Insassen gesetzlich versichert sind. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung08.07.25
- Heute22.07.25
- Abgabefrist31.07.25
- Veröffentlichungsende31.07.25
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:NATIONAL
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:UVgO
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Personensonderbeförderung (Straße)
Erfüllungsort:49477 Ibbenbüren, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
LOSE
LOT-0000: Schülerbeförderung zum Sportunterricht
Schülerbeförderung der Janusz-Korczak-Schule Ibbenbüren zum Sportunterricht im Schuljahr 2025-26
DOKUMENTE
Dateiname
- sonstiges6 Dateien
- anschreiben1 Datei
- vertragsbedingungen2 Dateien
- vom_unternehmen_auszufuellende_dokumente4 Dateien
- leistungsbeschreibungen3 Dateien
Weitere Ausschreibungen zu:

*KI kann Fehler machen. Es ist ratsam, wichtige Informationen zu überprüfen.